unbeabsichtigte Mehrfacheinwahl mit DSL-Zugangsdaten - Reaktion von 1und1

Blaues Auge...

Dank eurer Ermutigung habe ich bei 1und1 nicht locker gelassen und wie versprochen kommt hier der Abschlußbericht:

Rechnung über 378,07 ¤ wg. Mehrfacheinwahl
sofort hotline angerufen und gespräch kurz gehalten...
danach einige E-mails und endlich
erste Kulanzgutschrift über 50,¤ am 12.04.06
weitere E-mails und auch ein Fax an eine Faxnummer die ich hier im Forum gefunden habe (aber leider wieder vergessen...) and den ersten Namen in der Liste der Vorstandsmitglieder von 1und1 (Herr Dxxxxxxxxx). E-mail von custumor care bekommen und daraufhin eine Zusage über 140,-¤ weitere Kulanz. Diese Summe wurde mit meiner nächsten Rechnung vom 05.05.06 beglichen und der rest mir überwiesen. Daraufhin habe ich wieder mit custumor care gemailt und bekam auf meinem wunsch hin sogar ein Rückruf!
Es folgte ein längeres Gespräch in dem mir weitere 38,75¤ Gutschrift für die Mehrfach einwahl im Folgemonat (die noch aufgelaufen waren bis ich die Rechnung aus dem ersten Monat bekommen hatte und die Daten geändert hatte). Damit gab ich mich aber nicht zufrieden, und liess nicht locker, woraufhin der Mann bei 1und1 sich nochmal beraten wollte, und auch bald wieder zurückrief, und mir versprach, die Grundgebühren für den nächsten Monat zu erlassen.
In der Rechnung vom 29.05.06 konnte ich dann erkennen, dass die komplette Rechnung mit einer Gutschrift über 100,-¤ verrechnet worden war, sodass im nächsten Monat meine Rechnung um 41,89¤ (Restguthaben) gekürzt werden wird.

Gesamtrechnung für die Mehrfacheinwahl: (378,07+38,75) 416,82¤
Gesamtrückerstattung:314,73¤

Wenn ich jetzt noch die (Profi)seller prämie(45,-¤) und die 50,-¤ Eigenanteil der geworbenen Person dazuzähle, bleibt mir ein finanzieller Schaden von 7,09¤

Fazit: Ich habe gerade wieder einen neuen Kunden geworben, aber meine Daten werde ich nie wieder irgendwo zum Testen eintragen!

[Edit Novize: Namen entfernt. Bitte keine Namen von anderen, egal von wem, hier veröffentlichen!]
 
Na Gottseidank - da hast Du ja wirklich nochmal Glück gehabt. Und 1und1 ist doch kulanter, als ich dachte und der schlechte Ruf den sie haben, ziemlich unberechtigt.
Da bin ich aber froh, hab auch grad wieder einen Kunden geworben und brauch kein schlechtes Gewissen deshalb zu haben *g*.
 
[qoute]
[Edit Namen entfernt. Bitte keine Namen von anderen, egal von wem, hier veröffentlichen!][/QUOTE]

Also bei Vorstandsmitgliedern finde ich das etwas übertrieben.
 
Pardon, ich hatte vergessen, meinen Namen in das Edit zu setzen...
Jetzt nachgeholt...

Zum Namen: Das ist doch egal, ob Vorstandsmitglied oder Callcenter-Boy, Jeder hat ein Recht auf ein ungestörtes Privat- und Arbeitsleben. Der Hinweis auf den Vorstand habe ich ja auch nicht entfernt. Wenn nun aber jeder wegen irgend 'ner Kleinigkeit den entsprechenden Herrn nervt, ist keinem geholfen.
Das sollte das letzte Mittel bleiben und dann hat jeder die Muße, sich den Namen zu ergooglen o.ä.
Wo ist der Unterschied zwischen einem Vorstandsmitglied und einem Supportmitarbeiter, was die Namensnennung angeht? :gruebel:

Zu tobijoerg kann ich nur sagen: Glückwunsch zu disem kulanten Ausgang der Geschichte :)
Darauf erst mal nen :bier:
 
Hallo zusammen. Reichlich früh Heute (Die Arbeit).
Ich möchte dieses Thema noch einmal aufgreifen, zum besseren Verständnis für mich. Nach meiner Meinung ist eine gleichzeitige Einwahl nicht möglich. Wir haben in unserem Betrieb 2 Anlagen in verschiedenen Gebäuden. Bei der Bestellung von 1und1 DSL war der erste Anschluß mehrere Wochen vorher frei geschaltet. Eine gleichzeitige Einwahl an dem 2. Anschluß schlug fehl, sodas ich mich dort mit der noch gültigen Telekomkennung behelfen musste.

Zitat - Der Kunde ist darüber hinaus nicht berechtigt, die Zugangskennung auf mehr als einem Computer, in Mehrplatzsystemen über einen Hard- oder Software-Router mit der Möglichkeit der Nutzung durch mehrere Computer oder Terminals zeitgleich einzusetzen. Dies sollte man beachten. Danke und Gruß EmEn
 
Daß es doch geht, zeigt dieser Fall ;-)

Zum Zitat:
Der Satz in den AGB nach dem zitierten erlaubt die zeitgleiche Nutzung - bei entsprechenden Tarifen (wie z.B. Flat) zumindest durch Router. Also ist die Hervorhebung des "zeitgleich" nicht wirklich aussagekräftig.

Hinzu kommt, daß es ja hier um die Flat ging; und bei einer Flat ist auch der nicht zeitgleiche Einsatz an verschiedenen Orten nicht gern gesehen:

1&1 schrieb:
Wichtige Information:
Bei der 1&1 City- und Deutschland-FLAT ist die 1&1 DSL-Zugangskennung nur für den bestellten 1&1 DSL-Netzanschluß gültig.

(Quelle)
 
Danke für Deine Info. Dieses Zeitgleich war von mir auch so gemeint, dass er sich dann hätte auch garnich einwählen können und somit auch kein Vertragsbruch. Etwas unglüglich von mir formuliert. Gleichzeitige Einwahl während der anderwe Router im Netz war funktionierte bei uns aber nicht.
Schönen Morgen noch . EmEn
 
Tja, die Frage, warum die zeitgleiche Nutzung technisch überhaupt möglich ist, ist schnell geklärt: 1&1 verdient doch gut daran.

Sieh Dir mal die Anhänge zu Beitrag #20 an - wenn ich böser Mensch das nochmal mache, geht man von einem Verstoß gg. die AGB aus - und kassiert nach Preisliste ab!

Ich bin also gewarnt und kann mich nicht rausreden. Rausschmeißen will man mich nicht - nur schröpfen. 1&1 bietet mir sozusagen eine erweiterte Leistung gegen Aufpreis - gegen die eigenen AGB.

Naja... ;-)
 
Ist schon ein Hammer. Mit dem Dialer hab ich das Damals nicht versucht. Dieser Versuch ging mit jeweils einer 7050. Ich probier das mal aus, diese Tage. Kann ja nicht so schlimm werden. Wir sind ja noch nicht verwarnt worden. Außerdem würden wir alle unsere mittleweile 6 Verträgen nicht mehr verlängern.
Gruß
 
Hallo habe ausser das ich einen Roter angeschlossen habe an meinem system nichts verändert!!plötzlich habe ich kosten von knapp300¤ für mehrfacheinwahlen!! lt. 1und1 ein Verstoß gegen deren AGB's .Ein Verstoß sollte doch zur Kündigung, zumindest aber zu einer Abmahnung führen und keinesfalls zu überhöhten kosten führen. weiterhin geht es darum das 1und1 seiner Schadensabwendungspflicht nach § 254 Abs.2 BGB nicht nachkommt.
 
Dieses Anschließen des routers hat aber genau das bewirkt, was bei dir passiert ist. Diegleiche Erfahrung hatte ich vor meinem Debakel mit dem router der bekannten auch schon bei mir zuhause. da ich aber zu dem zeitpunkt die kostenwarnung für meine internettelefonie eingeschaltet hatte, (und auch beachtete...) habe ich sofort bei dem extra router alle einstellungen geändert, und ihn nur noch als hub benutzt, ohne eigene kennungsdaten zu vergeben. vielleicht kannst du ja 1und1 klar machen, dass es alles bei dir zuhause passiert ist, das sollte über die IP nachverfolgung im falle eines rechtstreits bestimmt möglich sein. aber da bin ichnicht sosehr bewandert. Ich hatte zumindest bei meinem im obigen thread gemachten fehler im Gespräch mit der 1und1 hotline gesagt bekommen, um wen es sich handelte, und da sah ich ein, dass es mein fehler war, aber bei dir könnte 1und1 evtl ja nachvollziehen, dass du im gleichen haus, am gleichen anschluß dich zeitgleich zweimal eingewählt hast, und dann würde ja die agb klausel nicht gelten? versuche es doch mal mit einem netten schreiben an 1und 1, ob du dein geld als gutschrift zurückerstattet bekommst.
 
So läuft das nicht.

Mehrfacheinwahlen kan viele Gründe haben. Vor allem Konfigurationsfehler wie am Rechner. Ost haben Leute noch eine Bandbreiteneinwahl, cFos oder RASPPPoE mit dem sie sich einwählen, obwohl die Fritzbox die Einwahldaten hat. Klassissche Mehrfacheinwahl. Dies kann man verhindern indem man die Option "PPPoE-Passthrough" in der Fritzbox deaktiviert. Dann kann sich nichts über die Fritzbox darüber nochmal einwählen.

Das Zweite ist das er oder ein anderer sich anderorts über einen anderen Rechner einwählt. Wieder eine klassische Mehrfacheinwahl. ;)

Um sicher zu sein das kein anderer sich darüber einwählt sollte als erstes beide Passwörter geändert werden. Zuerst das Kundenloginpasswort (CC > Meine Daten > Kundenpasswort) und denn das Internetzugangspasswort (CC > Internetzugang).

Ein Verstoß sollte doch zur Kündigung, zumindest aber zu einer Abmahnung führen und keinesfalls zu überhöhten kosten führen.

Da liegst Du falsch, denn es obliegt Dir was Du mit Deinen Zugangsdaten machst. Mehrfacheinwahlen werden klar nach der Preisliste berechnet. Auch wenn ein anderer sich über Deine Zugangsdaten einwählt ist das Dein Problem, denn Du bist für die Zugangsdaten verantwortlich und dessen Sicherheit. Deswegen immer schwerde Passwörter nehmen. In 90% der Fälle ist es aber wie oben beschrieben Fehleinstellungen der Rechner.
 
Hallo,
irgendwie werde ich aus der ganzen Diskusion nicht so recht schlau. Ich würde gerne folgenden Sachverhalt geklärt wissen:

Ich habe einen Vertrag (3 DSL) bei 1&1. Die Verbindung meines PC ins Internet erfolgt über WLAN mit der Fritz Box von Wlan. Mein minderjähriger Sohn hat einen Notebook in Betrieb. Ich habe den Notebook in der Fritz Box als weiteres WLAN Gerät zugelassen. Mein Sohn kann nun so auch ins Internet. Kurz gesagt, PC und Notebook surfen unabhängig voneinader und machmal natürlich auch gleichzeitig im Internet.

Meine Frage hierzu: Ist dies erlaubt, oder handelt es sich um eine verbotene Art der Einwahl ?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemad die Frage beantworten kann. Danke
Manfred
 
Das ist erlaubt, wenn die Einwahl über den Router erfolgt, also die Zugangsdaten im Router hinterlegt sind und nicht auf dem Rechner. Das ist nämlich der Fehler den viele machen. Die wählen sich einmal über den Rechner 1 ein und denn nochmal über den Rechner 2. Das ist die klassische Mehrfacheinwahl und die wird teuer. Diese kostet 1,2 Cent/min für jede Mehrfacheinwahl.

Hat man eine Fritzbox dann kann man das auch lokal verhindern das ein angeschlossener Rechner sich nochmal einwählt.

Fritzbox Menü öffnen > Einstellungen > System > Ansicht > "Expertenansicht aktivieren" aktivieren > Übernehmen

Internet > Zugangsdaten > "Angeschlossene Netzwerkgeräte dürfen zusätzlich ihre eigene Internetverbindung aufbauen (PPPoE-Passthrough)" deaktivieren, also Haken rausnehmen > Übernehmen

Damit ist eine Mehrfacheinwahl über die Fritzbox nicht mehr möglich. Man muss halt drauf achten das alle angeschlossenen Rechner keine Breitbandverbindung, cFos oder RASPPPoE draufhaben, sondern es eine reine LAN-Verbindung ist.
 
hallo!nach Hartnäckiger kommunikation meines Anwalts mit der Rechnungsabteilung von 1und1 haben sie sich bereit erklärt die Rechnung zu erstatten.Fakt ist das eine mehrfacheinwahl stattfand ,aber..... 1.)laut AGB findet eine Mehrfacheinwahl von 2 versch Anschlüssen statt,was hier nicht der fall war. 2.)1und 1 ist vor kostenberechnung dazu verpflichtet, darauf hizuweisen das eine Mehrfacheinwahl stattfand,erst nach benachrichtigung ist 1und1 berechtigt kosten in rechnung zu stellen. 3.)müsste 1und1 die AGB"s grundlegend ändern weil sich daraus nicht ersehen lässt das bei einer Mehrfacheinwahl kosten enstehen können,es ist lediglich verboten eine Mehrfach einwahl zu tätigen ohne hinweiss auf evtl folgen.
 
wie ist das eigentlich bei Flaterate, also 3DSL z.b., da dürfte ja eine Mehrfacheinwahl keine Kosten verursachen, da es ja sowiso flat ist oder?
 
hallo hier handelt es sich um eine flat
leider ist es bei 1und1 durchaus möglich eine mehrfacheinwahl zu tätigen (anders bei t-online da gehts nicht)du darfst das nicht mit einer mehrplatznutzung vergleichen die ist nähmlich erlaubt das heisst im Klartext mehrere Pc"s über eine leitung über 1nen Router.
 
Mehrfacheinwahlen entstehen zu 99,9% durch die Unfähigkeit der Nutzer.
 
@rosx1..man sollte unfähigkeit und unwissenheit nicht verwechseln.Es kann ja im gleichen sinne von unfähigkeit gesprochen werden das 1und1 die Mehrfacheinwahl nicht unterbindet(technisch ein leichtes)statt dessen werdem dem Kunden unter denen es durchaus noch Pc laien gibt, versucht mit rechtswidrigen mitteln die kohle aus der Tasche zu leiern.Wenn ich dann so aussagekräftige Kommentare wie deinen lese kommt mir fast die galle hoch.Ich kann nur jedem raten(wenn 1und1 kosten in rechnung stellt ohne darauf hingewiesen zu haben das eine Mehrfacheinwahl stattfand)sich an seinen Anwalt zu wenden der die sache in Kürzester zeit klärt,weil sich 1und1 schon im klaren ist das die kostenforderung in der AGB nicht dargestellt wird,sie wird darin lediglich verboten.
 
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