[Frage] Vorvermarktungsrecht - wie lange? Unterschiede pro Bundesland/Landkreis/Kommune?

nexusband

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Hallo zusammen,

Vor gut 2 Jahren gab es Glasfaser in der Straße von einem regionalem Anbieter. Leider ist der Anbieter eine absolute Katastrophe. Kein Kundensupport (möglicherweise kriegt man dann doch mal ne Antwort auf eine E-Mail), Verträge aus der Steinzeit die unverschämt Teuer sind und dann nur 20 Mbit/s Upload haben...bei Glasfaser! Zugriff hat wohl jedoch niemand auf die Faser. Da bleib ich beim Schwankenden 5G Hybrid mit hohem Ping...damit lässt sich wenigstens ordentlich Netflix und Co gucken.

Mich würde mal interessieren, wie das überhaupt und generell so abläuft.

Kann die Telekom einen Netzteil dann zubuchen?
Was ist wenn die Firma, die das Netz aktuell hat, pleite geht?
Kann man in die Leerrohre entsprechend eine weitere Faser dazu blasen?
Wie lange gilt so ein Vorvermarktungsrecht bzw. wie ist das, wenn das abläuft?
Gibt's da Unterschiede bei den Bundesländern oder sogar auf Kommunaler Ebene? (Also im Sinne, die Verträge inkl. Vorvermarktungsrecht sind immer Individuell?)

Danke und grüße,
 
Unterschiede nach Bundesland gibt es afaik nicht. Grundsätzlich ist es so, dass der überwiegende Teil der Provider OpenAccess anbietet und damit andere Anbieter auf sein Netz lässt. Alleine schon, um eine bessere Auslastung zu haben.

Häufig scheitert es aber an mangelndem Interesse der Wettbewerber sich auf das Netz einzumieten.
 
Was ist wenn die Firma, die das Netz aktuell hat, pleite geht?
Das wird man dann vielleicht mit dem Insolvenzverfahren erfahren… Evtl. wird die Firma gerettet, komplett verkauft, tw. verkauft (also bspw. nur das Zugangsnetz oder die Leerrohre) oder das Netz verrottet dann (ungenutzt) in der Erde (was aber wohl eher der unwahrscheinlichste Fall sein dürfte)…

Kann man in die Leerrohre entsprechend eine weitere Faser dazu blasen?
Technisch ist das sicherlich möglich. Aber der Eigentümer dieser Leerrohre müsste das zulassen bzw. wird er diese dann ggf. vermieten wollen (wenn überhaupt).

Wie lange gilt so ein Vorvermarktungsrecht bzw. wie ist das, wenn das abläuft?
Es gibt in diesem Zusammenhang kein Vorvermarktungsrecht. Dementsprechend kann es auch nicht auslaufen. Bei gefördertem Ausbau gibt es, je nach Förderbedingungen, keines und bei komplettem Eigenausbau kann der Netzbetreiber (wenn er nicht gerade ein Monopol hat(te) wie bspw. die Telekom) selbst entscheiden, ob er andere Anbieter mit in sein Netz lässt oder nicht (ohne zeitliche Befristungen).

Und selbst wenn der entspr. Netzbetreiber andere Anbieter zulassen würde, bedeutet das nicht automatisch, dass andere Anbieter überhaupt ein Interesse haben entspr. Vorleistungen bei dem einzukaufen. Es gibt keine Verpflichtungen für andere Anbieter wie 1und1, o2 Telekom, Vodafone usw. bei (lokalen) Netzbetreibern, die einen OpenAccess anbieten (müssen), Vorleistungen einzukaufen.

Edit:
Crosspost: https://telekomhilft.telekom.de/t5/...lange-Unterschiede-pro-Bundesland/m-p/6480397

Also geförderter Ausbau. Also theoretisch bzw. nach den Förderbedingungen dürften andere Anbieter sich einmieten. Dürfte aber wohl eher daran scheitern, dass andere Anbieter daran wohl kein Interesse haben werden…
 
Zuletzt bearbeitet:
Bezüglich einmieten habe ich mal einen Telekom-Beitrag gesehen, in dem die Gründe für das Nicht-Einmieten dargelegt wurden:

Einer davon war der, daß die Firmen keine Entstörung in dem geforderten Zeitrahmen (Nachts / Samstags) sicherstellen wollten/konnten
und die Telekom in der Pflicht dem Kunden gegenüber stünde, selbst aber nichts machen kann.

Dann lieber eigene Leitungen verwenden, wenn auch langsamer.
 
Hier in Berlin-Zehlendorf will die Telekom in Kürze flächendeckend ausbauen. Fremdanbieter dürfen von Anfang an mit aufs Netz, wurde mir von 1&1 auch so bestätigt.
 

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