Kunde darf DSL-Hardware bei vorzeitiger Kündigung behalten
1&1 verliert Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Potsdam
Der Internetprovider darf von einem Kunden, der seinen Vertrag vorzeitig kündigte, weder die Rückgabe von subventionierter DSL-Hardware, noch einen Schadensersatz fordern. Ein entsprechender Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Potsdam endete am 24. Februar mit einem jetzt veröffentlichten Anerkenntnisurteil gegen den Anbieter 1&1.
Der Kunde hatte Ende 2004 einen DSL-Resale-Anschluss mit DSL-Tarif beim Internetprovider aus Montabaur bestellt. Der Vertrag sah eine Kündigungsmöglichkeit frühestens nach zwölf Monaten vor, der Anschluss wurde geschaltet und durch den Kunden in Betrieb genommen. Gleichzeitig erhielt der Kunde eine Die FRITZ!Box zum vergünstigten Preis von 29,99 Euro. Nach knapp sechs Monaten entstand für den Kunden die Möglichkeit einer vorzeitigen außerordentlichen Kündigung. Diese Möglichkeit wurde wahrgenommen, durch 1&1 bestätigt und das Vertragsverhältnis beendet.
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1&1 verliert Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Potsdam
Der Internetprovider darf von einem Kunden, der seinen Vertrag vorzeitig kündigte, weder die Rückgabe von subventionierter DSL-Hardware, noch einen Schadensersatz fordern. Ein entsprechender Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Potsdam endete am 24. Februar mit einem jetzt veröffentlichten Anerkenntnisurteil gegen den Anbieter 1&1.
Der Kunde hatte Ende 2004 einen DSL-Resale-Anschluss mit DSL-Tarif beim Internetprovider aus Montabaur bestellt. Der Vertrag sah eine Kündigungsmöglichkeit frühestens nach zwölf Monaten vor, der Anschluss wurde geschaltet und durch den Kunden in Betrieb genommen. Gleichzeitig erhielt der Kunde eine Die FRITZ!Box zum vergünstigten Preis von 29,99 Euro. Nach knapp sechs Monaten entstand für den Kunden die Möglichkeit einer vorzeitigen außerordentlichen Kündigung. Diese Möglichkeit wurde wahrgenommen, durch 1&1 bestätigt und das Vertragsverhältnis beendet.
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