ip telefonnummer ins ausland mitnehmen?

Montag2009

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Hallo,

ich bin vor etwa zwei Monaten in die Schweiz ausgewandert.
Zuvor hatte ich 1&1 DSL in Deutschland mit IP Telefonie.

Heute habe ich an mein Schweizer Modem meine Fritzbox angeschlossen und daran mein Telefon. Plötzlich war ich über meine deutsche Festnetznummer erreichbar, obwohl ich in der Schweiz wohne. Echt cool.

Nur mal so nebenher: Ich möchte meinen deutschen 1&1 Anschluss kündigen, aber anscheinend stellt sich 1&1 da quer. Mal schauen, was dabei herauskommt, wenn ich nicht mehr bezahle. Die haben nicht mal auf mein Einschreiben reagiert.

Meine Frage nun: Ist es möglich meine IP Telefonnummer zu meinem schweizer Provider umzuziehen, so dass ich unter meiner alten (deutschen) Rufnummer erreichbar bin? Habe schon ewig gegoogelt, aber keine nennenswerten Ergebnisse erhalten.

Hat hier jemand einen Tipp für mich?
Danke im Voraus!

VG,
Tim
 
Meine Frage nun: Ist es möglich meine IP Telefonnummer zu meinem schweizer Provider umzuziehen, so dass ich unter meiner alten (deutschen) Rufnummer erreichbar bin?
Nein, das geht nicht. Da stehen die dt. Vorschriften im Weg.
 
ok, es würde aber theoretisch schon funktionieren, oder?
Schließlich bin ich ja jetzt auch noch über meine deutsche Nummer erreichbar. Aber wahrscheinlich nur so lange, wie mein deutscher Vertrag noch läuft. Mein Nachmieter wird sich freuen - kostenloses DSL. Echt mies von 1&1...
 
Echt mies von 1&1...
Wieso ist es mies, auf Vertragseinhaltung zu bestehen? (mal abgesehen davon, dass du mit kompetenter juristischer Hilfe durchaus Chancen hättest, aus dem Vertrag herauszukommen, allerdings nur dann, wenn du die Dienste von 1&1 in keiner Weise mehr in Anspruch nimmst)

Grüßle

Der Mikrogigant
 
Hi,

Im Ausland eine Deutsche Festnetz IP-Nummer ist doch kein Problem. Überall wo du einen Internetzugang hast kannst du deine IP Telefonnummer nutzen. Mache das schon seit Jahren und habe diverse Schweizer & Serben mit einer Deutschen Rufnummer.
 
Hallo

Ich würde die jetzige Rufnummer zum Beispiel zu Sipgate portieren.

Um diese behalten zu können während man im Ausland lebt muss man allerdings eine deutsche Anschrift haben (Verwandte oder Bekannte).


Ansonsten bleibt noch die Möglichkeit mit einer Handynummer:

- Zum Beispiel bei sipgate (01801 xxx ) oder einem Betamax- Ableger (nonoh etc.) ein Konto eröffnen.

- Im Benutzerinterface der Handynummer dann direkt eine feste Rufumleitung auf die Nummer des deutschen VOIP Providers einrichten und diesen dann in der Fritzbox einzutragen.

Gruss

Urs
 
- Zum Beispiel bei sipgate (01801 xxx )

Hi Folks,
Wenn ich richtig liege, darf Sipgate keine 0180er Nummern mehr vergeben.

Von rechtlichen her finde ich es ein wenig fragwürdig, in Land A zu wohnen und eine Nummer aus Land B zu nutzen. Die technischen Möglichkeiten sind vielleicht gegeben, aber mit rechtlichen Konsequenzen mußt Du trotzen rechnen, wenn, wie Novize schon schreibt, deutsches Recht dem entgegen steht.

IMHO: Mit ganz heißen Socken über dünnes Eis Du gehst
smilie_star_094.gif
 
Für die dauerhafte Nutzung einer deutschen, geographischen Telefonnummer ist ein Ortsnetzbezug erforderlich, d.h. man muss dort wohnen oder arbeiten. Dies ist entsprechend von der Bundesnetzagentur so festgelegt. Gewöhnlicherweise erfolgt die Verifikation dieser Anforderung durch Prüfung einer Adresse oder Telefonnummer mit gleichem Ortsnetzbezug bzw. die Vorlage entsprechende Nachweise über einen Ortsbezug als Voraussetzung für die Zuordnung zu einem Ortsnetz. Fällt der Ortsnetzbezug weg, fällt auch die Grundlage für die Nutzung der geographischen Telefonnummer weg.

Soweit ist alles klar und der dauerhafte Umzug in die Schweiz bedeutet, daß Du nach max. einer Übergangszeit die deutsche Rufnummer aufgeben musst, wenn in Deutschland kein Ortsnetzbezug mehr besteht.

Es gibt jedoch Fälle, in denen auch ein z.B. jemand, der in der Schweiz lebt, legal eine deutsche, geographische Rufnummer per VoIP in der Schweiz nutzen kann... wenn nämlich der Ortsnetzbezug weiter besteht, z.B. durch eine Arbeitsstätte oder einen Zweitwohnsitz in Deutschland.

Einen kleinen Graubereich gibt es mit Telefonanlagen, die zentral betrieben werden, jedoch dezentral von den unterschiedlichsten Standorten aus genutzt werden. Für solche Centrex-Anwendungen kann auf Antrag eine Genehmigung durch die Bundesnetzagentur erteilt werden. Das betrifft z.B. CallThrough-Anwendungen von Unternehmen, die per VPN vom Handy die zentrale Anlage anrufen und dann von dort weiter im Unternehmen, ins Festnetz, ins Ausland oder in andere Mobilnetze telefonieren.

--gandalf.
 
Für die dauerhafte Nutzung einer deutschen, geographischen Telefonnummer ist ein Ortsnetzbezug erforderlich, d.h. man muss dort wohnen oder arbeiten.
Nicht unbedingt; der Ortsnetzbezug kann auch durch die Lokation des Netzzugangs gegeben sein (siehe Abschnitt 3.a des von dir verlinkten Dokuments). Außerhalb der VoIP-Welt ist das sogar die weitaus häufigste Form des Ortsnetzbezugs.
Ist die Rufnummer dagegen nicht an einen geografisch lokalisierbaren Netzzugang gekoppelt, dann braucht man einen Wohn- oder Betriebssitz im gewünschten Ortsnetz. Es genügt jedoch nicht, dass man dort (als Arbeitnehmer) arbeitet.

Es gibt jedoch Fälle, in denen auch ein z.B. jemand, der in der Schweiz lebt, legal eine deutsche, geographische Rufnummer per VoIP in der Schweiz nutzen kann... wenn nämlich der Ortsnetzbezug weiter besteht, z.B. durch eine Arbeitsstätte oder einen Zweitwohnsitz in Deutschland.
Eine Arbeitsstätte genügt nicht. Nötig wäre eine Wohnung oder ein eigener Betriebssitz.
 
Was natürlich zulässig wäre, ist eine Deutsche Nummer ohne Ortsnetzbezug (032). Leider ist die nicht aus allen Netzen heraus erreichbar bzw. gelten teilweise sogar als Sonderrufnummern (hier sollte die Bundesnetzagentur endlich einschreiten - Nummern mit Ortsnetzbezug ohne Wohnsitz dort verbieten, jedoch nicht gleichzeitig vorgeben, dass Festnetznummern ohne Ortsnetzbezug zu den gleichen Konditionen wie die normalen Ortsnetznummern erreichbar sein müssen, ist eine Frechheit).

Ansonsten gilt: Wo kein Kläger, da kein Beklagter. Das schlimste, was passieren kann, dürfte die Abschaltung der Nummer sein, wenns jemand merkt. Besonderes Interesse, das gezielt rauszufinden, hat bei einem Privatkunden keiner.
Am besten - wie schon vorgeschlagen - ein Familienmitglied in Deutschland registriert sich bei einem günstigen VoIP-Anbieter mit Prepaid, z.B. Sipgate. Für ausgehende Gespräche nach Deutschland kannst Du dazu noch einen Anbieter wie personal-voip.de nehmen (10,5 Cen/Min ins Mobilnetzt, 1 Cen/Min ins Festnetz), der die Sipgatenummer als abgehende Nummer übermittelt.

Evt. hast Du noch einen guten Freund oder ein Familienmitglied im alten Ortsnetzbereich, bei dem Du die alte Nummer (nach Kündigung 1&1) zu Sipgate portieren lassen kannst, dann wärest Du unter der alten Nummer weiter erreichbar.
 
Was natürlich zulässig wäre, ist eine Deutsche Nummer ohne Ortsnetzbezug (032).
Auch für Nationale Teilnehmerrufnummern muss der Teilnehmer einen Wohnsitz oder Firmenstandort in Deutschland haben (Verfügung Nr. 23/2004 der Bundesnetzagentur: Regeln für die Zuteilung von Nationalen Teilnehmerrufnummern).

Evt. hast Du noch einen guten Freund oder ein Familienmitglied im alten Ortsnetzbereich, bei dem Du die alte Nummer (nach Kündigung 1&1) zu Sipgate portieren lassen kannst, dann wärest Du unter der alten Nummer weiter erreichbar.
Eine Rufnummer an eine andere Person zu übertragen ist nicht immer so einfach, gerade wenn sie gleichzeitig portiert werden soll.
 
Im Ausland eine Deutsche Festnetz IP-Nummer ist doch kein Problem.
Aber einen deutschen 1&1-DSL-Anschluss (der den Hauptteil der Kosten verursacht) im Ausland zu nutzen ist ein Problem. Und genau aus diesem Grund hätte der Threadersteller zumindest mit anwaltlicher Hilfe gute Chancen, aus seinem Vertrag herauszukommen (wobei dann allerdings auch die VoIP-Rufnummern wegfallen würden).

Grüßle

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