erlauben Fon-Flat AGBs Umweg über Asterisk ?

snakeseven

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Hallo,
möchte hier mal ein rechtliches Thema zur Diskussion stellen, das durchaus asterisk-spezifisch ist, da erst * Folgendes ermöglicht:

Um auch Andernorts meine Büro Fon-Flat nutzen zu können, habe ich mir ein kleines Webinterface + CGI gebastelt, daß den Asterisk veranlaßt, mich über meinen Fon-Flat-Account auf einem x-beliebigen Apparat anzurufen, um mich dann mit jeder x-beliebigen Nummer weiter zu verbinden. So könnte ich beliebigen Ortes über meine Fon-Flat telefonieren (Inernetanschluss vorausgesetzt). Die AGBs sagen nun Folgendes:

1.8 Der Kunde verpflichtet sich, bei Anrufen über XXX DSL-Telefonie keine regionalen Rufnummern mit zu übermitteln, wenn er nicht von dem Anschluss telefoniert, für den diese Nummer zugeteilt wurde.

1.10 Eine Anrufweiterleitung darf nur zum Zweck der Erreichbarkeit des Kunden oder der mit ihm unter der XXX genannten Kundenadresse in einem Haushalt lebenden Personen eingerichtet werden.

Darf ich nun, oder darf ich nicht ?

Ich würde die Rufweiterleitung ja selber nutzen, andererseits darf ich keine Rufnummern übermitteln, was ich ja tun würde.
Genau genommen dürfte man dann aber eine private Fon-Flat überhaupt nicht mit Asterisk nutzen, zumindest nicht auf einem exteren Server, weil das dann ja nicht der Anschluss ist, für den die Flat gebucht wurde ?:noidea:

Gruss, Seven
 
Wenn Du von dem Ort telefonierst für den die Rufnummer zugeteilt wurde ist doch alles OK. Egal wo nun der Asterisk steht. Er verbindet ja nur. An anderen Orten sollst Du die Rufnummernübermittlung eben ausschalten, wenn Du Dich vertragskonform verhalten möchtest.
Das ist wohl auch eher eine Auflage der Regulierungsbehörde bzgl. der Ortsnetznummer, dass nicht einer mit einer Münchener Nummer dauerhaft in Flensburg sitzt und die angerufenen denken er wäre in München.

Das Du eine Anrufweiterleitung gemäß 1.10. machst sehe ich gar nicht. Du lässt Dich vom Asterisk anrufen und baust dann eine Verbindung zu einem Dritten auf.
 
Ok, jetzt kapier ich was die in 1.8 meinen.
Und die Anrufweiterleitung dürfte auch kein Problem sein.
Ich übermittle ja keine regionalen Rufnummern, sondern zwangsläufig die meines VoIP Anbieters und ich leite den Anruf zwecks meiner eigenen Erreichbarkeit weiter, was ich laut 1.10 darf.

Dieses Juristendeutsch ist eben nicht einfach zu verstehen :D

Thanx, Seven
 
snakeseven schrieb:
Um auch Andernorts meine Büro Fon-Flat nutzen zu können


Wenn Du die PhoneFlat gewerblich nutzt, dann ist das bei den mir bekannten Voip-Phone-Flat-Anbietern doch sowieso nicht AGB-Konform, oder?
 
snakeseven schrieb:
Ich übermittle ja keine regionalen Rufnummern, sondern zwangsläufig die meines VoIP Anbieters
Wobei Dein VoIP-Anbieter (nach den ziteriten AGBs 1&1? Dann beachte auch die 1.7, wie Hupe schon anmerkte) doch regionale Rufnummern (also "normale" Rufnummern mit Ortsvorwahl und "local part") vergibt, nicht wahr? Demnach dürftest du diese Telefonate nur führen, wenn Du Dich gerade an der Adresse aufhälst, an die auch die Rechnung adressiert ist.

Anders verhält es sich, wenn Du eine Rufnummer aus dem 0180er- oder 032er-Bereich übermittelst. Gerade letztere sind ja für die nomadische Nutzung erschaffen worden, erstere hatten noch nie einen Ortsbezug. Diese darfst Du von überall aus übermitteln.

Gruß,
Wichard
 
@Hupe: ist damit nicht der gewerbemäßige Einsatz wie z.B. in einem Callcenter gemeint ?

@wichard: Das wars ja auch weswegen ich skeptisch wurde. Aber woher sollen die wissen, von wo aus ich telefoniere ? Mein Asterisk wählt sich immer brav über meine VoIP Nummer ein. Man müßte mal ein Verbindungsprotokoll von denen zu fassen bekommen;)

Gruss, Seven
 
Ich gehe mal nicht davon aus, dass es nicht nur um Callcenter geht. Sonst hätte man das ja geschrieben. Es geht wohl um jedes Gewerbe.
Mir ist auch bekannt, das einige Anbieter von so einer Klausel gerne gebrauch machen, wenn man viel telefoniert.
 
snakeseven schrieb:
Mein Asterisk wählt sich immer brav über meine VoIP Nummer ein. Man müßte mal ein Verbindungsprotokoll von denen zu fassen bekommen;)

Wenn der Anschluss (die Rufnummer) für eine Wohnung in Stadt A geschaltet ist (z.B. 089 123 456), Du aber in Stadt B bist und telefonieren willst, dann sollst Du NICHT diese Rufnummer übertragen.
Wenn Du eine 32er oder 180er Nummer übermittelst gilt dieser Absatz nicht.

Wo der Asterisk steht ist dabei vollkommen uninteressant.
 
Hupe schrieb:
Ich gehe mal nicht davon aus, dass es nur um Callcenter geht. Sonst hätte man das ja geschrieben.

Auf welchen Absatz beziehst Du Dich?
Bei 1&1 kenne ich nur das:

1.9
"Bei einem Tarif , der nicht zur gewerblichen Nutzung berechtigt, darf der Kunde 1&1 DSL-Telefonie sowie die ihm zugeteilten bzw. freigeschalteten Rufnummern ausschließlich den Personen zur Nutzung überlassen, die mit ihm unter der 1&1 genannten Kundenadresse in einem Haushalt leben."

Danach ist bei bestimmten Tarifen eine gewerbliche Nutzung nicht grundsätzlich verboten. Nur dürfen eben nur die Personen des Haushalts diesen Tarif nutzen.
 
Ups - War zu schnell: Da muss natürlich noch ein "nicht" in den Satz. Sonst wäre das ja nicht mit vorherigen Beiträgen stimmig, sorry!

Man könnte auch 1.7 anwenden, oder?
 
Hupe schrieb:
Man könnte auch 1.7 anwenden, oder?

Ja,
1.7. .... Bei einem Tarif, der nicht zur gewerblichen Nutzung berechtigt, verpflichtet sich der Kunde sicherzustellen, dass jegliche gewerbliche Nutzung unterbleibt.

Das ist eindeutig.
 
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