Mindestvertragslaufzeit von 1&1 durch Kündigung T-Com umgehen?

Hammermensch

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Hallo

Wüsste nicht nach was ich suchen soll im Forum, also sorry falls das Thema schon war.

Meine Eltern haben massive Probleme mit 1&1 und deren VOIP schon seit Anfang an. Nun haben wir noch ungefähr 1-1,5 Jahre Vertragslaufzeit. Da ich den Anbieter wechseln möchte, überlege ich ob man die Mindestvertragslaufzeit umgehen kann indem man T-Com kündigt und somit ein Sonderkündigungsrecht hat für den DSL-Anschluss.

Danach würde ich gerne einen anderen Anbieter wie Alice nehmen und das sogar über meinen Bruder laufen lassen der da wohnt, damit das nicht die gleichen Anschlusshaber sind. Ist sowas möglich? Oder wäre das illegal?! Wie gesagt meine Eltern möchten einfach von 1&1 weg und sich nicht irgendwie strafbar machen.

Oder andere Alternative? z.B. bei Arcor den Anschluss bestellen und die kündigen bei T-Com? Alice und Strato übernehmen wohl irgendwie den T-Com-Anschluss nur soweit ich das verstanden habe und somit geht das nicht. Gibt es noch andere Anbieter wie Arcor mit denen sowas funktionieren kann?
 
Kurz gesagt: Das geht nicht!

Bitte benutze mal die Suchfunktion!
Diese seltsame Idee hatte hier schon mehrere Leute.
 
nach was muss ich suchen? Finde leider nix wenn ich Mindest... eingebe
 
Hallo,

wahrscheinlich brauchst du gar nicht zu suchen, überfliege einfach mal die ersten paar Seiten mit Überschriften in diesem Forum:
http://www.ip-phone-forum.de/forumdisplay.php?f=431
Da gibt es schon mehrere identische Vorschläge.

Und wenn du suchen willst: "1&1 künd*"
Dann hast du freie Auswahl.

Viele Grüße

Frank
 
alles klärchen. Danke.

Sorry, wusste echt nicht wo ich schaun sollte :noidea: ;)
 
Wenn du jemanden kennst, der in einer garantiert DSL-freien Zone wohnt (irgendwo gaaaanz weit draußen auf dem Land), könntest du den 1und1 DSL Anschluss dorthin "umziehen". Meiner Auffassung nach dürfte 1und1 dann nicht auf ein Fortführen des Vertrages bestehen und müsste ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Die Fritz!Box und andere subventionierte Ware müsste dann sicherlich zurückgeschickt werden.

Legal ist das sicherlich nicht direkt, es sei denn, deine Eltern ziehen vorübergehend tatsächlich bei diesem Bekannten ein.

Auf der anderen Seite - wenn 1und1 tatsächlich solche Probleme bei euch hat, dann würde ich mal per Einschreiben auf diese hinweisen und Nachbesserung verlangen. Tritt keine Besserung ein, dann nochmal mit Androhung einer Kündigung.Wenn es nach 2-3 Monaten dann immer noch noch nicht geht und das Verschulden unter 100%iger Sicherheit nicht in der Verantwortung deiner Eltern liegt, könnte man die Kündigung sicherlich auch vor Gericht erzwingen.
 
joa, den Weg könnte ich auch gehen. Aber das Problem ist, dass die Fehler öfters ein paar Tage auftreten, so dass ich jedes mal von neuem rumstressen muss und auf Gericht haben die keine Lust. Dann müssen die halt abwarten.
 
Sorry, ein Umzug (innerhalb von D-Land) lässt keine(!) Sonderkündigung zu - egal wohin Du ziehst. DSLfreie Zonen interessieren auch nicht.
Da wirst Du auch weiter zahlen dürfen.
 
@Novize
Ich weiss, solche Diskusionen hatten wir hier schon öfters, aber wie kommst Du darauf?
 
Stell die Frage mal andersrum: Warum sollte es ein Sonderkündigungsrecht geben? Was kann der Provider dafür, dass Du erst einen Vertrag abschließt und dann umziehst? Ein Leasingvertrag über ein Auto lässt sich AFAIK auch nicht kündigen, nur weil man auf eine Insel zieht, wo keine Autos erlaubt sind.
 
Die Frage ist, wieviel er weiterzahlen muß. Bei 3DSL kostet das Paket ja knapp 30 Euronen. Wenn der DSL-Anschluß dann wegbricht, könnte es ja auf 15 Euronen oder so rauslaufen.

Hat da jemand Infos drüber? Hört sich dann wie so eine Art Vergleich an.

Hawedieehre.
Fant
 
KuniGunther schrieb:
Stell die Frage mal andersrum: Warum sollte es ein Sonderkündigungsrecht geben?

Nun schau Dir die BGH Rechtsprechung zu "Umzugsfällen" an, der BGH hat das immer als wichtigen Grund anegesehen. Die Frage ist, ob der Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung auch am neuen Wohnort erbringen kann.

Was kann der Provider dafür, dass Du erst einen Vertrag abschließt und dann umziehst?

Die Frage ist, wer dieses Risiko tragen sollte. Da beide Seiten damit rechnen müssen, dass es innerhalb von zwei Jahren zu einem Umzug kommen kann erscheint es mir zumindest Interessensgerecht dies nicht allein auf den Kunden abzuwälzen.

Ich kann auch nicht voraussagen, was ein Gericht in so einem Fall entscheiden würde.

Die pauschale Behauptung, das Risiko eines Umzugs habe in jedem Fall der Kunde zu tragen nervt einfach, weil es dafür keinen Grund gibt. In einer gerichtlichen Auseinandersetzung stünden IMO die Chancen nicht schlecht eine Kündigung durchzubekommen.

Ein Leasingvertrag über ein Auto lässt sich AFAIK auch nicht kündigen, nur weil man auf eine Insel zieht, wo keine Autos erlaubt sind.
Leasing ist ein schlechtes Beispiel, das ist ein gemischtes Vertragsverhältnis, da müsste man sehr auf die Details achten.
Aber bei einem Mietvertrag für ein Auto, der auf lange Zeit geschlossen ist und der auch nicht auf andere übertragen werden kann, könnte ich mir das schon vorstellen.
Allerdings kann hier der Anbieter wenigstens noch seine vertragliche Leistung erbingen (indem er das Auto zur Verfügung stellt).
Im Falle des DSL Anbieters, kann der Anbieter aber die vertraglich geschuldete Leistung (DSL Leitung) gerade nicht mehr zur Verfügung stellen.
(Und ihm fallen ja auch keine Kosten mehr an, da er auch keine Leitung mehr bereit halten muss.)
 
Die Vermutung von mir bezieht sich auf die Tatsache, dass es sich bei 3DSL (da ja scheinbar noch 1,5 Jahre Laufzeit) um ein Paket handelt. Ist der Tarif und der DSL-Zugang einzeln, sollte es kein Problem sein, zumindest in einen "Einwahl-Tarif" umzusteigen, weil eben der DSL-Teil nicht mehr erbracht werden kann. Das ist in der Vergangenheit auch von 1&1 so praktiziert worden. Diese DSL-Leitung kannst Du jedoch bei dem Paket nicht mehr so einfach heraus rechnen. Damit hast Du alle Möglichkeiten des Vertrages weiterhin zur Verfügung, wie z.B. Webseite, eMailadressen, Voipflatrate (zumindest von anderen Highspeedanschlüssen aus, was ja durchaus auch im Rahmen des Vertrags sein kann), ausser DSL selbst. Damit stimmt der Vergleich mit dem Leasingauto schon wieder wesentlich eher, da ja nur die Nutzung des DSL nicht erbracht werden kann, der Rest jedoch...
Bei einem T-Online-Vertrag würde ich das viellicht anders sehen, da die Leistung nur mit der eigenen Einwahl genutzt werden kann, aber die restlichen 1&1-Leistungen können auch von jedem anderen Internetzugang aus genutzt werden.

Ich würde dem Threaderöffner lieber empfehlen, den üblichen Weg einzuschlagen:
Leitung inhouse so gut, wie möglich zu optimieren, dann (falls nich vorhanden) beim ISP per Einschreiben den Mangel anzeigen. Klar, natürlich mit Fristsetzung ect pp.
Danach sauber und fristlos kündigen, wenn keine Besserung erfolgt.
 
Gerade daraus, dass es ein Paket ist, folgt doch, dass die vertragsgemäße Leistung eben nicht erbracht werden kann. Die DSL Leitung ist wohl als wesentlicher Bestandteil des Vertrages.

Man könnte juristisch auch über andere Lösungen nachdenken, Anpassung wegen Wegfall der Vertragsgrundlage ...

Aber ich glaube nicht, dass ein Gericht einfach so entscheiden würde, dass der Kunde nach einem Umzug weiter bezahlen muss, während 1und1 seine Leistung nicht mehr erbringen muss/kann.

Was bleibt denn übrig von dem Paket? Ein Kostenpflichtiger Modemzugang
- VoIP Flatrate .. nicht mehr nutzbar
- DSL Flatrate .. nicht mehr nutzbar
- maxdome .. nicht mehr nutzbar

Auf der anderen Seite spart 1und1 die Traffic Kosten, die Kosten für die DSL Leitung, ebenso fallen keine Kosten für VoIP an.

Da frage ich mich ernsthaft, warum der Kunde alleine das Risiko eines Umzugs tragen sollte.
 
Hier einmal von einem anderen User eine Antwort zu dem Problem. Diese Vorgehensweise entspricht scheinbar in etwa dem Vorgehen, wie auch bei getrennten Verträgen von DSL-Zugang und Internetdienstleistung, wie oben beschrieben.
Weiterhin: die angeführten Leistungen sind alle an einem anderen Highspeedzugang weiterhin nutzbar. Also
- VoIP-Flatrate wäre theoretisch nutzbar, wenn auch zum Telefonieren sehr umständlich
- DSL-Flatrate wäre nutzbar, aber meist sinnlos, da oft schon vorhanden
- maxdome ist nutzbar, da nicht an den eigenen Zugang gekoppelt.

1&1 spart Kosten, da DSL-Leitung (und i.d.R. DSL-Traffic) ) nicht mehr vorhanden sind, aber genau dies wird ja scheinbar als Rabatt dem Kunden gewährt. Und für den finanziellen Rest ist der Kunde doch selbst verantwortlich. Wenn er umzieht, trägt er imo auch das Risiko desselben.
Ich kann auch keine Klamotten kaufen, nach 3 Monaten zurückbringen, weil ich mich bei MC Donald fett gefressen habe.
 
Die Praxis ist mir bekannt, das sagt aber nichts über die Rechtmäßigkeit aus.
Auf jeden Fall zeigt es doch, dass der Kunde eben nicht das ganze Entgelt zu entrichten braucht.
IMO ist das restliche Paket für den Kunden nur im Einzelfall noch etwas Wert, und das in jedem Fall nur, sofern er am neuen Wohnort überhaupt einen Breitband Internetzugang bekommen kann.
Gerade der Paket Charakter des 3 DSL Angebotes spricht dagegen, einfach einzelne Komponenten herauszurechnen.
Aber das ist unter Umständen eine Frage des Einzelfalls.
Ich kann auch keine Klamotten kaufen, nach 3 Monaten zurückbringen, weil ich mich bei MC Donald fett gefressen habe.
Nun, da ist ja die vertraglich geschuldete Leistung ja schon erbracht, der Vertrag erfüllt.
Bei einer Dienstleistung (oder auch einem Mietverhältnis) sieht das eben anders aus. Bei einem Dauaerschuldverhältnis werden eben für die Dauer der Vertragslaufzeit gegenseitige Leistungen ausgetauscht. Daher gibt es ja die Institute der außerordentlichen Kündigung und Wegfall der Geschäftsgrundlage.
 
Meine Frage oben war schon mit Absicht etwas einseitig gestellt. Natürlich gibt es Fälle von Sonderkündigungsrecht bei Umzug, aber es kann doch nicht die Regel sein, dass grundsätzlich der Provider den schwarzen Peter hat - besonders, wenn der Kunde den Wegfall der Vertragsgrundlage zu verantworten hat.

Was für ein Sonderkündigungsrecht z.B. zu berücksichtigen ist, ist, ob der Kunde eine andere Wahl hatte, d.h. ob er auch Verträge mit kürzerer Laufzeit und ähnlicher Leistung (eventuell woanders) hätte bekommen können.

Die Regelung, wie 1und1 sie wohl in diesen Fällen anwendet, geht ja in die Richtung, dass das Vertragspaket als solches weiterläuft, dem Kunden aber die eingesparten Kosten angerechnet werden. Das erscheint mir fair.
 
Ich bin mir sicher, dass man als Kunde im Falle eines Umzugs in eine DSL-freie Zone vor Gericht immer sehr gute Karten haben wird. Alles andere hätte mit Gerechtigkeit nichts zu tun. Man muss dabei auch mal bedenken, warum es diese lange Mindestlaufzeit überhaupt gibt. Diese kommt im Regelfall daher, weil 1. Hardware subventioniert wird und 2. oft die Anschlussgebühr wegfällt. Ich finde es eigentlich schon dreist genug, dass man als Kunde fast überhaupt keinen Breitbandanschluss mehr ohne 24 Monate Laufzeit bekommt (hier sei die T-Com mal als einziges mir bekanntes Positivbeispiel auf dem DSL-Markt hervorzuheben. Nimmt man DSL ohne T-Online, gilt eine Kündigungsfrist von 6 Werktagen).
Gemäß den AGBs von 1und1 müsste der Kunde natürlich die erhaltene Hardware zurückschicken bzw. auch eine nachträgliche Berechnung der üblichen Anschlussgebühr erscheint mir gerechtfertigt. Ich halte eine generelle Unmöglichkeit des vorzeitigen Vertragsausstiegs für äußerst unwahrscheinlich.

Ich weiß es ünbrigens sicher vom Internetzugang bei Kabeldeutschland: Zieht man in ein Haus, bei dem Kabelinternet nicht möglich ist, kann der Vertrag problemlos vorzeitig gekündigt werden, egal wie lange die MVL noch beträgt. Ob dies eine rechtliche grundlage hat oder ob die KDG hier einfach so großzügig ist, weiß ich allerdings nicht.

Hammermensch schrieb:
joa, den Weg könnte ich auch gehen. Aber das Problem ist, dass die Fehler öfters ein paar Tage auftreten, so dass ich jedes mal von neuem rumstressen muss und auf Gericht haben die keine Lust. Dann müssen die halt abwarten.

Kann das verstehen, mir ging's genauso. Ich habe mich von DSL verabschiedet weil es im gesamten Stadtteil einfach recht unzuverlässig war. Teilweise lief die Verbindung wochenlang ohne Probleme, dann waren immer wieder Tage und sogar Wochen dabei, bei denen es ständig Resyncs des Modems teilweise im Abstand von wenigen Minuten gab. Die Fritz!Box verzeichnete hier einen enormen Abfall der Leitungsqualität. 1-3 Wochen später war dann die Leitung schlagartig wieder optimal (von den Dämpfungswerten her), bis es 2 Monate später wieder abwärts ging. Ich kenne das Problem von meinem damaligen Anschluss, genauso wie von mehrere Bekannten, welche im selben Stadtteil wohnen (einer davon in ca. 5 km Entfernung), die Anschlüsse haben allesamt 2000 oder 3000 kBit. Ich hatte die Probleme ursprünglich mit T-DSL, dann ebenso mit 1und1 DSL. Einer der Bekannten mit den selben Problemen hat GMX DSL. Egal bei welcher Hotline man anruft, keiner kann einen Fehler feststellen - und so ist dieses immer wiederkehrende Problem schon seit über 3 Jahren in diesem Stadtteil präsent, ohne dass jemand was dagegen macht. Als es dann über 4 Monate hinweg nur ganz wenige Tage gab, an denen nicht mehr als 10 Resyncs/Tag auftraten, habe ich DSL gekündigt und bin auf KDG Kabelinternet umgestiegen. Insgesamt musste ich auch die volle Vertragslaufzeit (24 Monate) mit dem eigentlich unzumutbaren Zustand leben. Vor Gericht gehen war mir auch zu dumm. Immerhin habe ich jetzt absolut stabile 4 MBit mit traumhaften Ping-Zeiten und dadurch fühlbar schnellerem Seitenaufbau (bei komplexen Websites) statt instabile 3 MBit. Dazu zahle ich jetzt insgesamt weniger als die Hälfte, da ich den Telefonanschluss gleich mitgekündigt habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
KuniGunther schrieb:
Was für ein Sonderkündigungsrecht z.B. zu berücksichtigen ist, ist, ob der Kunde eine andere Wahl hatte, d.h. ob er auch Verträge mit kürzerer Laufzeit und ähnlicher Leistung (eventuell woanders) hätte bekommen können.
Ich verstehe nicht ganz was Du damit meinst.

Die Gerichte gehen davon aus, dass es das normale Lebensrisiko ist, dass ein Kunde umziehen muss. Da hat eben jeder sein Risiko zu tragen. Und der Unternehmer, der einen Vertrag mit langer MVLZ anbietet muss eben damit rechnen, dass einige Kunden umziehen werden, dann trägt der Unternehmer eben die Verantwortung dafür, dass er seine vertraglich geschuldete Leistung auch am neuen Wohnort erbringen kann. Kann er das nicht, kann er eben auch vom Kunden nicht die Gegenleistung verlangen.

Ihr tut ja gerade so als seie Umziehen etwas total seltenes und überhaupt würden 1und1 Kunden nur aus unlauteren Gründen umziehen. Und wenn man schon umziehen muss, dann soll man aber bitte immer nur zum Ende der MVLZ umziehen.
Das ist doch Unsinn. 1und1 hat sein Angebot so zu gestalten, dass der Kunde in seiner normalen Lebensgestaltung nicht eingeschränkt wird. Die Möglichkeit umzuziehen gehört eben dazu.

Die Regelung, wie 1und1 sie wohl in diesen Fällen anwendet, geht ja in die Richtung, dass das Vertragspaket als solches weiterläuft, dem Kunden aber die eingesparten Kosten angerechnet werden. Das erscheint mir fair.
Naja, das hängt davon ab, wie man das rechnet. Grundsätzlich sehe ich das zwar auch so, aber man sollte dabei nicht übersehen, dass die eigentliche Hauptleistung IMO der Internetzugang und die DSL Leitung ist. Alles andere ist "Beiwerk" ob der Kunde dann dafür noch zahlen muss? Und unter welchen voraussetzungen? Was, wenn der Kunde gar keinen Breitbandzugang mehr hat und VoIP und maxdome auch über andere Netze nicht mehr nutzen kann?
Wie gesagt grundsätzlich erscheint das vielleicht fair, aber viel kann 1und1 dann auch nicht mehr verlangen.
 
florianr schrieb:
Da hat eben jeder sein Risiko zu tragen. Und der Unternehmer, der einen Vertrag mit langer MVLZ anbietet muss eben damit rechnen, dass einige Kunden umziehen werden, dann trägt der Unternehmer eben die Verantwortung dafür, dass er seine vertraglich geschuldete Leistung auch am neuen Wohnort erbringen kann. Kann er das nicht, kann er eben auch vom Kunden nicht die Gegenleistung verlangen.
also sicherlich muss man den Kunden nicht standrechtlich erschiessen, nur weil er umzieht, vom Risiko des Umzugs her sehe ich das aber völig anders. 1und1 macht ein Angebot, das hat, warum auch immer (bzw wegen der Hardware + Anschlusskostenerlassung), müssig drüber zu streiten, 24 Monate MVLZ. Dieses von 1&1 angebotene Packet KANN ein Kunde nun annehmen, oder er lässt es sein. Ich empfinde 2 Jahre dabei als lang, aber als völlig überschaubaren Zeitrahmen. Klar kann es sein, dass der Kunde umziehen (muss), aber es ist ja nicht an 1&1 dies im Vorfeld zu prüfen, sondern Sache des Kunden - und der willigt in den 24 Monatsvertrag ein, weil er davon ausgeht noch 24 Monate dort zu wohnen. Tut er das nicht, ist das ein reines Kundenproblem, hätte der Kunde vor Vertragsabschluss erkennen müssen "mein Job ist nicht sicher/meine ABM läuft nur noch 3 Monate/mein Vermieter reicht schon wieder Räumungsklage ein/usw" das er besser keine Verträge mit 24 Monaten Laufzeit abschliesst.
Also wenn man das hier so liest, dann dürfte Leasing/Mietkauf, oder Hypotheken überhaupt nicht mehr angeboten werden, denn nach den Vorstellungen der meisten User hier, muss der Verkäufer/die Bank offensichtlich das volle Risiko tragen, was völlig absurd ist. Der Kunde wird gefragt ob er das für 24 Monate will, bei Hypotheken können es auch mal schnell 24 Jahre sein und dann MUSS DER KUNDE in der Lage sein das abzuschätzen/von seinem Betreuer abschätzen zu lassen und kein anderer - kann/will er das nicht, dann darf er ebent nicht abschliessen! Es wird niemand gezwungen die Verträge von 1&1 etc anzunehmen, das geschieht rein freiwillig (das es kaum Alternativen mit geringerer MVLZ gibt ändernt rein garnix daran!).
Wichtige Gründe gegen eine Beibehaltung des Vertrages sehe ich nur, wenn die Wohnung/Haus plötzlich und unerwartet unbewohnbar wird (z.B. Brand), der Kunde, oder der Ehepartner des Kunden stirbt, oder DSL technisch nicht mehr verfügbar ist beim Kunden (Telekom/Leitungsproblem).
 

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