Grundsätzlich stimmt ich dem Vorgehen von Novize zu, allerdings mit folgenden Anmerkungen:
1. schriftlich (am besten Einschreiben; Rückschein ist völlig entbehrlich, Unterschrift kann im Bestreitensfall bei der Post AG angefordert werden) den Mangel aufzeigen und eine angemessene Nachfrist...