1&1 Inkasso-Ärger nach außerordentlicher Kündigung. Was

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vanDusen

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Hallo,

nach der Erhöhung des VoIP-Tarifs (Wegfall 100 Freiminuten) habe ich meinen 1&1 DSL-Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich gekündigt und die Einzugsermächtigung widerrufen. 1&1 hat die Kündigung nicht mit sofortiger Wirkung anerkannt, sondern nur zu einem Termin 1,5 Monate später. Obwohl ich ein Recht zur sofortigen Kündigung hatte, habe ich mich - leider - nicht gewehrt, die 1,5 Monate Grundgebühr war mir der Stress nicht wert. Ich dachte, alles sei erledigt.

Ich habe also daraufhin noch drei Rechnungen erhalten - die erste über knapp 14 Euro, einmal 0,45 cent und einmal 1,88 Euro. Auf der Rechnung mit den 14 Euro war vermerkt, dass das Geld von meinem Konto abgebucht wird, auf den anderen beiden (wie ich im Nachhinein festgestellt habe) nicht mehr. Obwohl zumindest auf der Rechnung mit den 14 Euro noch vermerkt war, dass sie von meinem Konto abgebucht wird, ist dies nicht geschehen. Ich hatte nicht daran gedacht, das auf dem Kontoauszug zu kontrollieren. Eine Zahlungserinnerung oder meinetwegen auch kostenpflichtige Mahnung habe ich von 1&1 niemals erhalten - bei irgendeiner Mitteilung von 1&1, dass es noch offene Beträge gibt, die nicht abgebucht werden, hätte ich die Summe natürlich sofort überwiesen.

Eine Zeit später kam ein Brief von BFS finance Inkasso: 1&1 hätte ihre Forderung über insgesamt 15 Euro und 17 cent an sie abgetreten. Zusammen mit zusätzlichen Inkassogebühren in höhe von knapp 24 Euro sollte ich das Geld innerhalb einer sehr kurzen Frist an das Inkassobüro überweisen.

Erst durch diesen Brief ist mir aufgefallen, dass es noch offene Rechnungen gibt, die 1&1 nicht von meinem Konto abgebucht hat. Da ich keine Zahlungserinnerung oder Mahnung erhalten habe, war ich der Ansicht, mich nicht in Verzug befunden zu haben. Umgehend habe ich die Hauptforderung von 15,17 Euro an das Inkasso-Büro überwiesen und einen Brief per Einschreiben mit folgenden Punkten hinterhergeschickt:

- "Ich stelle fest, dass dem schreiben keine Vollmacht oder Abtretungserklärung beilag und rüge dies. Unabhängig davon lege ich Ihnen gerne ohne Anerkennung einer Rechtspflicht den Sachverhalt dar."

- Ich habe den Sachverhalt wie oben geschildert, insbesondere, dass ich niemals eine Zahlungserinnerung oder Mahnung erhalten habe und dass auf der Rechnung noch vermerkt war, dass das Geld von meinem Konto abgebucht wird.

- Kopien der Rechnungen habe ich angehängt

- "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht habe ich die 15,17 Euro umgehend nach Erhalt Ihres Schreibens angewiesen. Da ich niemals eine Zahlungserinnerung oder Mahnung erhalten habe und mir die 1&1 Internet AG auf der Rechnung vom 05.04.2005 mitgeteilt hat, dass sie die Summe von meinem Konto einzieht, weise ich die Inkasso- und Mahnkosten zurück. Hätte mich die 1&1 Internet AG darauf hingewiesen, dass sie nicht wie auf der Rechnung angekündigt die Summe von meinem Konto eingezogen hat, hätte ich das Geld sofort überwiesen."

Dann habe ich auf Antwort gewartet, die am 16.06. hier ankam: Keine inhaltliche Äußerung zu den von mir angeführten Punkten, sondern nur die erneute Aufforderung, die Inkasso-Gebühren in Höhe von 23,78 Euro bis zu 26.06. zu überwiesen, sonst werde die Sache an einen Rechtsanwalt weitergegeben. Ich fühlte mich nach wie vor im Recht, weil ich allerdings zur Zeit viel zu tun und keine Zeit weitere Auseinandersetzungen un 20 Euro hatte, habe ich die 23,78 auch noch einfach hinterher überwiesen. Ich dachte, damit sei die Sache endgültig erledigt.

Denkste: Als ich wenig später bei Quelle bestellen wollte, bekam ich von Quelle die Auskunft, eine Bestellung sei nicht möglich - wegen fehlender Bonität. Vorher waren Lieferungen von Quelle an mich kein Problem. Wegen dieser Sache bin ich offensichtlich in irgendeine Inkasso-Datei geraten. Obwohl alles bezahlt ist - und meiner Meinung nach sogar mehr, als an Forderungen berechtigt gewesen wäre, tauche ich jetzt offensichtlich in irgendwelchen Schulderdateien auf, die mich daran hindern, woanders Verträge abzuschließen oder etwas zu bestellen.

Jetzt meine konkreten Fragen:

1.) War ich mit der Zahlung überhaupt in Verzug, wenn ich von 1&1 niemals eine Zahlungserinnerung oder Mahnung erhalten habe und auf der Hauptrechnung noch vermerkt war, dass das Geld von meinem Konto abgebucht wird?

2.) Kann 1&1 unter diesen Bedingungen die Sache einfach an ein Inkasso-Büro abgeben? Waren die - von mir ja bezahlten - Inkasso-Gebühren berechtigt?

3.) Wie kann ich am besten herausfinden, in was für eine Inkasso-Datei oder sonsitiges ich geraten bin? Wer ist da der Ansprechpartner, 1&1 oder das Inkassobüro? Wie gehe ich am besten vor, um das herauszufinden?

4.) Kann ich irgendwie dagegen vorgehen, dass ich offensichtlich durch den wie oben geschilderten Vorgang in eine solche Datei geraten bin? Wenn ja, wie sorge ich dafür, dass das wieder gelöscht wird?

Ich weiss, dass das hier kein Forum zur Rechtsberatung ist, aber vielleicht kann mir dennoch jemand helfen.

Viele Grüße & vielen Dank im Vorraus,

PvD
 
Vorweg, das mit der "Sonderkündigung" wurde hier ja bereits mehrfach diskutiert´, such einmal die entsprechenden Threads heraus. Ein Sonderkündigungsrecht bestand nicht. 1und1 war auch berechtigt, den Vertrag weiterzuführen, solange die vertraglich vereinbarten Konditionen gewährten. Du warst nur berechtigt der Änderung der Preise und AGB zu widersprechen, woraufhin 1und1 1. den Vertrag zu den alten Konditionen weiterführen mußte und zweitens unter Umständen berechtigt war den Vertrag von sich aus zu kündigen (wie es dann ja letztendlich auch gemacht wurde).

1.) Verzug:
also bezüglich der zweiten (0,45) und dritten Rechnung (1,88) wirst Du sehr wahrscheinlich in Verzug gekommen sein, sofern hier ein Zeitpunkt bestimmt war, bis zu dem die Leistung zu erbringen sein sollte. Ich hab jetzt keine Rechnung von 1und1 vorliegen, aber ich gehe mal davon aus, daß Du ohne Mahnung in Verzug kommen konntest. (vielleicht kannst du ja mal eine Kopie der Rechnung posten, oder abschreiben, was dort zur Leistungszeit und Verzug drauf steht.)
Bezüglich der 1. Rechnung ist es schwieriger, da sie geschrieben haben, daß der Betrag abgebucht wird, gehe ich einmal davon aus, daß Du nicht in Verzug gekommen bist, obwohl du die Einzugsermächtigung widerrufen hast. Aber dazu sollte man vielleicht einmal einschlägige Urteile heraussuchen, um zu sehen, was Gerichte davon halten.

2.)Inkasso:
Grundsätzlich müssen Kosten, auch für dir Rechtsverfolgung übernommen werden, wenn dich der Schuldner im Verzug befindet.
Meines Erachtens nach war 1und1 aber nicht berechtigt ein Inkasso Büro zu beauftragen, da sie eigene Buchhaltung haben und zumindest eine erste Mahnung hätten selber schreiben können. Wegen der ersten Rechnung hätten sie dich vermutlich sowieso erst in Verzug setzen müssen (s.o.). Auch in anbetracht der höhe der Forderung erscheint mir dies sehr übertrieben.
s.h zu Inkasso Kosten auch:
http://www.123recht.net/fea/Inkasso-ohne-Mahnung-vorab__f4817.html
Allerdings ist die Rechtsprechung zu Inkassogebühren sehr unterschiedlich (auch regional, da meist am Amtsgericht Schluß ist).
Der Höhe nach werden Inkassokosten nur nach den Sätzen der BRAGO zugestanden (maximal) wie hoch diese im vorliegenden Fall sein würden könnte man also anhand der BRAGO ausrechnen.

Meines Erachtens nach könnte man in dem geschilderten fall, die Mahnung des Inkassobüros unverzüglich zurückweisen, wenn sie ohne Nachweis der Forderungsabtretung oder der Bevollmächtigung zugestellt wird. Begleicht man dann die Hauptforderung umgehend, scheinen mir Inkassokosten überhaupt nicht gerechtfertigt. Aber ob Gerichte dem folgen würden vermag ich nicht zu beurteilen ...

3.)"Inkasso-Datei":
Ansprechpartner für Auskünfte sind meines Erachtens nach 1und1 und das Inkasso Büro. Einen Auskunftsanspruch gibt es, die spezielle Anspruchsgrundlage (Gesetzt) weiß ich im Moment nicht, läßt sich aber herausfinden. Ausßerdem läßt sich natürlich ein solcher Anspruch auch auf Deliktsrecht, bzw. gegenüber 1und1 auch auf vertragliche (neben) Pflichten stützen.
Um diese durchzusetzen sollte man in jedem Fall einen Anwalt zu Rate ziehen.
Auch der Verbraucherschutz dürfte sich für einen solchen Fall interesseiren und gegen (geringe) Gebühr rechtlich beraten.
Ansonsten kann man natürlich einen Brief an 1und1 schreiben, indem man um Auskunft bittet.
Allerdings sollte man auch nicht aus den Augen verlieren, daß ein Eintrag in eine solche Datei auch auf anderem Wege zustande gekommen sein kann.
Bei der Schufa kann man auch eine Selbstauskunft einholen.
Außerdem hilft auch die Schuldnerberatung.

4.) Löschung aus der Datei:
Dazu müßte man natürlich zunächst wissen, wer hier was hat eintragen lassen.
Sollte es sich um liquide beweisbare falsche Tatsachen handeln, müßte meines Erachtens nach ein Anspruch auch direkt gegen den Betreiber der Datei durchgesetzt werden können.
Ansonsten geht der Weg eben nur über das Unternehmen, das die Eintragung veranlaßt hat. In diesem Zusammenhang wäre dann auch zu prüfen, ob das Unternehmen zu übermittlung der Daten überhaupt vertraglich berechtigt war.
Auch hierfür sollte man einen Anwalt zu Rate ziehen, der sich mit soetwas auskennt. Die Verbraucherzentrale ist hier vielleicht Ansprechpartner der Wahl.
 
Inkassobüros drohen gerne. Durch diese Einschüchterungstaktik kommen sie teilweise unberechtigt ans Geld der Schuldner. In Deinem Fall würde ich einfach abwarten. Du hast die Hauptforderung beglichen. Das Inkassobüro wird erfahrungsgemäß noch einige Drohbriefe schicken, aber nie zugeben, dass ihre eigenen Mahngebühren unzulässig sind. Sie leben schließlich von den Mahngebühren. Ich hatte mal ähnlichen Stress mit Premiere, weil eine Karte bei denen angeblich nicht angekommen war. Ich habe dann nur die eigentliche Forderung ( für verlorene Karten) überwiesen, als ohne Vorwarnung auch gleich ein Inkassobüro schrieb und natürlich entsprechend überzogenen Mahngebühren forderte. Es kamen dann noch ein paar Drohbriefe und dann war Ruhe. Kritisch wird es erst wenn ein Mahnbescheid eintrudelt. Bei der Höhe der Forderung wären aber selbst dann die Gebühren nicht allzu hoch, so dass man es ruhig darauf ankommen lassen sollte.
 
florianr schrieb:
Vorweg, das mit der "Sonderkündigung" wurde hier ja bereits mehrfach diskutiert´, such einmal die entsprechenden Threads heraus. Ein Sonderkündigungsrecht bestand nicht. 1und1 war auch berechtigt, den Vertrag weiterzuführen, solange die vertraglich vereinbarten Konditionen gewährten. Du warst nur berechtigt der Änderung der Preise und AGB zu widersprechen, woraufhin 1und1 1. den Vertrag zu den alten Konditionen weiterführen mußte und zweitens unter Umständen berechtigt war den Vertrag von sich aus zu kündigen (wie es dann ja letztendlich auch gemacht wurde).

Korrekt, so ist's auch gelaufen: Ich habe der Preiserhöhung widersprochen und im gleichen Brief geschrieben, sollten sie nicht bereit sein, den Vertrag unter den vereinbarten Bedingungen fortzuführen, dann mache ich von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht gebrauch. Daraufhin haben sie eine Gutschriften-Lösung über einen Euro monatlich angeboten, die sich aber nur auf die 100 Minuten, nicht auf die erhöhten Handy-Tarife bezog. Dann habe ich denen noch einmal geschieben, dass ich von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht mit sofortiger Wirkung gebrauch mache, da sie nicht bereit sind, den Vetrag zu den vereinbarten Bedingungen fortzuführen. Das haben die (meiner Meinung nach rechtswidrig) ignoriert und den Vertrag erst 1,5 Monate nach diesem zweiten Schreiben gekündigt. Ich habe also 1,5 Monate zu den neuen Tarifen in einem Vertragsverhältnis gestanden, obwohl ich dem widersprochen hatte. Das war bestimmt nicht korrekt von denen, aber wie gesagt: Der Stress wars mir nicht wert, dagegen zu opponieren.

florianr schrieb:
1.) Verzug:
also bezüglich der zweiten (0,45) und dritten Rechnung (1,88) wirst Du sehr wahrscheinlich in Verzug gekommen sein, sofern hier ein Zeitpunkt bestimmt war, bis zu dem die Leistung zu erbringen sein sollte. Ich hab jetzt keine Rechnung von 1und1 vorliegen, aber ich gehe mal davon aus, daß Du ohne Mahnung in Verzug kommen konntest. (vielleicht kannst du ja mal eine Kopie der Rechnung posten, oder abschreiben, was dort zur Leistungszeit und Verzug drauf steht.)

Auf den beiden Rechnungen mit den Mini-Beträgen steht in der Tat: "Zahlungsbedingungen: 10 Tage netto ab Rechnungsdatum." Ok, dann reicht das also aus, um mich in Verzug zu setzen, und es bedarf keiner Zahlungserinnerung oder Mahnung? Selbst wenn es so wäre, würde es sich insgesamt nur über eine Summe von weniger als zwei Euro handeln, mit der ich in Verzug gewesen wäre.

florianr schrieb:
Bezüglich der 1. Rechnung ist es schwieriger, da sie geschrieben haben, daß der Betrag abgebucht wird, gehe ich einmal davon aus, daß Du nicht in Verzug gekommen bist, obwohl du die Einzugsermächtigung widerrufen hast. Aber dazu sollte man vielleicht einmal einschlägige Urteile heraussuchen, um zu sehen, was Gerichte davon halten.

Da ich kein Jurist bin: Wo/Wie mache ich das? Gehe ich recht in der Annahme, dass das wichtig ist, wenn ich die offensichtlichen Einträge in irgendwelchen Inkasso-Dateien loswerden will?


florianr schrieb:
2.)Inkasso:
Grundsätzlich müssen Kosten, auch für dir Rechtsverfolgung übernommen werden, wenn dich der Schuldner im Verzug befindet.
Meines Erachtens nach war 1und1 aber nicht berechtigt ein Inkasso Büro zu beauftragen, da sie eigene Buchhaltung haben und zumindest eine erste Mahnung hätten selber schreiben können. Wegen der ersten Rechnung hätten sie dich vermutlich sowieso erst in Verzug setzen müssen (s.o.). Auch in anbetracht der höhe der Forderung erscheint mir dies sehr übertrieben.

1&1 hat mir auf eine Anfrage per Mail zurück geschrieben: "Bitte beachten Sie, dass nach dem § 284 Abs. 3 BGB eine Mahnung nicht mehr erforderlich ist. Der Schuldner kommt jetzt 30 Tage nach dem Erhalt der Rechnung AUTOMATISCH in Verzug. Somit können wir Ihrem Wunsch, die Inkassoforderung einzustellen, nicht nachkommen. Zahlungen leisten Sie bitte ebenfalls nur noch auf das Konto des Inkassounternehmens." Das verstehe ich garnicht, da in §284 BGB irgendwas von Ersatz vergeblicher Leistungen anstelle von Schadensersatz steht, und es auch keinen Abs. 3 gibt. Haben die das erfunden, sich nur eine falsche Belegstelle ausgedacht, oder was geht ab?

florianr schrieb:
Meines Erachtens nach könnte man in dem geschilderten fall, die Mahnung des Inkassobüros unverzüglich zurückweisen, wenn sie ohne Nachweis der Forderungsabtretung oder der Bevollmächtigung zugestellt wird. Begleicht man dann die Hauptforderung umgehend, scheinen mir Inkassokosten überhaupt nicht gerechtfertigt. Aber ob Gerichte dem folgen würden vermag ich nicht zu beurteilen ...

So habe ich's ja auch gemacht, dann aber aus Opportunitätsgründen, und weil ich wirklich anderes zu tun habe als einen Rechtsstreit um 20 Euro das Restgeld hinterherüberwiesen.

florianr schrieb:
3.)"Inkasso-Datei":
Ansprechpartner für Auskünfte sind meines Erachtens nach 1und1 und das Inkasso Büro. Einen Auskunftsanspruch gibt es, die spezielle Anspruchsgrundlage (Gesetzt) weiß ich im Moment nicht, läßt sich aber herausfinden. Ausßerdem läßt sich natürlich ein solcher Anspruch auch auf Deliktsrecht, bzw. gegenüber 1und1 auch auf vertragliche (neben) Pflichten stützen. Um diese durchzusetzen sollte man in jedem Fall einen Anwalt zu Rate ziehen. Auch der Verbraucherschutz dürfte sich für einen solchen Fall interesseiren und gegen (geringe) Gebühr rechtlich beraten. Ansonsten kann man natürlich einen Brief an 1und1 schreiben, indem man um Auskunft bittet.

Ok, hat jemand Tipps, wie ich einen solchen ersten voranwaltlichen Brief (nur an 1&1 oder auch an das Inkasso-Büro?) am besten formuliere? Was sollte in einem solchen Brief stehen? Wie finde ich die konkrete Anspruchsgrundlage raus?

florianr schrieb:
Allerdings sollte man auch nicht aus den Augen verlieren, daß ein Eintrag in eine solche Datei auch auf anderem Wege zustande gekommen sein kann. Bei der Schufa kann man auch eine Selbstauskunft einholen. Außerdem hilft auch die Schuldnerberatung.

Da ich nirgendwo Schulden habe und niemals irgendeine Lastschrift zurückgegangen ist, und ich auch sonst kein Ärger mit irgendwelchen Mahnungen hatte, ist es hochgradig wahrscheinlich, dass das mit diesem Fall zusammenhängt. Ein anderer Fehler in einer Kartei ist natürlich auch möglich, aber doch viel unwahrscheinlicher, oder? Und natürlich kann ich zur Schufa laufen, ist die Schufa ja nur eine von gaaanz vielen Karteien, und die Chance, dass es sich um die Schufa handelt, halte ich auch für sher gering. Wichtig wäre zu klären, wie ich genau herausfinde, um was für eine Kartei es sich handelt.

florianr schrieb:
4.) Löschung aus der Datei:
Dazu müßte man natürlich zunächst wissen, wer hier was hat eintragen lassen. Sollte es sich um liquide beweisbare falsche Tatsachen handeln, müßte meines Erachtens nach ein Anspruch auch direkt gegen den Betreiber der Datei durchgesetzt werden können.
Ansonsten geht der Weg eben nur über das Unternehmen, das die Eintragung veranlaßt hat. In diesem Zusammenhang wäre dann auch zu prüfen, ob das Unternehmen zu übermittlung der Daten überhaupt vertraglich berechtigt war.
Auch hierfür sollte man einen Anwalt zu Rate ziehen, der sich mit soetwas auskennt. Die Verbraucherzentrale ist hier vielleicht Ansprechpartner der Wahl.


OK, heißt das jetzt für mich konkret:

1.) Brief an 1&1 und das Inkasso-Büro schreiben und um Informationen bitten, an wen was weitergeleitet wurde? Dazu würde ich mich über Tipps freuen, wie ich das genau formulieren soll.

2.) Wenn sich innerhalb einer Frist nix tut, dann zur Verbraucherzentrale oder zum Anwalt? Wenn ich mir in der Tat dazu einen Anwalt suchen würde, was für einen Anwalt mit welchem Fachbereich wäre der Richtige? (Rechtsschutzversicherung besteht, aber keine Ahnung, ob die sowas übernehemen, ich hab die noch nie gebraucht.) Oder direkt zur Verbraucherzentrale/zum Anwalt?

Über weitere Hilfe würde ich mich sehr freuen,
vielen Dank bis hierhin für die vielen guten Tipps!

Viele Grüße,

Rolf
 
Hi,

1&1 hat sich wohl nur im Paragraphen vertan. Laut §286 Abs. 3 ist es tatsächlich so, dass man bei einer Geldschuld 30 Tage nach Fälligkeit auch ohne Mahnung in Verzug kommt. Wurde wohl irgendwann mal im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie eingeführt.

Die Bestimmung einer Frist, innerhalb der eine Zahlung erfolgen muss, reicht nach §286 Abs. 2 Punkt 1 wohl auch aus, um einen nach Ablauf dieser Frist ohne Mahnung in Verzug zu setzen.

Ob die Abtretung an das Inkassobüro gerechtfertig ist, kann ich nicht beurteilen. Aber Verzug ist generell schon mal nicht gut :-(. IANAL und Viel Erfolg.
 
aldee schrieb:
1&1 hat sich wohl nur im Paragraphen vertan. Laut §286 Abs. 3 ist es tatsächlich so, dass man bei einer Geldschuld 30 Tage nach Fälligkeit auch ohne Mahnung in Verzug kommt. Wurde wohl irgendwann mal im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie eingeführt.

Die Bestimmung einer Frist, innerhalb der eine Zahlung erfolgen muss, reicht nach §286 Abs. 2 Punkt 1 wohl auch aus, um einen nach Ablauf dieser Frist ohne Mahnung in Verzug zu setzen.

Ein Blick ins Gesetz hilf manchmal auch weiter:

§286 III BGB:
Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

Diese Aussage:
1&1 hat mir auf eine Anfrage per Mail zurück geschrieben: "Bitte beachten Sie, dass nach dem § 284 Abs. 3 BGB eine Mahnung nicht mehr erforderlich ist. Der Schuldner kommt jetzt 30 Tage nach dem Erhalt der Rechnung AUTOMATISCH in Verzug.
ist also so nicht richtig.

Dieser Hinweis:
Auf den beiden Rechnungen mit den Mini-Beträgen steht in der Tat: "Zahlungsbedingungen: 10 Tage netto ab Rechnungsdatum."
reicht also nich aus. Stand da noch etwas von Verzug oder Inkasso dabei?

--
Edit: Nachtrag (s.u. Posting von aldee) Könnte für § 286 II Nr. 1 BGB reichen, allerdings wäre dies eine recht kurze Frist, da die Rechnung ja erst noch zugehen muß. Scheint aber allgemein für zulässig erachtet zu werden. Ich weiß jetzt auch nicht, ob es dazu Rechtssprechung gibt.
Kam die Rechnung per e-Mail oder Post?
--

Ich denke alles weitere sprengt sicherlich den Rahmen dieses Forums. Ich empfehle den schnellen Weg zum Anwalt, insbesondere, wenn sowieso eine Rechtschutzversicherung besteht.
Es sollte wohl ein Anwalt sein, der sich im Verbraucherrecht auskennt.
 
Punkt 1: Ok, zugegeben, eventuell ist das 1&1'sche Kleingedruckte ja tatsächlich lückenhaft (obwohl ich mich mit der Vorstellung schwer tue :).

Zu Punkt 2:
Auf den beiden Rechnungen mit den Mini-Beträgen steht in der Tat: "Zahlungsbedingungen: 10 Tage netto ab Rechnungsdatum."
reicht IMHO sehr wohl, da hier wie beschrieben §286 Abs. 2 Punkt 1 gilt. Eine explizite Erwähnung der Rechtsfolge ist bei Nennung einer Frist innerhalb derer die Zahlung zu erfolgen hat zumindest laut Gesetz nicht erforderlich. Ist ja auch klar, weil der Verbraucher durch die Nennung eben dieser Frist bereits "geschützt" ist - bei Fällen des Abs. 3 hätte er aber ansonsten überhaupt keinen Anhaltspunkt (für Eintreten des Verzugs nach 30 Tagen).

Zumindest für die beiden Mini-Rechnungen ist also meiner Auffassung nach in jedem Fall Verzug eingetreten, bei der ersten Rechnung dagegen kommt es auf das Kleingedruckte an...
 
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