In Österreich sind geographische Nummern ("Ortsnummern") derzeit nur erlaubt, wenn technisch sichergestellt ist, dass der Anschluss an seiner registrierten Adresse betrieben wird. Das heißt, typische VoIP-Anbieter, die vom ISP unabhängig sind, dürfen keine geographischen Nummern zuteilen, da sie keine Kontrolle darüber haben, wo der Kunde ins Internet geht. Sipgate & Co. können daher nur ortsunabhängige 0720- und 0780-Nummern vergeben.
Der Nachteil dieser Nummern ist, dass viele Fest- und Mobilanbieter im In- und Ausland maßlos überzogene Tarife dorthin verlangen.
Nun hat die Regulierungsbehörde RTR endlich ein Einsehen, und überlegt eine Regelung wie in Deutschland, mit Nachweis des Ortsbezugs. Siehe dazu das Diskussionspapier auf http://www.rtr.at/de/tk/InputdokGeoKEMV/Diskussion_geoRN.pdf.
Dabei gibt es aber zwei feine Unterschiede zu Deutschland:
Erstens ist das Ganze technologieneutral formuliert. Das heißt das Privileg, eine Nummer aus einem Vorwahlbereich in einem anderen zu verwenden soll nicht nur für VoIP gelten. Vielmehr kann dann jemand mit Hauptwohnsitz z.B. in Wien auch auf einem normalen PSTN-Anschluss in Salzburg eine Wiener Nummer bekommen (so sich ein Telefonanbieter findet, der das tut).
Zweitens wird auch ein Szenario überlegt, wonach man seine Ortsnummer auch dann behalten darf, wenn man in einen anderen Ort umzieht. Es genügt also, zum Zeitpunkt der Zuteilung der Nummer einen Bezug zu diesem Ortsnetz gehabt zu haben. In Deutschland muss man hingegen seine VoIP-Ortsnummer zurückgeben, wenn man umzieht. Wobei: Überprüft eigentlich irgendeiner der deutschen VoIP-Anbieter regelmäßig, ob seine Kunden umgezogen sind? Mir ist nichts darüber bekannt, und ich könnte mir vorstellen, dass die österreichische RTR gerade deshalb die Nummernmitnahme beim Umzug erlauben will. Andernfalls müsste sie konsequenterweise einen regelmäßigen Wohnsitznachweis vorschreiben.
Jedenfalls soll es keine tariflichen Verquickungen geben: Für Tarifzwecke ist immer die Vorwahl heranzuziehen, auch wenn es sich in Wirklichkeit vielleicht um ein Ferngespräch handelt.
In Kraft treten wird das Ganze wahrscheinlich gegen Jahresende.
Der Nachteil dieser Nummern ist, dass viele Fest- und Mobilanbieter im In- und Ausland maßlos überzogene Tarife dorthin verlangen.
Nun hat die Regulierungsbehörde RTR endlich ein Einsehen, und überlegt eine Regelung wie in Deutschland, mit Nachweis des Ortsbezugs. Siehe dazu das Diskussionspapier auf http://www.rtr.at/de/tk/InputdokGeoKEMV/Diskussion_geoRN.pdf.
Dabei gibt es aber zwei feine Unterschiede zu Deutschland:
Erstens ist das Ganze technologieneutral formuliert. Das heißt das Privileg, eine Nummer aus einem Vorwahlbereich in einem anderen zu verwenden soll nicht nur für VoIP gelten. Vielmehr kann dann jemand mit Hauptwohnsitz z.B. in Wien auch auf einem normalen PSTN-Anschluss in Salzburg eine Wiener Nummer bekommen (so sich ein Telefonanbieter findet, der das tut).
Zweitens wird auch ein Szenario überlegt, wonach man seine Ortsnummer auch dann behalten darf, wenn man in einen anderen Ort umzieht. Es genügt also, zum Zeitpunkt der Zuteilung der Nummer einen Bezug zu diesem Ortsnetz gehabt zu haben. In Deutschland muss man hingegen seine VoIP-Ortsnummer zurückgeben, wenn man umzieht. Wobei: Überprüft eigentlich irgendeiner der deutschen VoIP-Anbieter regelmäßig, ob seine Kunden umgezogen sind? Mir ist nichts darüber bekannt, und ich könnte mir vorstellen, dass die österreichische RTR gerade deshalb die Nummernmitnahme beim Umzug erlauben will. Andernfalls müsste sie konsequenterweise einen regelmäßigen Wohnsitznachweis vorschreiben.
Jedenfalls soll es keine tariflichen Verquickungen geben: Für Tarifzwecke ist immer die Vorwahl heranzuziehen, auch wenn es sich in Wirklichkeit vielleicht um ein Ferngespräch handelt.
In Kraft treten wird das Ganze wahrscheinlich gegen Jahresende.