Wie werde ich meinen 1&1-Vertrag los?

Das ist der Unterschied zwischen uns beiden:
Wenn ich nichts konstruktives zum Thema beitragen kann, dann lasse ich es auch sein! Einfach die Leute dumpf in Rechtsprobleme rennen lassen, ist nun mal nicht meine Sache!
 
Novize schrieb:
Das ist der Unterschied zwischen uns beiden:
Wenn ich nichts konstruktives zum Thema beitragen kann, dann lasse ich es auch sein!
Gut. Dann beschränke dich doch weiter daruf, Überschriften zu kritisieren und Beiträge zusammenzuführen.

Zum Thema:
Ist eine (Sonder)Kündigung an den Provider gegangen und dieser regiert auf nichts (weder pro noch contra), sollte man die Auseinandersetzung nicht scheuen. Die Taubstummennummer bei den Anbietern hat nämlich Methode.
 
IBM-FAN schrieb:
Prüfen und versichern lassen, daß ADSL2+ tatsächlich am Wohnort zur Verfügung steht (bei T-Com).

Dann erkläre mir mal warum die T-COM jemanden der nicht mal DSL-Kunde ist bzw. werden will solche Bescheinigungen ausstellen soll. Kennst du jemanden der sowas schriftlich von der T-COM bekommen hat, ohne Kunde zu sein bzw. dort DSL bestellt hat?

Soviel zu deinen konstruktiven Beiträgen.

Der Ansprechpartner ist 1+1 und wenn die sagen es geht nicht, dann hat man halt Pech gehabt.

Ich verstehe nicht warum du hier versuchst die User in ein rechtliches Abenteuer zu stürzen?
 
chasniju schrieb:
Kennst du jemanden der sowas schriftlich von der T-COM bekommen hat, ohne Kunde zu sein bzw. dort DSL bestellt hat?
Ja. Kenne ich.

chasniju schrieb:
Ich verstehe nicht warum du hier versuchst die User in ein rechtliches Abenteuer zu stürzen?
Tu ich doch gar nicht. Wenn, dann lässt sich UI auf ein solches Abenteuer ein. Fakt ist; Eine verbindliche Zusage von UI wurde nicht erfüllt. Ohne diese Zusage wäre der Vertrag nicht zustande gekommen. Der Vertrag ist somit zum Nachteil von CoMcE nicht erfüllt worden. Wird nach der Sonderkündigung weiterhin von UI belastschriftet, muss das Geld zurückgeholt werden. Dem darauf folgenden Automatismus kann man nur noch juristisch entgegentreten.

Persönlich bin ich froh einen guten Rechtschutzversicherer zu haben, der mich bereits zwei mal durch ein solches Prozedre erfolgreich begleitet hat.
 
IBM-FAN schrieb:
kann jeder sagen - ich glaube Dir das erst einmal nicht!
IBM-FAN schrieb:
...Wenn, dann lässt sich UI auf ein solches Abenteuer ein. Fakt ist; Eine verbindliche Zusage von UI wurde nicht erfüllt. Ohne diese Zusage wäre der Vertrag nicht zustande gekommen. Der Vertrag ist somit zum Nachteil von CoMcE nicht erfüllt worden. Wird nach der Sonderkündigung weiterhin von UI belastschriftet, muss das Geld zurückgeholt werden. Dem darauf folgenden Automatismus kann man nur noch juristisch entgegentreten.
Das ist doch eine gewagte Behauptung, Der einzige, der das prüfen kann. um dann Ratschläge zu riskanten Handlungen zu geben, ist der RA vom User, nicht Du, also stürze ihn nicht - wie oben schon mehrfach gesagt- in ein rechtliches Problem, dass ohne vorherige Klärung mit der Rechtsschutzversicherung sehr teuer werden kann, wie Du ja selbst einräumst:
IBM-FAN schrieb:
Persönlich bin ich froh einen guten Rechtschutzversicherer zu haben, der mich bereits zwei mal durch ein solches Prozedre erfolgreich begleitet hat.
 
Hallo und guten Abend

auch ich bin 1&1 Kunde, lange Zeit ein zufriedener, leider mehren sich bei mir in letzter Zeit die grauen Haare auf Grund meines Providers.

In meinem speziellen Falle liegt es an der Umstellung seitens 1&1 auf den Telefonica-Backbone und die damit verbundenen Probleme, auch bekannt als das "77er-IP-Problem".

Mal davon abgesehen, dass 1&1 AGB-Änderungen in irgendwelchen Werbemails hellgrau auf weißem Grund darstellt, in einer Schriftgröße, die selbst Superman blind erscheinen lässt, erachte ich das verhalten des Providers in vielen Fällen bestenfalls als kundenunfreundlich.

Ich kann keine Seiten aufrufen, die im Arcornetz liegen! Möglicherweise noch weitere, allerdings habe ich hier nicht weiter geprüft, ebenso ist die DSL-Telefonie letzhin sehr instabil, meine T-Home Rechnung wächst stetig, obgleich meine Konfiguration korrekt ist.

Auf Grund des nicht korrekt funktionierenden Internetanschlusses habe ich erstmals am 02.05.2007 eine Frist zu Wandlung gesetzt und wen wunderts eine Standardantwort erhalten, in welcher ich als Kunde aufgefordert wurde Arcor anzuschreiben um das Problem zu erörtern!!!!!

Natürlich sah ich das zu diesem Zeitpunkt nicht als meine Aufgabe an.

Ich setzte als am 04.06.2007 eine weitere Frist, ebenso am 18.06.2007, leider wieder ohne erfolgte Wandlung.

Ich habe nun am 01.07.2007 eine fristlose und außerordentliche Kündigung geshrieben und habe, obwohl 1&1 immer auf dem Schriftweg beharrt, per Mail eine Absage meines Kündigungswunsches erhalten.

Begründung:
Damit Sie surfen oder E-Mails versenden können, weist Ihnen 1&1 bei
jeder Einwahl eine sogenannte IP-Adresse zu.

Die internationale Organisation ICANN entscheidet über die Grundlagen
der Verwaltung von Namen und IP-Adressen im Internet weltweit und
beschließt technische Verfahrensstandards.

1&1 verwendet ausschließlich durch ICANN authorisierte IP-Adressen.

Einige wenige Webhoster blockieren jedoch solche reguläre
IP-Adressbereiche.
Dazu zählen auch die von 1&1 gelegentlich vergebenen IP-Adressen, die
mit den Ziffern "77" beginnen.
Daher kann es vorkommen, dass Sie keinen Zugang zu diesen Webseiten
erhalten.

Der jeweilige Webhoster einer Seite hat die Verantwortung, den Zugang zu
den Webpräsenzen für alle von ICANN authorisierten IP-Adressbereiche zu
ermöglichen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ausschließlich der Webhoster die
Blockade für diese IP-Adressbereiche aufheben kann.

Nun das kann ja durchaus sein, dennoch liegt es nicht in meinem Ermessensbereich, ob ich damit störungsfrei alle Seiten aufrufen kann, die on sind und es liegt de facto nicht in meinem Aufgabenbereich ein Problem zwischen zwei Hostern zu lösen!

Lange Rede kurter Sinn, wofür hat man als Verbraucher denn das Recht auf Wandlung wenn der Anbieter so reagiert? Als ich eine T-Com-IP hatte, lief alles einwandfrei, ich habe 1&1 nicht aufgefordert mit Telefonica einen neuen Partner zu nutzen, informiert ebensowenig, habe noch alle Mails von 1&1 seit 2004, wieso muss ich als Kunde darunter leiden, dass die jetzt endlich den überschätzten entkoppelten Anschluss realisieren wollen?

Ich werde nach erfolgter Rücksprache mit meiner Rechtschutzversicherung den Rechtsweg einschlagen und mal sehen ob die Montabaurer mehrere Runden mit meinem Anwalt wollen oder ob es sich hierbei um das "Erstmal ablehnen und schauen" Verhalten handelt.

Ich kann jedem nur raten, dass man sich in solchen Fällen nicht einschüchtern lässt, probiert es, vor allem wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, denn...

Kriege sind dazu da, um geführt zu werden!

Gruß bluetigger68
 
IBM-FAN schrieb:
Vertrag schriftlich, nachweislich sonderkündigen (wegen Nichterfüllung). Alle Zahlungen an 1&1 einstellen/rückbuchen.

Davon würde ich (wie einige andere hier auch) abraten! Du wirst aus dieser Kiste nicht herauskommen, wenn Du nicht nachweisen kannst, dass 1und1 zugesagt hat, dass zu einem bestimmten Termin ADSL2+ geschaltet werden wird.
IMO muss 1und1 auch dann kein ADSL2+ mit 16.000 schalten, wenn es bei T-Com Verfügbar wäre, denn sie sind in der Wahl des Zulieferers frei. Vielleicht setzen sie in Deiner Region voll auf telefonica? Dann müssen Sie Dich erst raufschalten, wenn telefonica entsprechende Bandbreite und Ports zur Verfügung stellt.
Hiweis auf freie Ports, zuverlässigkeit der Telekom Anzeige usw. wurden ja schon gegeben.
Übrigens ist heute der 25.07., sind schon 16.000 Anschlüsse bei euch geschaltet?

Alle Inkassoschreiben ignorieren.
Das dümmst was man machen kann, das wird in der Regel dazu führen, dass man zumindest die Kosten für einen eventuell Erfolgenden Mahnbescheid und weiteres Inkasso aufgebrummt bekommt.

Inkassoschreiben sollte man nur ignorieren, wenn sie offensichtlich unbegründet sind, oder nachweislich nie eine Geschäfts- Vertragsbezihung bestand!

Die Wahrscheinlichkeit dass UI einen Vertreter zum Termin schickt liegt in etwa bei 10%; Das Risiko zu verlieren ist dementsprechend gering.
Die Wahrscheinlichkeit, dass zur ersten Terminierung ein Anwalt von 1und1 dürfte sogar noch geringer sein, allerdings wird 1und1 dann mit Sicherheit gegen das Versäumnisurteil Einspruch einlegen, dass bringt also rein gar nichts.

Das ist übrigens die einzig brauchbare Vorgehensweise bei allen Providern,
Die einzig Brauchbara Vorgehensweise ist IMO rechtzeitig einen Anwalt oder den Verbraucherschutz aufzusuchen.

bluetigger68 schrieb:
Mal davon abgesehen, dass 1&1 AGB-Änderungen in irgendwelchen Werbemails hellgrau auf weißem Grund darstellt, in einer Schriftgröße, die selbst Superman blind erscheinen lässt,
Wann hat 1und1 denn zuletzt AGB Änderungen verschickt? Bin da nicht mehr ganz auf dem Laufenden.

Wegen Deinem Problem mit Arcor Seiten hast Du vermutlich wirklich die "A" Karte gezogen. Es gibt einfach zu viele Ursachen dafür, warum diese Seiten nicht erreichbar sein können. Im Zweifel müsstest Du beweisen können, dass der Feheler bei 1und1 liegt. Ansonsten haben die schon recht, solange sie dir eine gültige IP zuweisen, hast du keinen Anspruch auf eine bestimmte IP oder auch nur eine IP aus einem bestimmten Netz.

Sofern Du eine Rechtschutzversicherung hast, ist eine Beratung beim Anwalt für dich ja umsonst und ein anwaltlicher Brief kann ja auch manchmal was bewegen.

ebenso ist die DSL-Telefonie letzhin sehr instabil, meine T-Home Rechnung wächst stetig,
Das wäre wohl schon eher tragfähig als Kündigungsgrund.

obgleich meine Konfiguration korrekt ist.
Was zu beweisen wäre: Im Zweifel müsstest Du nachweisen, dass auf Deiner Seite alles OK ist. Das ist meist schwierig bis unmöglich.

P.S.
Wandlung gibt es nicht mehr, betraf aber auch früher nur Kaufverträge, Du müsstetst den Vertrag schon Kündigen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wandelung
 
Zuletzt bearbeitet:
florianr schrieb:
Das dümmst was man machen kann, das wird in der Regel dazu führen, dass man zumindest die Kosten für einen eventuell Erfolgenden Mahnbescheid und weiteres Inkasso aufgebrummt bekommt.
Sorry, aber das ist Unsinn. Den Mahnbescheid muß ich sowieso provozieren um überhaupt zu einer richterlichen Entscheidung zu kommen. Erst wenn diese Entscheidung gegen mich ausfallen sollte, muss ich überhaupt etwas zahlen. Das die Inkassounternehmen alles ungeprüft annehmen ist bekannt. Post von so einer Inkassobude bedeutet noch lange nicht, daß auch ein Rechtsanspruch auf die Forderung besteht. Vollkommen uninteressant in der Hauptsache also.

Wenn der Kläger keinen Anspruch hat (warum auch immer) habe ich nichts zu befürchten. Richtig ist, daß ich gut auf den Schriftwechsel mit dem Gericht und dem Verhandlungstermin vorbereitet sein muß und das Richtige richtig vortrage. Traue ich mir das nicht zu, oder will das Risiko verkleinern, ziehe ich einen Anwalt hinzu.
 
@bluetigger68

Zu den Probelm mit den IP-Adressen hat 1und1 recht. Es liegt nicht in ihren Verantwortungsbereich die Router von Arcor zu konfigurieren.
1und1 stellt dir den Zugang zum Internet, aber sie können das Internet nicht kontrollieren. (zum Glück)
Du hast eine gültige IP und auf alles andere hat der Provider keinen Einfluß.
Dies wurde alles schon lang und breit im berühmten IP77-Thread diskutiert:
http://www.ip-phone-forum.de/showthread.php?t=114723

Wegen der VoIP-Probleme hättest Du schon eher die Möglichkeit zu kündigen, wenn sie das Problem innerhalb einer angemessenen Frist nicht beheben. Aber vorher sicherstellen, dass die Inhouse-Verkabelung und Konfiguration richtig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist selbstverstaendlich voellig korrekt, das 1und1 bzw. Telefonica als diejenigen die das Netz routen oder Schlund als LIR von denen das Netz kommt nichts dafuer koennen, und auch nichts direkt dran aendern koennen, wenn Dritte die IPs noch filtern.

...das aendert aber rein rechtlich auch nichts daran, das man nur mit 1und1 einen Vertrag hat.

Verzwickte Situation, aber im Endeffekt ist das das Problem des Vertragspartners, also 1und1.

Als Techniker kann ich NICHT empfehlen, da gegen 1und1 zu schimpfen, sie koennen wirklich einfach ausnahmsweise nichts dafuer, gar nichts, ueberhaupt nichts. Sie haben auch keinerlei Moeglichkeit, die IPs bei RIPE "umzutauschen" falls das jetzt von irgendwem als Idee noch kommen sollte.

Als Kunde wuerde ich allerdings durchaus Nachbesserung verlangen, das sie sich bitte drum kuemmern zumindest ihnen bekannte Probleme SELBST zu loesen, d.h. die jeweiligen Provider anzusprechen - der Ottonormaluser hat dazu eher nicht die richtigen Ansprechpartner und Worte.

==> Es macht durchaus Sinn, zumindest 1und1 nahezulegen, auf Wunsch mit juristischer Hilfe, das sie da selbst aktiv werden und nicht dem Kunden sagen sie sollen sich drum kuemmern. Wenn der Kunde schon die jeweils nicht erreichbaren Netzteile benennt, muss der Provider da selbst aktiv werden, schon im Kundeninteresse (was bei 1und1 halt nicht sehr ausgepraegt ist :-( )

Ob man letztlich damit aus einem Vertrag rauskommt, sei dahin gestellt.
Eher nicht.

Alle Klarheiten beseitigt? :)

bye
-slz
 
Ein Vertrag, dessen Vertragszweck nicht erfüllt wird, hat eine Leistungsstörung inne. Dies wiederum führt dazu, daß in diesem Falle der Nutzer, keinen Anlaß hat, Zahlungen für eine nicht erfüllte Leistung zu erbringen.

Inkassoschreiben und Mahnbescheide sind in einem solchen Fall durchaus als Nötigung zu verstehen und sollten durch einen Staatsanwalt auf ihren strafrechtlichen Charakter geprüft werden. Gerade bei Inkassofirmen sollte man es absolut nicht scheuen, ganz fix eine Anzeige wegen Nötigung zu erstatten.

Im Falle des Telefonanschlusses, der bei einem zweifelhaften Anbieter gebunden ist, hat man natürlich noch das besondere Problem, daß dieser ihn wieder freigeben muß, damit man zu nächster Gelegenheit zu einem seriöseren Anbieter wechseln kann.

Da man diesen Vorgang allerdings nicht selbst in der Hand hat, bietet sich schon das Vorgehen wie von IBM-FAN beschrieben an. Damit macht man nichts Verbotenes.


Noch eine Ausführung zu ABG-Änderungen. Es gelten IMMER die AGB, die vom Kunden bei Vertragsschluß akzeptiert wurden. Ändert der AGB-Verwender die AGB nachträglich, so ist die erneute Zustimmung des Kunden erforderlich. Eine Zustimmung durch nicht ausgeübten Widerruf kann der Kunde jederzeit bestreiten. Klar natürlich auch, daß der kleine Pampel an der Hotline davon keine Ahnung hat. AGB sind schon bei Juristen ein gern umstrittenes Thema.
 
Ich denke kein Provider garantiert das Erreichen alles Internet-Webpages.

Ein Provider kann doch nur den problemlosen Zugang zum Internet garantieren. Oder sehe ich das falsch?
 
chasniju schrieb:
Ein Provider kann doch nur den problemlosen Zugang zum Internet garantieren.
Scheinbar nicht.

Ich stelle mir gerade vor, ich kaufe mir einen nagelneuen VW-Golf. Damit komme ich auch überall hin, nur nicht ins Saarland. Genau an der Landesgrenze geht die Kiste aus. Wenn VW mir nun erklärt, ich solle mich zur Problemlösung an die Saarländische Landesregierung wenden... :crazy:
 
IBM-FAN schrieb:
Scheinbar nicht.

Ich stelle mir gerade vor, ich kaufe mir einen nagelneuen VW-Golf. Damit komme ich auch überall hin, nur nicht ins Saarland. Genau an der Landesgrenze geht die Kiste aus. Wenn VW mir nun erklärt, ich solle mich zur Problemlösung an die Saarländische Landesregierung wenden... :crazy:

Das Beispiel hinkt. Damit es zutrifft muss erwähnt werden, dass du eben nicht ins Saarland kannst, weil das Saarland Fahrer mit nagelneuem VW Golf abblockt. Nach dem Motto "Gott schütze Saarland vor Sturm und Wind und Autos die aus Wolfsburg sind"

Gleichnis:
Saarland=Seiten bei Arcor
VW = 1&1
nagelneuer VW Golf = IP Adresse

Warum sollte man sich in diesem Fall nicht an die saarländische Landesregierung wenden?
 
meckerfritz schrieb:
Ein Vertrag, dessen Vertragszweck nicht erfüllt wird, hat eine Leistungsstörung inne.

Das ist gerade die Frage. Was wird denn von 1und1 geschuldet? Zugang zum Internet, ein voller IP Zugang. Der wird ja auch gewährt. Für Probleme bei Arcor kann 1und1 hier ja wirklich nicht verantwortlich gemacht werden. (Immer mal vorausgesetzt, die Aussage stimmt, dass das Problem beim Routing von Arcor liegt.)

Wie gesagt, sofern auch Probleme mit der DSL Telefonie bestehen, ist das natürlich etwas anderes.

Inkassoschreiben und Mahnbescheide sind in einem solchen Fall durchaus als Nötigung zu verstehen und sollten durch einen Staatsanwalt auf ihren strafrechtlichen Charakter geprüft werden. Gerade bei Inkassofirmen sollte man es absolut nicht scheuen, ganz fix eine Anzeige wegen Nötigung zu erstatten.
Die in solchen Fällen garantiert sofort wieder eingestellt wird, was soll den sowas? Das ist weit entfernt von jedweder Nötigung.
Wie Du an der Diskussion hier sehen kannst, ist das Thema sowohl rechtlich, als auch technisch ziemlich kompliziert. Eine Nötigung kann nur zu sehen sein, wenn der Anbieter bewusst unberechtigte Forderungen mit einer Drohung versucht beizutreiben. Das ist aber hier nicht der Fall, ob letztlich die Forderung besteht oder nicht, wird sich vermutlich nur vor Gericht klären lassen. Warum sollte 1und1 da auf die Verfolgung seines Rechts verzichten?
 
florianr schrieb:
Wie Du an der Diskussion hier sehen kannst, ist das Thema sowohl rechtlich, als auch technisch ziemlich kompliziert. Eine Nötigung kann nur zu sehen sein, wenn der Anbieter bewusst unberechtigte Forderungen mit einer Drohung versucht beizutreiben. Das ist aber hier nicht der Fall, ob letztlich die Forderung besteht oder nicht, wird sich vermutlich nur vor Gericht klären lassen. Warum sollte 1und1 da auf die Verfolgung seines Rechts verzichten?

Solche Beiträge sind bei spamblog.de besser aufgehoben.

Man sollte wirklich NUR dann etwas beitragen, wenn es substantiiert ist. Anderenfalls begrüßen es auch einige, wenn man den Mund zu einem Thema hält.

Im übrigen habe ich meine Ausführungen bewußt allgemein gehalten. Der Eingangspost ist ja nun auch schon uralt.

Zum Thema Arcor ansurfen oder nicht: mir als Kunde ist das vollkommen egal, welcher Provider welche Ports oder was auch immer zusammenschaltet oder eben nicht. Wenn ich Internet bestellt habe, um eben diese Seiten anzusehen, dann kann ich auch davon ausgehen, daß sie mir angezeigt werden. Schließlich handelt es sich bei Arcor auch nicht um eine beliebige Infofritz-Seite, wo irgendwelche Skripten oder was auch immer laufen, die eine ordentliche Anzeige der Seite verhindern. Nach Treu und Glauben darf ich davon ausgehen, daß ich solche Seiten wie die von Arcor problemlos ansehen kann. Ist das nicht möglich, so liegt eine an Offensichtlichkeit kaum zu übertreffende Leistungsstörung vor.
 
Zuletzt bearbeitet:
meckerfritz schrieb:
Man sollte wirklich NUR dann etwas beitragen, wenn es substantiiert ist.[...]
Im übrigen habe ich meine Ausführungen bewußt allgemein gehalten.
:noidea:
Was denn nun, substantiiert oder allgemein?

Aber wenn es Dir Spaß macht, die Staatsanwaltschaft mit so einem Mist zu beschäftigen.

Besonders konstruktiv ist das jedenfalls nicht, So eine Anzeige bringt doch niemanden was.
 
meckerfritz schrieb:
Zum Thema Arcor ansurfen oder nicht: mir als Kunde ist das vollkommen egal, welcher Provider welche Ports oder was auch immer zusammenschaltet oder eben nicht. Wenn ich Internet bestellt habe, um eben diese Seiten anzusehen, dann kann ich auch davon ausgehen, daß sie mir angezeigt werden.

Besonders substantiiert ist deine Aussage aber auch nicht. Du bestellst KEIN Internet, sondern einen Zugang zum Internet. Meines Wissens verwaltet 1&1 nicht das Internet. Ist denn das so schwer zu verstehen?
Gibt es einen Punkt in den AGBs von 1&1 wo mir die Erreichbarkeit alles Webpages garantiert wird?
 
florianr schrieb:
Das ist weit entfernt von jedweder Nötigung.
Das ist auch nicht ganz richtig. Selbst eine substanzlose Androhung von Rechtsmitteln kann als Nötigung ausgelegt werden, wenn sie nur dazu dient mich "weichzukochen".

chasniju schrieb:
Gibt es einen Punkt in den AGBs von 1&1 wo mir die Erreichbarkeit alles Webpages garantiert wird?
Gegenfrage: Gibt es einen Punkt, der das Arcornetz ausklammert? Wenn ich Internet bestelle, muss auch Internet drin sein. Mein Vermieter sperrt mir ja auch nicht einfach so die Küche zu und schickt mich für Beschwerden zu Poggenpohl.
 
Wieder so eine Sinnlosdiskussion!

1&1 muss nichts an dem Zustand ändern! Wenn Arcor den IP Bereich blockiert, dann liegt das ausserhalb des Zuständigkeitsbereiches. Bestes Beispiel ist AOL, wo viele Seite AOL User blockiert haben. Daran muss AOL absolut nichts ändern, da der Websitebetreiber das so eingerichtet hat. So ist es auch bei Arcor. Wenn Arcor eine IP Sperre eingebaut hat, dann ist es halt so. Wenn ich der Meinung bin ich will Dich nicht auf meiner Website und Dich denn sperre, dann kannst Du rein gar nichts machen. Der Provider ist nicht verpflichtet einem denn die Seite wieder zugänglich zu machen. Genauso verhält es sich in diesem Fall. Arcor hat blockiert, also muss Arcor diese Sperre aufheben und wenn sie das nicht machen...Pech gehabt.
 

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