Rückzahlung des Guthabens bei Sipgate?

Hellmaker

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Hallo,

weißt jemand ob Sipgate bei kündigung das vorhandene Guthaben zurückzahlt? oder wird das einbehalten?

in den AGBs von Sipgate konnte ich keinen hinweiss drauf finden.

Grüße Olli
 
Soweit ich weiß, wird von Sipgate kein Guthaben zurückerstattet. Irgendwo habe ich das auch mal auf der Sipgate-Webseite gelesen. Aber auf Anhieb habe ich die Stelle grade nicht gefunden.
 
Richtig, keine Rückerstattung möglich.

Es ist aber möglich das Guthaben auf einen anderen Account umzubuchen.
 
alles klar!
thx 4 info!
 
betateilchen schrieb:
Soweit ich weiß, wird von Sipgate kein Guthaben zurückerstattet. Irgendwo habe ich das auch mal auf der Sipgate-Webseite gelesen. Aber auf Anhieb habe ich die Stelle grade nicht gefunden.

Richtig, soweit die Aussage von Sipgate.

Nachdem aber bereits mehrere Gerichte entschieden haben, dass das Einbahalten von Prepaid-Guthaben bei Handys unzulässig ist, könnte ich mir gut vorstellen, dass ein Gericht diese Praxis auch bei VoIP-Anbietern für unzulässig erklären würde. Ist halt die Frage, ob das Guthaben groß genug ist, damit sich eine Klage lohnt.
 
Bei den Handy-Guthaben geht's glaube um das Verfallen nach einer gewissen Zeit und nicht um Rückzahlung.

grüße
spunti
 
Bei Mobilfunkguthaben existiert derzeit erst ein Urteil bezogen auf einen Einzelfall. Das hat weder was mit dem Thema zu tun, noch ist es überhaupt verpflichtend.

Hier verfällt kein Guthaben. Es ist - als Vorrauszahlung - einem Kundenaccount zugeordnet und ist Bestandteil der Gesamtkalkulation des Providers. Eine Auszahlung von Guthaben würde eben diese Kalkulation schlicht über den Haufen werfen.
 
naja bei mir ist es nicht so tragisch! ich telefoniere die 20¤ ab und dann sipgate goodbye!
 
in den AGB steht wenn man eine Kopie des Ausweises zuschickt und gut 5¤
bereit ist zu bezahlen bekommt man das Restguthaben überwiesen.
 
Also mit anderen Worten: Es wird eine 5¤ Kündigungsgebühr einbehalten. Also lohnt es sich nur für Kunden, die mehr als 5¤ übrig haben. Interessanterweise ist die automatische Aufladungsgrenze auch 5¤. :-Ö

Grüße
Christoph
 
Sipgate-Newsletter: AGB-Änderungen

§1.4.1

"sipgate ist berechtigt, die durch
die Rückerstattung entstehenden Kosten im Wege einer
Bearbeitungspauschale von ¤ 5,90 inkl. MwSt. mit dem zum Vertragsende
bestehenden Guthaben aufzurechnen. "

halte ich für unzulässig, kaschierte abschaltgebühr.
 
Gibt's sonst noch kleine Gemeinheiten in der geänderten AGB?
 
Hallo
nun ob in den AGB noch andere Gemeinheiten stehen??
Du wirst nicht umhin kommen sie dir druchzulesen, denn es ist ja sehr subjektiv was eine "Gemeinheit" ist. Für mich z.B. ist es O.K. das Sipgate kein Guthaben zurückerstattet bzw diese 5,90 Bearbeitungsgebühr mit einem evtl. Guthaben bei Kündigung verrechnet.
Zumal es in den AGB steht. Wenn mir sowas nicht gefällt, schließe ich nicht ab,

Gruß
V70
 
@V70

und warum sollte das i.O. sein?
:verdaech:

klinkman schrieb:
Gibt's sonst noch kleine Gemeinheiten in der geänderten AGB?

da in den AGB steht, dass eigentlich nur bei verschlechterungen informiert wird, gehe ich mal davon aus ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
woprr schrieb:
§1.4.1

"sipgate ist berechtigt, die durch
die Rückerstattung entstehenden Kosten im Wege einer
Bearbeitungspauschale von ¤ 5,90 inkl. MwSt. mit dem zum Vertragsende
bestehenden Guthaben aufzurechnen. "

halte ich für unzulässig, kaschierte abschaltgebühr.
Sie müssten es dir nicht mal zurückzahlen. Es darf nur nicht verfallen ;)
 
@woprr

ist ganz einfach und schnell erklärt. habe die AGB vor Vertrag gelesen, und für mich sind diese 5,90Euro Bearbeitungsgebühr O.K. sonst hätte ich nicht bei Sipgate abgeschlossen.
Kein Mensch zwingt dich über Sipgate zu telefonieren, und dann sage ich eigene Schuld, wenn man die AGB nicht liest.
Somit ist da nichts "Verdächtig" wenn es für mich o.k.
Gruß
V70
 
chef, in AGBs darf ich jeden mist reinschreiben ob nach rechtslage gegenstandslos oder nicht, "trottelkunde lässt sichs gefallen"- methode, beste praxis und profitabel, weil die meisten kunden sichs gefallen lassen, vgl. mietverträge. gesetz und rechtsprechung geht aber vor.

siehe die klausel: "ist eine der klauseln ungültig, behalten die anderen weiterhin ihre gültigkeit" ;)

was du hier forderst ist unzulässiger kontrahierungszwang o.ä. ich schliess alles ab was ich haben will, die AGB interessieren mich bloss zur urteilsbildung über deren kundenfreundlichkeit und für rückschlüsse auf praktiken, auf die ich mich ggfs. mit gegenmassnahmen einstellen muss.

@docfred
begründung? nach der ersten gepfefferten mahnung an t-mobile xtra hatte ich die kohle umgehend aufm konto + 5¤ mahngebühr, die ich gefordert hatte.:keule:
 
Zuletzt bearbeitet:
@Woprr
auch weißt du ich sehe es gelassen, und eigentlich wollte ich auf deine "Kampfschriften" auch nicht mehr antworten in dem du mich indirekt als "Trottelkunde" bezeichnest, aber auch das sehe ich gelassen. Bin sehr zufrieden mit Sipgate, und selbst wenn ich wirklich mal wechslen würde, gehen mir die paar Euro, die dort als Guthhaben stehen am Ar... vorbei.
Fahr doch einfach ein paar Zacken zurück und reg dich nicht so auf, sonst bekommst du noch bei diesem Wetter einen Schlag.

V70
 
V70 schrieb:
@Woprr
auch weißt du ich sehe es gelassen, und eigentlich wollte ich auf deine "Kampfschriften" auch nicht mehr antworten in dem du mich indirekt als "Trottelkunde" bezeichnest,
war zwar ned auf dich bezogen, aber ich nehms gern zurück. :bier:
du fällst ja eher unter sipgate fan ;)
 
hallo woprr
was heißt schon Fan, habe seit ca Spetmber 2005 Sipgate, und zwei oder drei unbedeutende Ausfälle, das nutzen meiner Sipgatenummer aus dem Ausland hat auch immer geklappt, Fan ein aber ein zufriedener Kunde
nicht mehr und nicht weniger.
Gruß
V70
 
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