Vertragsumstellung mit höheren Kosten als zugesprochen

null8-15

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Hallo,
ich habe ein Problem. Ich hoffe das passt hier ein wenig rein.

Ich habe im Juni letzten Jahres bei der Telekom als langjähriger Kunde angefragt ob man mir ein Angebot machen könne, da Neukunden ja mit günstigeren Konditionen gewonnen werden und ich mich nach einem besseren Preis/Leistungs Verhältnis umschaue.

Zwei Tage später meldete sich der Mitarbeiter bei mir mit einem Angebot, welches zwar teurer als ein Neukunden Angebot war, doch günstiger als es eigentlich Kosten würde.
Nach allem wiederholen am Telefon sowie aufzeichnen der Telekom wartete ich die Auftragsbestätigung ab, mit der mein ganzer Ärger anfing.

In der Auftragsbestätigung waren alle Positionen wie beschrieben bis auf Position 3 Entertain Comfort (4)/Standard monatlich 44,95€ statt der von der Telekom mir angebotenen 34,95€ pro Monat.
Daraufhin widersprach ich. Hab nur dementsprechend gezahlt wie mir die Telekom als Angebot verkauft hat.

Mit dem letzten Brief der Telekom schreibt sie mir:
... bitte entschuldigen Sie, dass wir ihr Anliegen erst jetzt beantworten.
Am 24. Juni 2011 wurden Sie irrtümlich von einem unserer Mitarbeiter über einen neuen Vertrag zum monatlichen Grundpreis von 34,95 Euro beraten.
Dieser Grundpreis galt aber nur für einen Zeitraum von 12 Monaten in einer Aktion, die ausschließlich für Neukunden gebucht werden konnte. Da Sie bereits über einen Entertain Anschluss verfügt haben, ist ein solcher Vertrag nicht möglich gewesen. Daher erhielten Sie eine Auftragsbestätigung mit dem gültigen Aktionspreis für eine Vertragsverlängerung.
Ihren Widerspruch zu dieser Auftragsbestätigung haben wir erhalten. Da durch die Vertragsänderung jedoch eine Grundpreisreduzierung um 5 Euro erfolgte, haben wir bisher keine rückwirkende Stornierung des Auftrages durchgeführt. Selbstverständlich bieten wir Ihnen jedoch an, die alten Vertragsbedingungen wieder herzustellen, wenn Sie dies wünschen.
Jeder einzelne Kunde ist uns wichtig. Bitte glauben Sie uns - auch wenn wir Ihnen in diesem Fall nicht-entgegenkommen können -, dass wir bei Entscheidungen dieser Art genau erwogen haben, wie weit wir im Interesse aller Kunden und all unserer Leistungen gehen können.

Ich würde dies als unlauteren Wettbewerb bezeichnen, da sie mir nicht das Verkaufen, was sie zusagen.
Die Verbraucherzentrale sagt das ich im Recht bin und das aussitzen muss. Doch dort war ich vor dem Brief.

Ich will natürlich entweder die Leistungen oder dort raus. Meine sofortige Kündigung nach Sonderkündigungsrecht hat die Telekom für Mitte nächsten Jahres angenommen. Also nach den zwei Jahren, was nicht dem Sonderkündigungsrecht entspricht.

Was mach ich nun am besten? Ich würde meinen das ein Anwalt nicht wirklich lohnt, da ich mit diesem mehr Kosten haben werde, als das ganze kosten könnte, wovon die Telekom bestimmt ausgeht.

Könnt ihr mir weiter helfen?
 
Also, ein Sonderkündigungsrecht gibt es nicht - woher auch.

Dass sich jemand irrt, kann passieren. Bei einer Willenserklärung muss diese Anfechtung jedoch unverzüglich geschehen. Das hat die Telekom nicht getan, da sie ein gegenüber der telefonischen Vereinbarung abweichendes Angebot erstellten (gibts im Bauwesen haufenweise Rechtsprechung zu. Da vertut sich ein Unternehmer beim Angebot, versucht aber den erteilten Auftrag zu behalten und erklärt, dass es notwendig sei, die Preise anzupassen -> keine Irrtumsanfechtung, ergo gilt das vereinbarte).
Insofern bestünde ein Vertrag zu 34,95/Mon im ersten Jahr. Das kannst Du natürlich durchhalten, bis die Telekom die Leistungen einstellt und dann wegen Nichterfüllung kündigen, wenn sie nicht mehr liefern.

Du kannst die verspätete Irrtumsanfechtung natürlich trotzdem akzeptieren.
Dann wärst Du noch im alten Vertragsverhältnis und könntest regulär zu den danach gültigen Fristen kündigen. Du müsstest aber rückwirkend die nachzahlen, die Differenz zu den alten Konditionen, Du hast den Anschluss ja weiter genutzt. Also nicht unbedingt zu empfehlen.

Dazu kommt noch die anwaltliche Beratung, auch nicht billig, denn wie immer gilt: Im Forum werden Meinungen und Ideen gepostet, keine Rechtsberatung gegeben.

Es kommt ein bischen auch auf Deine Risikobereitschaft an - und darauf, wie wichtig Dir die vorhandenen Rufnummern sind.

Der Fehler war, damals der Vertragsänderung nicht zu widersprechen und die Kündigung zum nach dem damaligen Vertrag möglichen Fristen durchzuführen.


Meine ganz persönliche Einschätzung:
Der mögliche Verlust der Telefonnummern und der Ärger sind es nicht wert.

Probier es noch mit einem Schreiben nach der Methode:
"Wie sie selber schrieben, haben sie erst spät geantwortet und auf einen Irrtum des Mitarbeiters hingewiesen. Damit erfolgte die Anfechtung nicht unverzüglich nach §119 BGB, es bleibt also bei den telefonisch vereinbarten Konditionen. Unabhängig davon ist die Art des von Ihnen geschildeten Irrtums auch kein Erklärungs oder Inhaltsirrtum, sondern ein rechtlich irrelevanter Motivirrtum.
Ich werde daher auch nur die aufgrund des Telefonates, welches von Ihnen aufgezeichnet wurde, geschuldeten Beträge bezahlen. Ich weise darauf hin, dass ich, sollte es zu einer unberechtigten Anschlussperre kommen, umgehend die Zahlungen gänzlich einstelle und den Vertrag wegen Nichterfüllung kündige. Die Kosten eines Neuanschlusses durch einen anderen Provider würde ich als Schadensersatz Ihnen gegenüber geltend machen, ebenso die Mehrkosten für ggf. übergangsweise erforderliche Mobilfunktelefonate an Stelle von Festnetztelefonaten und ggf. anwaltliche Beratungskosten."

Mal schauen, wie die reagieren.
 
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