Hi,
also zu geografischen Rufnummern KEM-V §37 ist es eindeutig:
wobei lt. KEM-V §90 die 0 nicht zur nationalen Rufnummer zählt. Also (0)1 962 720 50xxxx sind und bleiben 13 Stellen und somit nicht im Rahmen des §37 lit.5.
und damit ist das Kapitel geografische Rufnummern - und darum handelt es sich bei nationalen Rufnummern beginnend mit 01 - in der KEM-V abgehandelt.
also zu geografischen Rufnummern KEM-V §37 ist es eindeutig:
§ 37. (1) Geografische Rufnummern bestehen aus der Ortsnetzkennzahl und einer Teilnehmernummer. Folgeziffern hinter der Teilnehmernummer sind im Rahmen der Bestimmungen des § 4 zulässig.
......
(5) Auf Antrag kann das Recht gewährt werden, in bestimmten Fällen auch längere Teilnehmernummern innerhalb eines Ortsnetzes an Teilnehmer zuzuweisen, wobei die Ortsnetzkennzahl zusammen mit der Teilnehmernummer im Ortsnetz Wien elf Ziffern, in allen anderen Ortsnetzen zwölf Ziffern nicht überschreiten darf.
wobei lt. KEM-V §90 die 0 nicht zur nationalen Rufnummer zählt. Also (0)1 962 720 50xxxx sind und bleiben 13 Stellen und somit nicht im Rahmen des §37 lit.5.
und damit ist das Kapitel geografische Rufnummern - und darum handelt es sich bei nationalen Rufnummern beginnend mit 01 - in der KEM-V abgehandelt.
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