[erl.] Forenbetreiber wegen Benutzername abgemahnt

Noch eine Ergänzung zu BGHZ 52 399

das gilt nur DANN wenn der Abmahnede ein Anwalt ist, sich selber das mandat erteilt hat und der Wettbewerbsverstoß leicht zu erkennen war.

http://www.smartbroking.de/material/BGH_I_ZR_203.pdf

in "unserem" Fall hier ist der Anwalt aber von einer Person außerhalb der Kanzlei beauftragt worden und dann gibt es keine Möglichkeit die Abmahnkosten zu "drücken"... es sei denn die Abmahnung wäre Gegenstandslos oder die Abrechnug (Streitwert, Faktor usw) wäre falsch.

und wech
 
Und genau das ist es, was du meiner Ansicht nach nicht ganz verstanden hast...
Ich tu's zu den andern Sachen, die ich in diesem Land nicht (ganz) verstehe. :doof:
 
Interessant.
Schau dir mal an, worüber besagter Anwalt promoviert hat !

Gruß
crusader

P.S. Sollten wir vielleicht zur Lektüre empfehlen ?!
 
Na endlich wird das ganze vom Kopf wieder auf die Füsse gestellt.

Behalten wir also den 17.06.2005 - 13 Uhr mal im Blick ...
 
Zur Marke

Christoph schrieb:
Weiß jemand, um welche Marke es sich hier handelt?
Google Suche, basierend auf dem im Anwaltschreiben augexxxten Text "ironsport-daten von" liefert wenige Kanidaten.
Einer der Hits deckt sich mit Artikel von www.jurabc.de
Eine seit 1999 ungenutze Marke... Wenn das durchkommt, mein Mitleid mit den Forenbetreibern, ich helfe gerne, die Benutzerdaten des Forums per Script in die Abfrage des Patentamts einzufüttern... Wer in diesem Fall sagt: selbst schuld, hätte man sich als Nutzer/Forenbetreiber besser informieren müssen, ist entweder Abmahnjurist oder weltfremd.
 
LÖL Die Marke ist seit 5 Jahren nicht genutzt worden und kann deshalb sowieso gelöscht werden ;) Was ein Blödsinn *uiiiii*

und wech

Um das zu vereinfachen damit nicht jeder guggen muss was bei www.jur-abc.de steht:

Die Marke um die es geht ist "Alpha Lex rechtschutzversicherungs AG" und der User bei ironsport.de ist "Alpha-Lex" ...

Die Marke ist Registriert auf Kleist,Manfred in Bad kreuznach. Im Telefonbuch gibt es dann den Eintrag:

Kleist & Spira Versicherungsmakler GmbH
...

Da kein Vorname das dran steht bin ich nicht 100% sicher, aber so viele "Kleist's" gibt es nicht in Bad Kreuznach die noch dazu mit Versicherungen hantieren.

Jedenfalls dürfte sich DAS für den NICHT gerechnet haben mit der Marke ;)

gebt übrigens mal "Alpha Lex" in Google ein... da gibt es noch mehr treffer und einige Davon sogar aus dem Bereich "Versicherungen" ...
 
Niemand zwingt einen Markenrechts-Inhaber, die registrierte Marke auch zu verwenden. Ich habe eine ganze Schublade voll mit "ungenutzten" Markenrechten.

Das nur am Rande bemerkt.
 
betateilchen schrieb:
Niemand zwingt einen Markenrechts-Inhaber, die registrierte Marke auch zu verwenden.

Ja, und umgekehrt muss dann auch solchen wahnwitzigen Abzockereiversuchen ein Riegel vorgeschoben werden! Das ist doch wirklich haarsträubend, eine verstaubte "Marke" auf so eine Weise noch vergolden zu wollen! Selbst für eine renommierte Marke wäre das lächerlich und peinlich.

Aber in diesem Fall mal schön, dass sich im Internet nichts lange verheimlichen (auch wenn man sich noch so davor wehren will) lässt und somit auch hier die Namen bekannt werden... :hehe:
 
Ja, und umgekehrt muss dann auch solchen wahnwitzigen Abzockereiversuchen ein Riegel vorgeschoben werden! Das ist doch wirklich haarsträubend, eine verstaubte "Marke" auf so eine Weise noch vergolden zu wollen!

Christoph, wenn man eine Marke registriert, dann muß man eine "Markenklasse" angeben, für die diese Marke registriert wird. Und darauf bezieht sich dann der Schutz. Also - ich habe z.B. Marken im Bereich Gastronomie registriert. Da ein Markenrecht ein selbständig nutzbares Wirtschaftsgut darstellt und zu bewerten ist, kann man das auch als eine Art Wertpapier ansehen ( das war zumindest der Hintergrund meiner Registrierung )

Da ich allerdings mal davon ausgehe, daß der betroffene Nutzer in dem KraftsportForum nicht die Absicht hatte, dort Versicherungen zu verkaufen, verstehe ich die ganze Aufregung noch viel weniger.

Mit wäre es ziemlich egal, wenn hier im Forum ein Nutzer auftauchen würde, der zufällig einen Nicknamen hätte, der einem meiner "registrierten" Kneipennamen entspräche. Auf die Idee, deshalb irgendjemanden zu belangen, würde ich jedenfalls nicht kommen. Im übrigen kostet mich ja auch die Verlängerung einer Marke nach Ablauf der 10 Jahre wieder neues Geld.

Empfindlich würde ich allerdings reagieren, wenn irgendwo in Deutschland jemand eine Kneipe mit einem solchen Namen eröffnen würde, ohne vorher mit mir Kontakt aufgenommen zu haben.

So sehe ich zumindest den Sinn & Zweck einer Markenregistrierung. Was denkst Du, wieviele Patente in irgendwelchen Schubladen schlummern, deren Umsetzung noch nie am Markt aufgetaucht ist ? Das ist genau das gleiche Prinzip - deshalb darf trotzdem niemand anderes das Gleiche vermarkten.
 
@ Beta:

Ja, das ist verständlich. Mir auch klar, dass nicht jeder Markeninhaber so kann wie er vielleicht will, weil ihm vielleicht die Mittel fehlen usw.

Die ganze Sache umgedreht lässt uns auch schnell auf Domain-Grabber kommen, aber da wurden ja auch Mittel und Wege gefunden. Nur war hier der Druck natürlich größer, wenn es um Firmen geht, die sich um "ihre" Domains beraubt sehen. Das ist allerdings auch ein Punkt, den ich hier nicht meine, und auch nicht vom Thema abschweifen will. ;)
 
betateilchen schrieb:
Niemand zwingt einen Markenrechts-Inhaber, die registrierte Marke auch zu verwenden. Ich habe eine ganze Schublade voll mit "ungenutzten" Markenrechten.
Na dann sieh mal zu , daß du die ganzen Kneipen bald mal aufmachst.
Nach 5 Jahren ohne Nutzung ist nämlich erstmal Feierabend mit dem Markenschutz :beerdigu:
 
Nenne mir den Paragraphen, in dem das steht.
 
Gängige Rechtssprechung in BRD:

Jeder kann die Löschung einer Marke aus dem Markenverzeichnis beantragen.
Wurde die Marke nachweislich seit mehr als 5 Jahren nicht benutzt, wird dem Antrag im allgemeinen stattgegeben.

Schlechte Rechtsberatung ?

edit:
MarkenG § 25 Ausschluß von Ansprüchen bei mangelnder Benutzung schrieb:
Werden Ansprüche im Sinne der §§ 14, 18 und 19 wegen Verletzung einer eingetragenen Marke im Wege der Klage geltend gemacht, so hat der Kläger auf Einrede des Beklagten nachzuweisen, daß die Marke innerhalb der letzten fünf Jahre vor Erhebung der Klage für die Waren oder Dienstleistungen, auf die er sich zur Begründung seines Anspruchs beruft, gemäß § 26 benutzt worden ist, sofern die Marke zu diesem Zeitpunkt seit mindestens fünf Jahren eingetragen ist. Endet der Zeitraum von fünf Jahren der Nichtbenutzung nach Erhebung der Klage, so hat der Kläger auf Einrede des Beklagten nachzuweisen, daß die Marke innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Schluß der mündlichen Verhandlung gemäß § 26 benutzt worden ist. Bei der Entscheidung werden nur die Waren oder Dienstleistungen berücksichtigt, für die die Benutzung nachgewiesen worden ist.

Gibt's Freibier bei den Eröffnungen ?
 
§26
(1) Soweit die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer eingetragenen Marke oder die Aufrechterhaltung der Eintragung davon abhängig ist, daß die Marke benutzt worden ist, muß sie von ihrem Inhaber für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, im Inland ernsthaft benutzt worden sein, es sei denn, daß berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung vorliegen.

Die "berechtigten Gründe" kann ich problemlos nachweisen :wink:
 
Wohl kaum, denn:

Berechtigte Gründe für Nichtbenutzung
· Berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung durchbrechen die Regel des Benutzungszwanges. Da dem Benutzungszwang zur Verhinderung des Entstehens von Wettbewerbsbeschränkungen aus Formalrechten eine hohe Bedeutung einzuräumen ist, sind an die Rechtfertigungsgründe hohe Anforderungen zu stellen und eine Beschränkung auf besonders gelagerte Ausnahmefälle erforderlich.
· In Betracht kommen als Ausnahmefälle nur Umstände, die nicht der (unternehmerischen) Risikosphäre des Markeninhabers zuzurechnen sind und eine Benutzung unmöglich machen oder zumindest so erschweren, dass sie nicht gefordert werden können. Als berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung kommen Einwirkungen höherer Gewalt, ungerechtfertigte Einfuhrverbote, andauernde behördliche Zulassungsverfahren. Nicht in Betracht kommen Lieferschwierigkeiten.


...ein paar Häppchen wären natürlich auch nicht schlecht.
 
das mit den berechtigten Gründen paßt schon :wink:
und außerdem waren die Marken alle nach ihrer Eintragung schonmal "benutzt" :D
Aber inzwischen bewegen wir uns schon ein bißchen "offtopic", glaube ich.
 
Keine Sorge, bis nach Leipzig wär ich sowieso nicht gefahren für'n 'Radeberger'.
Nacht!
 
Ich bin nicht in Leipzig :D
 
Ich glaube es ist hier noch nicht erwähnt worden, wer selbst ein wenig recherchieren will bzgl. eingetragener Marken kann dies kostenlos nach Registrierung via :

https://dpinfo.dpma.de/anmeldung.html

tun.

Gruß,
Tin
 
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