1&1 Erklärung zum Thema "Fernaufschaltung"

Gump

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Hallo Community,

leider streite ich bereits seit 3 Wochen mit 1&1 über die Begründung für meinen Anschluss (1&1 Doppel-FLAT 2000), der seit 18.12.2008 auf einen Komplettanschluss ohne Telekom Festnetzanschluss umgestellt ist, eine Fernaufschaltgebühr von 4,99 EUR zu berechnen.

Interessanterweise taucht diese Gebühr nirgends namentlich auf, sondern "versteckt" sich in einer gegenbüber dem Internetangebot knapp 5 EUR höheren Grundgebühr.

Auf mein mittlerweile mehrfaches telefonisches ud schriftliches Nachfragen bei 1&1, ob denn mit der Umstellung auf komplett die Fernaufschaltgebühr nun wegfalle, u.a. mit Hinweis auf den folgenden Link im 1&1 eigenen Hilfe-Center, hab ich von jedem Supporter eine andere Erklärung erfahren. Einer behauptet sogar steif und fest, dass ich immer noch einen Telekom-Festnetzanschluss hätte (wofür ich 16,37 EUR erstattet bekäme) und bei mir gar kein Komplettanschluss möglich sei.

Die heutige Erklärung fand ich aber bisher die beste - und dreisteste; Gerade der Wegfall des Festnetzanschluss stelle bei den "kleinbandbreitigen" Anschlüssen (DSL 1000 oder 2000) einen erhöhten Aufwand für 1&1 dar (?). Meine Frage, ob dies bedeute, dass alle 1&1 Kunden mit "DSL 2000 Komplettanschluss" dann diesen Aufschlag bezahlen müssten, wurde mit eindeutigem "JA" beantwortet.

Um eins klar zu stellen: auch diese Antwort halte ich für unwahr - es sei denn es findet sich über dieses Forum eine Bestätigung dafür.

Es ist mir weiterhin allerdings vollkommen unklar, wofür 1&1 die sog. Fernaufschaltungsgebühr verlangt. In meinem Fall habe ich den Vertrag telefonisch abgeschlossen, ohne dass von einer solchen Gebühr die Rede war. Bei der Verfügbarkeitsprüfung im Internet wird für meinen Wohnort ebenfalls die Verfügbarkeit von Doppel-Flat 2000 angezeigt - ohne Einschränkung Regio. Mein aktueller Status im 1&1 Control-Center ist "Doppel-Flat 2000 Regio". Nur das zusätzliche "R" offenbar für die Rückerstattung der Telekom-Grundgebühr ist nach Umstellung am 18.12. weggefallen. Meine IP-Adresse stammt übrigens aus einem Arcor-Pool, was in meinen Augen bestätigt, dass mein DSL-Anschluss nicht mehr über die Telekom läuft.

Aufgrund der widersprüchlichen und wenig erleuchtenden Aussagen von 1&1 am Telefon und der schriftlichen Antworten in Form von "Textbausteinen", werde ich mich nun doch rechtlich beraten lassen, welche Möglichkeiten ich als Kunde hier habe.

Ich werde berichten und würde mich bis dahin über Euer Feedback freuen...

Gump
Posting 2:
Ein Schelm wer böses dabei denkt:

Unter dem Link im Hilfe-Center fand sich heute morgen (14.01.) noch folgender abschließender Text:

Bei einem Komplett-Tarif via Fernaufschaltung bleibt Ihr Telefonanschluss vorerst bei der Deutschen Telekom. Die monatlich Anschlussgebühr von 16,37 ¤ schreiben wir Ihnen solange gut, bis der Komplettanschluss für Sie bereitsteht
Bei Überrüfung meines fertig geschriebenen Textes, musste ich feststellen, dass diese Passage nun fehlt. Ich hatte eine Mail mit dem Verweise auf diesen Eintrag im Hilfe-Center just heute Mittag an 1&1 geschickt.

Seltsam.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,

Auf mein mittlerweile mehrfaches telefonisches ud schriftliches Nachfragen bei 1&1, ob denn mit der Umstellung auf komplett die Fernaufschaltgebühr nun wegfalle, u.a. mit Hinweis auf den folgenden Link im 1&1 eigenen Hilfe-Center, ...
Wie kommst du aus dem Link darauf, dass die 5 EUR wegfallen sollten? Die Aussage kann ich dort nicht entdecken.

Die heutige Erklärung fand ich aber bisher die beste - und dreisteste; Gerade der Wegfall des Festnetzanschluss stelle bei den "kleinbandbreitigen" Anschlüssen (DSL 1000 oder 2000) einen erhöhten Aufwand für 1&1 dar (?).
Relativ gesehen stimmt das. Für die günstigeren Anschlüsse ist der Aufwand für die Umschaltung natürlich relativ höher, als für teurere Anschlüssen, auch wenn absolut betrachtet die gleichen Kosten entstehen.

Es ist mir weiterhin allerdings vollkommen unklar, wofür 1&1 die sog. Fernaufschaltungsgebühr verlangt.
Die T-Home ist einfach teurer, als andere Carrier.

Bei der Verfügbarkeitsprüfung im Internet wird für meinen Wohnort ebenfalls die Verfügbarkeit von Doppel-Flat 2000 angezeigt - ohne Einschränkung Regio.
Regio gibts schon seit langem nicht mehr in den Verfügbarkeitsanzeigen. Dort heißt das jetzt Fernanschaltung.

Mein aktueller Status im 1&1 Control-Center ist "Doppel-Flat 2000 Regio".
Das bedeutet, dass du deinen Anschluss über die T-Com hast.

Nur das zusätzliche "R" offenbar für die Rückerstattung der Telekom-Grundgebühr ist nach Umstellung am 18.12. weggefallen.
Ja, das hatten mittlerweile viele.

Meine IP-Adresse stammt übrigens aus einem Arcor-Pool, was in meinen Augen bestätigt, dass mein DSL-Anschluss nicht mehr über die Telekom läuft.
Das heißt gar nichts, da man über T-DSL ZISP an beliebige Backbones angekorkt werden kann. Man kriegt auch Telefonica oder QSC IPs über T-Com BSA Anschlüsse.

Unter dem Link im Hilfe-Center fand sich heute morgen (14.01.) noch folgender abschließender Text:
Der ist auch jetzt noch da. Bei mir jedenfalls.
 
Mit der besagten Textpassage unter dem Link im Hilfe-Center ist das schon so ne Sache: Mal ist er da, mal wieder nicht. Fakt ist, dass er heute nachmittag offenbar nicht zu sehen war (hab das mit ein paar Kollegen in der Firma getestet und konnte dies auch zuhause nachvollziehen) und - das kann ich ebenfalls bestätigen - dort aktuell nun wieder auftaucht. Über die möglichen Hintergründe und Ursachen mag jeder selbst spekulieren.

Tatsächlich steht dort auch nichts von der 4,99 EUR Fernaufschaltrungsgebühr. Allerdings erklärt der Text doch recht eindeutig, was ein Komplettanschluss via Fernaufschaltung eigentlich ist: Nämlich ein Anschluss, an dem weiterhin der TELEFON-Anschluss durch die Deutsche Telekom bereit gestellt wird, für den dann auch durch die TCOM mind. 16,37 EUR berechnet werden.

Logischerweise kann man dann davon ausgehen, dass, wenn diese Bedingungen nicht mehr gegeben sind, folglich auch keine Fernaufschaltung mehr vorhanden ist. Somit auch keine Gebühr dafür berechnet werden kann - in welcher unbenannten Höhe auch immer.

Wie sich letzlich "Fernaufschaltung" in die Tarife "Regio" oder "Regio R" übersetzt, ist ungefähr zu erahnen. "R" hat wohl was mit der Rückerstatung der TCOM Gebühr zu tun und offenbar bedeutet "Regio" dann, dass eine "Fernaufschaltungsgebühr" berechnet wird. Mir ist zumindet aus den Postings hier im Forum kein Gegenbeispiel bekannt.

Mir ist leider nicht klar, warum 1&1 hier eine solche Begriffsverwirrung betreibt und auch in der Abrechnung dies nicht transparent macht. Wie schon geschildert, ist bei mir letzendlich einfach eine 4,99 EUR höhere Grundgebühr - ohne Aufschlüsselung nach Leistungsdetails - in Rechnung gestellt worden.

Und - da hab ich mich offenbar nicht klar ausgedrückt - bei der Tarifüberprüfung im Internet wird für meinen Wohnort angezeigt: "Ja, an Ihrem Wohnsitz ist 1&1 Doppel-FLAT 2000 verfügbar!" That's it!

Experimentiert man ein bischen mit den Eingabedaten, kann man auch dazu noch eine Meldung wie folgt erzeugen: "Ihr Wohnsitz liegt in einem weniger ausgebauten DSL-Gebiet. Gerne können wir Ihnen den gewünschten Tarif aber schon jetzt per Fernanschaltung ans 1&1 Netz anbieten - für nur 4,88 ¤/Monat mehr.

Offenbar verweist 1&1 nicht nur pauschal auf eine "Endprüfung", sondern macht hier schon wohnortsspezifisch konkrete Angaben. 1&1 könnte jetzt noch den Joker ziehen, und argumentiern, dass eine FernANschaltung etwas anderes ist als eine FernAUFschaltung. Das würde mich auch nicht mehr überraschen ;)

Warten wir's mal ab. Recht hin, Techt her. Ich frag mich einfach, ob ein seriöses Unternehmen es wirklich nötig hat, Kunden durch einen solchen Begriffs- und Tarifdschungel zu verwirren. Dazu kommt noch, dass bei der Kundenbetreuung ebenfalls keine zwei Leute dazu dieselbe Aussage machen können. Da haut man sich lieber gegenseitig in die Pfanne. Zitat "Da hat der Kollege sich vertan..."

Gump
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Allerdings erklärt der Text doch recht eindeutig, was ein Komplettanschluss via Fernaufschaltung eigentlich ist: Nämlich ein Anschluss, an dem weiterhin der TELEFON-Anschluss durch die Deutsche Telekom bereit gestellt wird, für den dann auch durch die TCOM mind. 16,37 EUR berechnet werden.
Nein. Wie kommst du denn da drauf? Das interpretiere ich nicht daraus.

Logischerweise kann man dann davon ausgehen, dass, wenn diese Bedingungen nicht mehr gegeben sind, folglich auch keine Fernaufschaltung mehr vorhanden ist. Somit auch keine Gebühr dafür berechnet werden kann - in welcher unbenannten Höhe auch immer.
Hast du dich eigentlich schlau gemacht, was die "Fernanschaltung" eigentlich ist? Das ist nämlich nichts technisches. Zitat 1&1 AGBs:
Hierbei ist die Fernanschaltung ein zusätzlich zur Grundgebühr erhobener Zuschlag für Standorte außerhalb des 1&1-Ausbaugebiets.
Es ist ein Zuschlag, also eine Gebühr. Nichts anderes. Das Ganze ist vollkommen unabhängig von der technischen Realisierung.

Wie sich letzlich "Fernaufschaltung" in die Tarife "Regio" oder "Regio R" übersetzt, ist ungefähr zu erahnen. "R" hat wohl was mit der Rückerstatung der TCOM Gebühr zu tun und offenbar bedeutet "Regio" dann, dass eine "Fernaufschaltungsgebühr" berechnet wird.
Nur teilweise richtig. Das R steht tatsächlich für "Refunding", als Rückerstattung. Regio bedeutet, dass der Anschluss über die T-Com realisiert ist. Fernanschaltung ist eine Gebühr. Die kann auch ohne Regio oder R erhoben werden.

Mir ist leider nicht klar, warum 1&1 hier eine solche Begriffsverwirrung betreibt und auch in der Abrechnung dies nicht transparent macht. Wie schon geschildert, ist bei mir letzendlich einfach eine 4,99 EUR höhere Grundgebühr - ohne Aufschlüsselung nach Leistungsdetails - in Rechnung gestellt worden.
Ja. Der Zuschlag, der in den AGBs erwähnt wird.

Und - da hab ich mich offenbar nicht klar ausgedrückt - bei der Tarifüberprüfung im Internet wird für meinen Wohnort angezeigt: "Ja, an Ihrem Wohnsitz ist 1&1 Doppel-FLAT 2000 verfügbar!" That's it!
Bei mir auch. Trotzdem sehe ich auch die 4,99 in der Preisübersicht.
 
"Fernaufschaltung" bedeutet, dass die letzte Meile nicht in einem DSLAM von telefonica o.ä. beginnt, sondern in einem der T-com und das Internetsignal teilweise über die Infrastruktur der T-com läuft. Das ist ähnlich dem bekannten "Resale-DSL", allerdings nicht ganz identisch, da es nicht mehr nötig ist, einen Telefonvertrag bei der T-com zu haben. Das nennt sich dann "Bitstream" und existiert seit der Entscheidung der RegTP, dass die Telekom Telefon und DSL entbündeln muss.

Im "Ausbaugebiet" ist der DSLAM von einem anderen Anbieter (z.B. Telefonica). Der Regulierung unterliegt nur die T-com, das Entgelt, den 1&1 für die "Fernanschaltung" bezahlt, ist von der RegTP festgelegt. Dieser Preis ist in Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Mitbewerber bestimmt, da es Ziel der RegTP ist, einen Wettbewerb zu ermöglichen.

Mitbewerber wie Telefonica müssen diesen Preis unterbieten - und tun das auch (sonst würde die ja auch keiner nutzen). Deren Entgelte sind anders als die der t-com nicht reguliert.

Ein Anschluß über "Fernaufschaltung" (=Bitstream) ist daher für 1&1 teurer, als einer, bei dem direkt ein Mitbewerber genutzt werden kann.

Übrigens wurden die Entgelte bei Bitstream von der RegTP nach übertragenener Datenmenge gestaffelt. Für 1&1 gibts daher bei "Fernaufschaltung" noch das Poweruser-Risiko.

P.S.: Es heist "Entgelt", nicht "Gebühr". Eine Gebühr ist öffentlich-rechtlich (GEZ, kommunaler Entsorger bei nicht gewerblichen Personen, Maut usw.), während wir hier von privatrechtlichen Verträgen reden. Der einzige TK-Anbieter, der seine Preise korrekt durchgehend als Entgelt bezeichnet, ist die t-com - wegen der vielen Beamten aus Bundespostzeiten, die den Unterschied kennen. Eine Gebühr ist sofort vollstreckbar - bei Nichtzahlung kann (natürlich nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit) der Gerichtsvollzieher geschickt werden. Kein gerichtlicher Mahnbescheid, kein Urteil erforderlich! Widerspuch hat keine aufschiebende Wirkung, auch Klageeinreichung bei Verwaltungsgericht nicht. Erst ein Urteil (oder Aufhebung nach einem Widerspruch, wenn der Ausstellende merkt, einen Fehler gemacht zu haben) hebt die Zahlungspflicht auf. Man muss beweisen, keine Zahlungspflicht zu haben.

Bei einem Entgelt hingegen kommen Mahnung, Mahnbescheid, Klage, Antrag auf Vollstreckung... Der, der das Geld möchte, muss dann beweisen, einen Anspruch drauf zu haben.

Das Gebührenrecht besteht nur bei gesetzlicher Ermächtigung und kann auf Private durch hoheitliche Beleihung (z.B. GEZ, toll-collect) übertragen werden.
 
Wenn ich für jede unterschiedliche Erklärung des Begriffs "Fernaufschaltung" oder "Fernanschaltung", wie es mal so, mal so, heißt, die ich den letzten Tagen von 1&1 gehört oder hier im Forum gelesen habe, 50 Cent bekäme, müsste ich mir über die 120 EUR, die ich in 2 Jahren MVLZ jetzt an 1&1 wegen dieses Aufschlags bezahlen soll, nicht mehr wirklich Sorgen machen.

Ich weiss nicht, was es bei dem Satz

Bei einem Komplett-Tarif via Fernaufschaltung bleibt Ihr Telefonanschluss vorerst bei der Deutschen Telekom. [...]

noch zu deuteln gibt. Hier sagt 1&1 doch ganz klar, dass bei einer Fernaufschaltung der TELEFONANSCHLUSS bei der Telekom verbleibt. Genau dies ist doch bei mir und auch anderen Kunden, die den Fernaufschaltungs-Zuschlag bezahlen, nicht mehr der Fall. Außerdem ist dies doch eine sehr konkrete und technische Aussage (um's nochmal zu betonen: diese Aussage steht im Hilfe-Center von 1&1 -zumindest manchmal). Und dass dies wohl ausschließlich in Regionen außerhalb des 1&1 Ausbaugebietes der Fall ist, na, für so schlau halt ich 1&1 schon, dass sie dies nicht auch noch innerhalb ihres Ausbaugebietes tun ;)

Letztlich bleibt das ganze doch eher nebulös: Surf & Phone, Doppel-Flat, Komplettanschluss mit und ohne Fernauf- oder -anschaltung, Regio, Regio R... Und das wahrscheinlich nicht ganz ohne Absicht. Wie man sieht, blickt ja hier und auch bei 1&1 niemand wehr wirklich durch und so kann man den Kunden schnell mal was verkaufen, was "irgendwie" plausibel klingt aber letztlich ein Kaugummibegriff ist, womit man bei jedem Kunden und jeden Tarif noch einen schönen Zuschlag kassieren kann. Die meisten lasssen sich wohl von solchen Fachbegriffen beeindrucken und fragen nicht mehr nach.

Apropos 1&1 Ausbaugebiet: Vielleicht kann mir RiverSpource ja mal erklären, wo denn diese Ausbaugebiete liegen und wie ich Sie erkennen kann. Die Datenbank in der Verfügbarkeitsprüfung von 1&1 scheint auch in diesem Fall nicht auf demselben Stand wie die Rechnungsstelle zu sein.
Zitat von Gump
Und - da hab ich mich offenbar nicht klar ausgedrückt - bei der Tarifüberprüfung im Internet wird für meinen Wohnort angezeigt: "Ja, an Ihrem Wohnsitz ist 1&1 Doppel-FLAT 2000 verfügbar!" That's it!
Bei mir auch. Trotzdem sehe ich auch die 4,99 in der Preisübersicht.
Schön für Dich. Bei mir sieht das etwas anders aus: die 4,99 EUR/Monat werden eben nicht angezeigt - siehe angehängte Bilder.

Ich denke, irgendjemand wird den Eifer zu schätzen wissen, mit dem RiverSource hier die Fahne für 1&1 hochhält. Ich als Kunde fühle mich hier zumindest getäuscht, um nicht schlimmeres zu sagen. Ob das Verhalten von 1&1 abgesichert durch AGB oder was auch immer hier juristisch korrekt ist, interessiert allenfalls nebensächlich. Ich denke, wie eine Vielzahl anderer Kunden anscheinend auch, dass 1&1 seine Kunden für blöd genug hält, dass sie jeden Mist mitmachen. Ich habe jedenfalls angefangen, mich zu wehren und habe jetzt unter anderem einen Anwalt eingeschaltet und auch der Werbeaufsicht dieses Verhalten gemeldet, da ich denke, dass 1&1 aus solchen "Datenbankfehlern" hier bewußt einen Vorteil zieht.

Bei Congstar z.B. wird mir für meinen Wohnort direkt angezeigt, dass hier ein Zuschlag fällig ist, aber die haben auch wieder eine ganz andere Ausgangssituation (oder auch nicht) - so dass man dies nicht zwangsläufig auch bei anderen Anbietern annehmen muss.

Wie auch immer das ausgeht, spätestens nach Ende der MVLZ ist für mich Schluss bei 1&1.

Gump
 

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Hallo,

Hier sagt 1&1 doch ganz klar, dass bei einer Fernaufschaltung der TELEFONANSCHLUSS bei der Telekom verbleibt.
Richtig. Der TELEFONANSCHLUSS. Was hat dein TELFONANSCHLUSS mit deinem DSL-ZUGANG zu tun? Genau: gar nichts. Die 5 EUR Zuschlag zahlst du für den DSL Zugang, nicht für den TELEFONANSCHLUSS. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Dann achte auf die Formulierung: Der Telefonanschluss "BLEIBT" bei der Telekom. Es handelt sich also offensichtlich um einen bereits bestehenden Anschluss. Die Aussage bezieht sich also auf Wechsler. Und auch bei Komplett ohne Fernanschaltung oder T-Home oder Regio BLEIBT dein TELEFONANSCHLUSS vorerst bei der T-Com. Solange der TELEFONANSCHLUSS noch bei der T-Com BLEIBT, bekommt man auch die 16,37 EUR erstattet.

Nicht nur lesen, auch über das Gelesene nachdenken! Oder notfalls mal hier im Forum nachlesen, ist alles schon zigfach erklärt worden.

Letztlich bleibt das ganze doch eher nebulös: Surf & Phone, Doppel-Flat, Komplettanschluss mit und ohne Fernauf- oder -anschaltung, Regio, Regio R...
Für den Besteller ist es ganz einfach: Es gibt Anschlüsse mit und ohne Fernanschaltung. Die Fernanschlatung ist ein Zuschlag in Höhe von 5 EUR. Alles andere braucht einen beim Bestellen auch nicht zu interessieren. "Regio", "R" tauchen erst bei laufenden Verträgen auf und geben Aufschluss über die technische Realisierung. "R" bedeutet dabei, dass noch ein TELEFONANSCHLUSS bei der T-Com existiert, für den man 16,37 EUR erstattet bekommt. Regio bedeutet, dass der DSL Zugang über T-Com realisiert ist.
Fernanschaltung wird meistens an "Regio" Anschlüssen erhoben, weil die T-Com teurer ist. Aber Zwingend ist das nicht. Es kann theoretisch Regio Anschlüsse ohne Fernanschaltung geben, aber auch Fernanschaltung ohne Regio. Sollte ein Regio Gebiet zum 1&1 Ausbaugebiet werden, dann werden sie die DSL Anschlüsse auf die preiswerteren Anbieter umziehen lassen. An der Fernanschaltung ändert das aber nichts, nur am Status Regio.

Apropos 1&1 Ausbaugebiet: Vielleicht kann mir RiverSpource ja mal erklären, wo denn diese Ausbaugebiete liegen und wie ich Sie erkennen kann.
Dort, wo ein anderer Carrier als T-Com verfügbar ist (Telefonica, QSC, Hansenet, Arcor ...), dort ist 1&1 Ausbaugebiet.

Schön für Dich. Bei mir sieht das etwas anders aus: die 4,99 EUR/Monat werden eben nicht angezeigt - siehe angehängte Bilder.
Und du bist dir sicher, dass du sie noch bezahlen müsstest, wenn du jetzt neu bestellst? Vielleicht ist es ja mittlerweile 1&1 Ausbaugebiet.
Probiere es doch mal aus und bestelle noch mal. :hehe:

Ich als Kunde fühle mich hier zumindest getäuscht, um nicht schlimmeres zu sagen.
Wenn du anhand von Unterlagen lückenlos beweisen kannst, dass auch bei deiner Bestellung und in der Auftragsbestätigung damals die 5 EUR nirgendwo angezeigt wurden, dann hast du gute Chancen, damit vor Gericht durchzukommen. Wenn nicht, sieht es schlecht aus.
 
Ich denke, die Standpunkte sind klar und die Beiträge sprechen für sich.

Was nun recht ist und was nicht, und wer wem was und wie beweisen muss, sollen jetzt die Experten klären.

Ich werde berichten, falls es neues gibt.

Noch so zur Info:

die oben angehängten Ausdrucke vom Browserfenster sind zur Zeit meiner Bestellung entstanden. Ich pflege tatsächlich so etwas (lückenlos) zu dokumentieren...

Gump
 
Dort, wo ein anderer Carrier als T-Com verfügbar ist (Telefonica, QSC, Hansenet, Arcor ...), dort ist 1&1 Ausbaugebiet.

Wobei das genauso irreführend ist wie die Aussage "wir haben unser Netz ausgebaut". 1&1 hat kein eigenes Netz und baut daher auch nichts aus.
 
auf einen Komplettanschluss ohne Telekom Festnetzanschluss umgestellt ist, eine Fernaufschaltgebühr von 4,99 EUR zu berechnen


ich habe dieses Thema vor der Bestellung bezüglich dem Komplettangebot von GMX dort die Kundenbetreuung gefragt mit der folgenden Antwort:

#Frage#
##
Ja, an Ihrem Wohnsitz ist

GMX FreeDSL verfügbar!*

Ihr Wohnsitz liegt noch in einem weniger ausgebauten
DSL-Gebiet. Gerne können wir Ihnen den gewünschten
Tarif aber schon jetzt per Fernanschaltung ans GMX Netz
anbieten – für nur 5,- ¤/Monat mehr.
##

falls für meinen Wohnort im Laufe der Vertragslaufzeit dies ohne den
Zuschlag möglich sein sollte wird dann der monatliche Grundpreis
automatisch angepasst oder gilt dieser Preis für die gesamte
Mindestlaufzeit?
#Antwort#
Sehr geehrte xxxxx,

vielen Dank für Ihre Mail.

Die Fernanschaltgebühr bleibt für die gesamte Vertragslaufzeit Ihres
FreeDSL-Vertrages bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxxxxxxx
Vertragskundenservice
GMX Internet Services GmbH - Frankfurter Ring 129, 80807 München - HRB
München 147829 - Geschäftsführer: Markus Huhn
###

aus diesem Grund habe ich natürlich auf eine Bestellung verzichtet - zumal ein ähnliches Angbeot über 1u1 auch möglich war (ohne diese zusätrzlichen 5EUR - aber mitProvisionsauszahlung von einem Profiseller und den diversen 1u1-Gimmicks zusätzlich)
 
Abschließendes Update zu diesem Fall:

Nach Einschalten eines Anwalts hat 1&1 aus "Kulanz" ;) auf die Berechnung der Fernanschaltgebühr verzichtet. Erstaunlich wie wenig seitens des Anwalts dafür nötig war; ein Anschreiben mit nur der Erwähnung, dass er für mich in der Sache tätig sei, hat quasi bereits gereicht.

Fazit: Sich wehren lohnt sich. Schade nur, dass dies letzlich wohl immer bedeutet sich dabei auch von einem Anwalt unterstützen zu lassen. Leute ohne Rechtsschutzversicherung im Rücken werden somit wohl somit wohl eher auf den Streit verzichten. Das kommt einem aus anderen Zusammenhängen doch sehr bekannt vor und hinterläßt doch eher den Eindruck, daß sich 1&1 der "grenzwärtigen" Rechtslage durchaus bewusst ist und viellecht genau auf die rechtsunsicheren, aber letzlich "friedlichen" Kunden spekuliert.

Als Familienvater freuen ich mich über gesparte 120 EUR und darüber, wieder einmal reicher an Erfahrungen geworden zu sein.

Allen Kunden, denen es genau wie mir mit 1&1 ergeht, hoffe ich, mit diesem Bericht etwas Mut machen zu können.

Diejenigen, die das immer noch/wieder zum k***** finden, wie hier ein dreister Kunde mit 1&1 umspringt, bitte ich, Ihre Beileidsbekundungen direkt an 1&1 zu schicken.

Damit Ende und Aus.

Grüße

Gump
 

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