[erl.] Forenbetreiber wegen Benutzername abgemahnt

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Forenbetreiber wegen Benutzername abgemahnt

Einen Streitwert von 100.000 Euro hat ein Anwalt für die Benutzung eines markenrechtlich geschützten Namens als Pseudonym in einem Internet-Forum festgelegt. Mehr als 30.000 Nutzer hat das nach Betreiberangaben zu den größten in Deutschland gehörende Forum zum Thema Bodybuilding, Kraftsport und Fitness. Einen kommerziellen Hintergrund verneint der Betreiber Patrick Albers: Die Seite finanziere sich durch die Einblendung zweier Werbebanner und eines gleichnamigen Online-Shops, der von einer dritten Firma auf einer geringen Provisionsbasis zur Verfügung gestellt wird.

Weiterlesen bei heise online
 
Der Begriff "Winkeladvokat" ist ein freundliches Kosewort für solche Halsabschneider. Ein Dilemma für jeden Forenbetreiber. Hoffentlich gibt es hier bald eine Referenzentscheidung.
 
Deutschland, Deutschland über aaaaaaahhhaaalles... ;)
 
Forenbetreiber wegen Benutzername abgemahnt

:bahnhof: :wiejetzt: :verdaech: :silly: :kasper: :mad: :crazy: :blonk:

Ich glaube das müsste meine Meinung dazu eindeutig ausdrücken.
 
radar schrieb:
Forenbetreiber wegen Benutzername abgemahnt

:bahnhof: :wiejetzt: :verdaech: :silly: :kasper: :mad: :crazy: :blonk:

Ich glaube das müsste meine Meinung dazu eindeutig ausdrücken.

Naja, - hast Du schon einmal über den Tellerrand von Deutschland hinaus einen solchen Quatsch gelesen? Abmahnen tun doch nur die, die mit ihrem Geschäft keine Butter aufs Brot bekommen, - solche Menschen, - respektive "Firmen" haben einen besonderen Titel verdient... ;)
 
@PURtel.com

Warum zitierst du mich um eigentlich das gleiche nochmal zu sagen??? :noidea:
 
radar schrieb:
@PURtel.com

Warum zitierst du mich um eigentlich das gleiche nochmal zu sagen??? :noidea:

sorry, - bin der "Bildersprache" nicht mächtig... ;)
 
Moin,

habt ihr euch die Userkommentare mal dazu angeschaut?

Zum einen fand ich den Vergleich recht passend, "dann müßte man ja auch bei jedem Verkehrsunfall den Verkehrsminister verklagen". :D
Stimmt: Der Abzocker hätte sich zumindest an den USER wenden müssen, nicht an den Betreiber. Aber da läßt sich wohl nicht unbedingt so viel verdienen...

Zum zweiten fand ich die Idee nicht schlecht, daß jeglicher Abmahnerei erstmal die Chance zum "Rückzug" vorausgehen sollte/müßte (gesetzlich geregelt), und zwar KOSTENFREI. Man kann weder von einem User noch von einem Betreiber erwarten, daß er JEDEN geschützten Namen kennen soll oder diesen zu recherchieren. Abgesehen davon kommt dann als nächstes garantiert die Nummer, daß auch "Markenname0815" und "xXxMarkexXx" die Schutzrechte verletzen würden... :evil:

Zu guter letzt kommen wir damit zum IMHO interessantesten Kommentar: Da schlägt einer vor, eine Sammel-Petition einzureichen, damit diesen [zensiert] endlich mal die Rechtsgrundlage entzogen wird!
Da wäre ich sofort dabei, aber ich befürchte, auch dies wird wieder mal im Sande verlaufen. Jedenfalls bis die sich mal mit dem Falschen anlegen...
 
mach mal einen Text für eine Pettition fertig.
Ich bin auch gerne bereit, daran mitzuwirken. Allerdings erst in 2 Monaten, bis dahin bin ich beruflich zu sehr eingespannt.

Gruß,
Pfeffer.
 
Borsti67 schrieb:
Zum zweiten fand ich die Idee nicht schlecht, daß jeglicher Abmahnerei erstmal die Chance zum "Rückzug" vorausgehen sollte/müßte (gesetzlich geregelt), und zwar KOSTENFREI. Man kann weder von einem User noch von einem Betreiber erwarten, daß er JEDEN geschützten Namen kennen soll oder diesen zu recherchieren.
Guter Vorschlag - aber bei der Anzahl von Anwälten als Bundestagsabgeordnete ist die Wahrscheinlichkeit - leider - nicht allzu gross, dass diese Verfahrensweise so bald Gesetz werden könnte. Ist doch eine bequeme und gesicherte Einnahmequelle. :motz:
 
Handelt sich wohl um eine Frankfurter Kanzlei. Rechtsanwälte und Notare.

Nur um hier auch mal ein wneig Lichts ins weithin verbreitet erscheinende Dunkel zu bringen: Die Kanzlei wird von dem Markeninhaber mandatiert, d.h. diese treten an einen Rechtsanwalt heran und suchen um Schutz/Wahrung ihrer rechtlichen Interessen nach. Der Rechtsanwalt wird sodann als Dienstleister für den Auftraggeber tätig.
Wo kein Auftraggeber da auch kein Mandat und da auch kein Tätigwerden (sprich Unterlassensforderung).

Die Kosten trägt derjenige, der gegen das Gesetz verstoßen hat (flapsig ausgedrückt: wer sich rechtswidrig verhalten hat muss dafür auch gerade stehen).

Die Frist von 3 Tagen scheint mir aber sehr kurz angesetzt und auch der Streitwert erscheint auf den ersten Blick hoch - aber dazu müsste man die Hintergründe näher kennen (um welchen Markennamen es sich handelt, was der betreffende User geschrieben hat usw.)


Und ob das wirklich im "geschäftlichen Verkehr" geschieht we § 1 UWG fordert, kann zumindest bezweifelt werden: "Zum geschaeftlichen Verkehr gehoert jede dauernde Taetigkeit, die der Foerderung eines beliebigen (eigenen oder fremden) Geschaeftszweckes dient. Der Begriff erfasst jede selbstaendige, wirtschaftliche Zwecke verfolgende Taetigkeit, die sich an dem Erwerbsleben in irgendeiner Form beteiligt (BGHR UWG § 6 c Geschaeftlicher Verkehr 1 = wistra 1994, 24); er ist grundsaetzlich weit auszulegen. Kein geschaeftlicher Verkehr ist stets das was privat ist. Dazu gehoert alles, was sich im Bereich des einzelnen ausserhalb der Erwerbs- und Berufsausuebung abspielt." Ist aber eben auch nicht eindeutig privat, weil eben doch Einnahmen erzielt werden durch WErbung und Shop...


Ach so, und zur Zusammensetzung:

1. Beamte

a) So genannte politische Beamte b) Andere Beamte des höheren Dienstes (Verwaltung) c) Beamte des gehobenen und mittleren Dienstes (Verwaltung) d) Richter und Staatsanwälte e) Berufssoldaten f) Kommunale Wahlbeamte g) Professoren an Universitäten und Hochschulen h) Andere Wissenschaftler an Universitäten und Hochschulen i) Lehrer an Gymnasium (u. ä.) j) Lehrer an Grund-, Haupt- und Realschulen (u. ä.) Beamte zusammen
33,5%

2. Angestellte des öffentlichen Dienstes (auch von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) zusammen
8,1%

2. a) Bedienstete der EG/EU zusammen
0,3%

3. (Ev.) Pfarrer und Diakone zusammen
1,0%

4. Angestellte von politischen und gesellschaftlichen Organisationen
a) Angestellte von Parteien, Fraktionen (u. ä.) b) Angestellte von Gewerkschaften und anderen Arbeitnehmerorganisationen c) Angestellte sonstiger Organisationen und Institutionen mit politischen, gesellschaftlichen, kulturellen und karitativen Zielsetzungen Angestellte dieser Organisationen zusammen
11,6%

5. Angestellte in der Wirtschaft (in Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und entsprechenden Verbänden) zusammen
14,8%

6. Selbstständige (oft zugleich in entsprechenden Verbänden tätig) a) Selbstständige in Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe b) Selbstständige in Land- und Forstwirtschaft Selbstständige zusammen
6,8%

7. Angehörige freier Berufe
a) Rechtsanwälte und Notare 2 ) b) Angehörige anderer freier Berufe (Ärzte, Apotheker, Architekten, Ingenieure, Steuerberater, Schriftsteller und Journalisten u. a.) Freiberufler zusammen
13,6%

8. Hausfrauen zusammen
0,7%

9. Arbeiter (ohne solche Abgeordnete, die zwar beruflich als Arbeiter begonnen haben, jetzt aber anderen Gruppen zuzurechnen sind) zusammen
0,5%

10. Sonstige (darunter in der Ausbildung befindliche, Arbeitslose oder bisher ohne Berufsausbildung) zusammen
4,1%

11. Nicht verwendbare Angaben (fehlende genaue Angaben im Sinne des vorliegenden Schemas) zusammen
5%


Also bitte immer erst informieren, dann posten!
 
Prinzipiell nichts gegen deine Klarstellung einzuwenden.

Nun wäre aber noch zu recherchieren, wie hoch der Aufwand eines Abmahnschreibens für eine Kanzlei tatsächlich ist (IMHO ist das ein Textbaustein, der keinen besonderen Aufwand erfordert).

Wenn dann in einem solchen Fall 5200,- ¤ Gebühren verlangt werden mit einem Zahlungsziel von 3 Tagen, dann belegt das:

1) Daß mit dem Abmahn-Paragraphen deutlich Mißbrauch betrieben wird. Eine Gesetzesänderung ist hier mehr als überfällig.
2) Daß man die Seriösität der o.a Rechtsanwälte und Notare anzweifeln muß (Im Volksmund auch "Abzocker" genannt).

crusader
 
Die Verfahrensweise in solchen Fällen ist mir durchaus bekannt.

Trotzdem - oder gerade deshalb - könnte hier IMHO eine Regelung die aktuelle Situation entschärfen, die besagt: dass bevor kostenpflichtig abgemahnt werden kann, der (z.B. Urheber-, Marken-) Rechtsverletzer zuvor die Möglichkeit erhalten sollte, den strittigen Punkt überhaupt korrigieren zu können.

Klar ist auch, dass ein Markenrechtsinhaber verpflichtet ist, seine Marke zu "verteidigen".
 
Trotzdem - oder gerade deshalb - könnte hier IMHO eine Regelung die aktuelle Situation entschärfen, die besagt: dass bevor kostenpflichtig abgemahnt werden kann, der (z.B. Urheber-, Marken-) Rechtsverletzer zuvor die Möglichkeit erhalten sollte, den strittigen Punkt überhaupt korrigieren zu können.
*Unterschreib*
Denn mit dieser 'kleinen' Gesetzes-Novelle wären
a. die Möglichkeiten der Marken-Inhaber, ihre Marke zu schützen, in keiner Weise eingeschränkt.
b. die Versuche zweifelhafter Kanzleien, mit der Abmahnmasche schnelles Geld zu machen, im Ansatz erstickt.

Insofern darf man sehr wohl die Frage stellen, welche Lobby im Bundestag denn eine solche Regelung seit Jahren wirkungsvoll verhindert.
Die 'Arbeiter' wahrscheinlich nicht, oder ?

crusader
 
Dann will ich noch mehr Licht ins Dunkel bringen:

Die gesetzlich geregelten Kosten richten sich nach dem Streitwert, nicht nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand oder der Schwierigkeit des Falles. Selbst wenn ein Fall sehr kompliziert ist und der Anwalt daran 14 Tage arbeitet, der Gegenstandswert (also der Wert um den gestritten wird) aber nur 50,- ist, dann kann der Anwalt auch keine Rechnung über 2000,- Euro oder mehr schreiben, obwohl das nach Zeit und Aufwand dann berechtigt wäre (Ausnahme: explizite Stundensatzvereinbarung).


Zwei Gegenargumente:
1) Wer trägt die Kosten für den freundlichen Hinweis, etwa der Rechtinhaber dafür dass eine andere Person gegen geltende Gesetze verstößt?
2) Wird man bei anderen Gesetzesverstößen (z.B. bei einer Umweltstraftat) auch danach freundlich darauf hingewiesen, dass man gerade gegen geltendes Recht verstoßen hat und das doch bitte zukünftig unterlassen möge -, so nach dem Motto: Einen Schuss hat man immer frei?

Es ist also eher eine Frage was man höher einstuft: Dass Leute sich an Recht und Gesetz halten und sich ggf. vorher erkundigen, ob sie mit ihrem Verhalten gegen Gesetze verstoßen oder ob man sagt, dass jeder erstmal "einen Schuss frei hat". In letzterem Fall öffnet man natürlich auch dem Missbrauch Tür und Tor, da viele "es einfach mal versuchen werden", vielleicht kommt der Rechteinhaber ja nicht drauf und wenn doch, dann kann einem ja nichts passieren. Für die Rechteinhaber würde dies aber heißen, dass sie das ganze Internet, Printmedien usw. dauernd durchforsten müssten, ob gerade wieder mal jemand die eigenen Rechte verletzt. Das ist schlicht ein Ding der Unmöglichkeit.
 
Da es jetzt hier sehr "hell" geworden ist, sollte der Herr Moderator mal die Mitgliederliste auf eventuelle Parallelen durchforsten. Ein oder Zwei solcher "Verdachtsfälle" würden mir hier nähmlich auf Anhieb einfallen!!
 
Aber wohin die aktuelle Rechtslage führt, kann man in diesem Fall und auch in vielen anderen Fällen ja sehen.
Ich finde die Entwicklung der letzten Jahre (im Zusammenhang mit dem Internet) zeigt doch einen gewissen Handlungsbedarf.

Ich weiß natürlich auch nicht wie eine Gesetzesänderung aussehen muss,
aber so geht es nun auch nicht weiter.

Es kann aber nun wirklich nicht sein das z.B. ein Hobbyforenbetreiber, nur weil er ein Werbebanner hat um die Betriebskosten zu minimieren, als Gewerbetreibener gehändelt wird.
Oder weil ein quasi Anonymer Nutzer dieses Hobbyforums sich ein Pseudo zulegt, welches ein Markenrecht eventuell/vielleicht verletzen könnte, der Forenbetreiber dafür akute Probleme bekommt.
Und zwar nur weil ein Anwalt daraus die tollsten rechtlichen Zusammenhänge konstruieren kann.

Es soll nicht ein rechtsfreier Raum für Privatpersonen geschaffen werden, aber so gehts nun nicht.

Die momentane Situation sieht ja so aus:
Abmahnung kommt; eigener Anwalt (ohne geht es faktisch nicht) wird tätig;
Abmahnung stellt sich als unwirksam heraus; trotzdem bleibt man auf den eigenen Anwaltskosten sitzen.
SUPER!!
 
Wird man bei anderen Gesetzesverstößen (z.B. bei einer Umweltstraftat) auch danach freundlich darauf hingewiesen, dass man gerade gegen geltendes Recht verstoßen hat und das doch bitte zukünftig unterlassen möge -, so nach dem Motto: Einen Schuss hat man immer frei?
Hoppla, die Anwaltsgebühren dienen also der Abschreckung und haben somit die Funktion einer 'Strafzahlung' für den Rechtsverletzer !

Die Höhe der Strafe wird dabei allerdings nicht vom Gesetzgeber festgesetzt, sondern vom Anwalt selber. Er muß diese, auch wenn sie seinen tatsächlichen Aufwand um den Faktor 10 übersteigt, nicht an den Staat abführen, sondern darf sie selber behalten.

Hab ich alles richtig verstanden ?
 
Die Anwaltsgebühren sind schon gesetzlich vorgeschrieben, nur ergeben Sie sich halt aus dem Streitwert und den setzt der Anwalt erstmal selbst fest, ob der dann bei einer gerichtlichen Überprüfung (falls es dazu kommt) stand hält ist wieder eine andere Frage.
 
Es besteht ja auch immer die Möglichkeit, die Unterlassungserklärung abzugeben, aber die Kosten nicht zu bezahlen (weil man der Meinung ist, dass der Streitwert falsch festgesetzt wurde).

Dann wird in einem anschließendem Kostenprozess (den die erste Seite zu führen hat, also die, von der die Unterlassungserklärung ausging) die Frage geklärt, ob die Kosten/Streitwert richtig festgelegt wurden. Falls nicht, verliert die Ausgangsseite und muss natürlich dann auch die Kosten der abgemahten Seite zahlen.
Ist man also der Meinung, dass der Streitwert nur 1000,- Euro betragen würde, dann müsste man halt die Kosten hinsichtlich dieses Streitwertes bezahlen und ansonsten abwarten.
Die Gegenseite wird dann die Differenz zu den Kosten aus einem Streitwert über 99000,- einklagen. Je nachdem wie das Verfahren ausgeht (welche Seite Recht hat), muss die unterlegene Seite natürlich die eigenen und die gegnerischen (Anwalts-)Kosten begleichen.

Es geht weder am "Abschreckung" oder "Strafzahlungen". Hier wird jemand im Auftrage eines Rechteinhabers tätig der für diese Tätigkeit bezahlt werden soll/muss. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Streitwert - dass dieser im Einzelfall schwer zu bestimmen sein mag ist richtig (was ist z.B. eine Beleidigung "wert") - unterliegt selbstverständlich aber gerichtlicher Prüfung.
 
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