1&1 hat Inkassodienst beauftragt - was nun?

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Ich verstehe sowieso nicht, wie man auf die Idee kommt, zurückzubuchen, statt es zu klären. Damit entstehen ihm sowieso Bebühren von mindestens 9,60¤.

Wenn man sicher ist, daß man im Recht ist, entstehen auch keine Gebühren, weil 1&1 die dann genauso wenig berechnen darf wie den ursprünglichen Betrag. Und es geht viel schneller, als auf eine Einsicht von 1&1 zu warten.
 
Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Schuhe. Er hat mit der Rückbuchung sich selbst ein Bein gestellt und muss dafür auch die Kosten tragen.
 
Hi

Rechtlichen Rat kann man sich gern einholen. Reagiert man aber in der Zwischenzeit nicht mit einem Widerspruch an das Inkassounternehmen

Das mit dem Widerspruch kann aber auch nach hinten los gehen, nämlich dann, wenn die Forderung doch berechtigt sein sollte. Woher soll man das wissen, wenn man noch keinen rechtlichen Rat eingeholt hat?

Daher sollte man unbedingt ERST rechtlichen Rat holen und dann gegenüber dem Anbieter und Inkasso äußern.

So wie ich das verstanden habe, hat er einen Umzug in Auftrag gegeben und ich vermute, wegen der Hardware, ggf. noch eine Tarifanpassung. Später hat dann 1&1 erst den einen dann auch den anderen Vertrag storniert. Wenn das so stimmt, besteht kein laufender Vertrag mehr.
Ganz so einfach geht es ja auch nicht. Wenn kein Vertrag mehr bestehen soll, muss 1und1 ausdrücklich kündigen!

Die strittigen 49 Euro für den Anschluss sollen nun, so hat der User es zumindest geschrieben, als "Bearbeitungsgebühren" umdeklariert worden sein.

Bis zum Thema des Verwendungszweckes für die 49 Euro ist alles eigentlich sauber gelaufen.
Nun das sehe ich anders. Wenn es so sein sollte, wie Du vermutest müsste es ja eine Grundlage für die Gebühr geben. Für eine "Bearbeitungsgebühr" für eine Stornierung o.ä. fehlt wohl jede Grundlage. Und dass ein Anspruch auf die "Bearbeitungsgebühr" wg. Umzug besteht, wenn 1und1 den Umzug nicht durchführen kann wage ich zu bezweifeln.

Aber es ist natürlich alles mit sehr viel Spekulation verbunden, solange der OP sich nicht meldet macht es wohl keinen Sinn weiter zu rätseln.

So lange hier kein Widerspruch eingeht zahlt man erst mal herrlich für jede Mahnung richtig Geld. Übrigens: Das Inkasso ist der erste Ansprechpartner in der laufenden Forderung (nicht Sache). Rein in Sachen Geld will das Inkasso dieses haben ob gerechtfertigt oder nicht ist denen egal so lange kein Widerspruch kommt. Den Grund der Forderung muss man hingegen mit dem Gläubiger 1&1 verhandeln. Also Widerspruch ans Inkasso (die dürfen ab dann nix mehr machen) und mit 1&1 mal vernünftig reden... Fehler können JEDEM passieren!
Sorry aber das ist ziemlich haltlos was Du hier schreibst.

1. (ich habe es oben bereits geschrieben) kann der Widerspruch im Falle einer BERECHTIGTEN Forderung erst recht zu weiteren Kosten führen, denn so wird u.U. direkt ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet oder die Sache an einen Rechtsanwalt übergeben, dessen Kosten der Kunde dann auch übernehmen müste.

2. Solange das Inkassounternehmen keine Vollmacht vorgelegt hat, sollte der Anbieter weiterhin Ansprechpartner bleiben. Egal ob die Forderung berechtigt ist oder nicht kann man im Falle der Einschaltung eines Inkassounternehmens vom Anbieter und Inkassounternehmen die Vorlage der Abtretung oder Vollmacht verlangen (sinnvollerweise mit dem Hinweis im Falle einer rechtmäßigen Forderung dann direkt zu zahlen). So verschafft man sich Zeit, die rechtliche Situation zu klären.

3. Ein Widerspruch gegenüber dem Inkassounternehmen hinder die nicht daran etwas zu unternehmen und sofern das Unternehmen seine Vollmacht oder Abtretung nachweist kann man auch über die Forderung dem Grunde nach mit dem Inkassounternehmen verhandeln.


@rosx1
Naja das ist in diesem Fall wohl anders, da kein Vertrag mehr besteht, oder zumindest 1und1 seine Leistung eh nicht erbringen kann und über Sperrung o.ä. keinen Druck machen kann, müssen die wohl versuchen die Kosten für die Abbuchung beim Kunden einzuholen. Also in diesem Fall für den Anbieter die Frage Recht haben und Recht bekommen ...
 
Das Hauptproblem bei allen Vertragen mit Telco Firmen (Telekom, 1&1, Vodafone, etc) ist, das viele Leute garnicht wissen was sie da unterschreiben. Dazu kommt noch, um aus solchen Verträgen rauszukommen, änderungen zu machen oder sonstige modifikationen, muss man sich an einen Ablauf halten. Dieser setzt sich zusammen aus der gültigen Rechtsprechnung, den Gesetzen (ja BGB und HGB Kenntnisse sind erforderlich), den AGBs des Betreibers und natürlich den damit verbunden "kaufmännischen guten Ton", sprich Mahnfristen, Mahnschreiben, Kündigungen schreiben, etc.

Damit sind fast 90 % der Benutzer heillos überfordert und haben keine Kenntnisse. Das ist meine Erfahrung nach über 18 Jahren im Telco Bereich.

Und wie mein Vorgänger schon beschrieben hat: Der Fehler war die Rückbuchung.....dumm gelaufen...... und um da rauszukommen, ist Fachwissen gefragt.
Sonst würde es solche Foren nicht geben.

Richtig, man muss nicht immer gleich zum Anwalt rennen. Aber gerade die Inkasso Unternehmen sind wie die Zecke am Arsch und nur schwer los zu bekommen.

ZUR INFO: Die Abtretung von Forderungen an das Inkasso Unternehmen ist in den AGBs des Unternehmens (1&1) festgehalten. Bei Zustimmung zu einem Anschluss (Telefon/DSL) stimmt man auch diesen AGBs zu.

Also noch mal:

1 &1 anrufen, den ganzen Ablauf nochmal klären. Denen sagen man hat die 49 Euro zurückgehen lassen bei der Bank.
Nachfrage nochmals Vertrag ist aufgelöst.
Warum also Inkasso für die 49 Euro
Wenn die sagen, sorry, geht alles in Ordnung >>> schriftlich bestätigen lassen via Fax oder Brief.
Notizen machen von dem Telefonat, wann (datum/uhrzeit/ Mit wem gesprochen NAME))
Wenn die sich nicht rühren, dann selbst einen Brief schreiben, über das vereinbarte am Telefon.

Anschreiben an das Inkasso. Hast mit 1&1 gesprochen, hat sich erledigt. Lehnst jedes weitere Schreiben des INkasso als unbegründet ab.

Und fertich ...alle Glücklich...

denn je mehr du damit hier im Forum rumeierst, je mehr Zeit verstreicht und die Fristen laufen....gelle....
 
Fällt Euch vielleicht mal auf, dass der Threadersteller sich - mit Ausnahme seines Eröffnungsbeitrages - nicht an der Diskussion beteiligt?!
Was soll das also alles? Alles weitere dient niemandem, es artet nur in Rechthaberei aus. Wer kann hier schon die Qualität der Auskünfte beurteilen. Das Risiko, wenn man danach handelt, trägt man ohnehin selber. Einen Rechtsanwalt, der falsche Auskünfte gibt, kann man wenigstens belangen, "Ratgeber" in einem Forum dagegen nicht.
Ein Forum kann in rechtlichen Fragen Erfahrungsberichte veröffentlichen. Rechtliche Beratung, rechtliche Verfahrensempfehlungen sind hier völlig fehl am Platze.

Ich empfehle dringend, die Diskussion nicht weiterzuführen (wozu auch!) und den Thread zu schliessen. Hört jetzt hier bitte auf!

Mods, bitte schliessen!!!
 
Ich denke auch, wir können hier nun langsam mal zu machen, denn als Fazit der einzelnen Beiträge kann ich auch jetzt nur feststellen: Würfel soll sich von einem Anwalt seiner Wahl beraten lassen. Mehr darf und kann ein Forum nicht für ihn tun. Interesse hat Würfel ja scheinbar auch nciht mehr an der Fortführung dieses Themas, da er nach dem Absetzen seines Beitrags hier nie mehr anwesend war.
Damit mache ich an dieser Stelle erst einmal zu. Gibt es von Seiten Würfels hier noch Sachen zu berichten, so kann er (nur er!) noch einmal um Öffnung des Thread mit Hilfe der Beitrag Melde-Funktion (
report.gif
) bitten.
:klowaert:
 
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