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Hallo,
wie hier im Forum bereits öfters angesprochen, hat 1&1 (und nicht nur die) versucht, sich sog. "Poweruser" zu entledigen.
Laut einem Urteil gegen T-Online, das hier im Forum auch schon angesprochen wurde, ist die Speicherung von Daten bei Flatrates nicht zulässig. Dieses Urteil wurde gestern in zweiter Instanz bestätigt und dürfte somit wohl Bestandkraft haben.
http://www.computerbase.de/news/wirtschaft/recht_gesetz/2006/februar/kuendigung_powerusern/
Dieses Urteil hat nicht nur Auswirkungen für T-Online sondern für alle Provider, die Flatrates anbieten, sei es für den Internetzugang oder für VOIP.
Verschiedene Verbraucherverbände raten nun, sich vorsorglich bei bei seinem Internetprovider schriftlich zu melden und mit hinweis auf die aktuelle rechtlich Lage sowie auf das Urteils des LG Darmstadt auf Löschung der Daten zu bestehen. Sollte 1&1 entweder schriftlich oder per Telefon auf eine Auflösung des Vertrages wegen Volumenüberschreitung oder zu vieler Telefonminuten hindringen wollen, sollte man, so man bei 1&1 bleiben will, hier schriftlich, am besten mit Einschreiben, widersprechen und auch eine Fortsetzung des Vertrages verlagen und im Falle der Zuwiderhandlung mit rechtlichen Schritten zu drohen. Dies gilt für die Internet- und die Telefonflatrate.
Ich bin gespannt, wie lange 1&1 hier zusieht und das Flatrateangebot "modifiziert, sei es in den AGB´s oder in Form einer "Fairflat".
wie hier im Forum bereits öfters angesprochen, hat 1&1 (und nicht nur die) versucht, sich sog. "Poweruser" zu entledigen.
Laut einem Urteil gegen T-Online, das hier im Forum auch schon angesprochen wurde, ist die Speicherung von Daten bei Flatrates nicht zulässig. Dieses Urteil wurde gestern in zweiter Instanz bestätigt und dürfte somit wohl Bestandkraft haben.
http://www.computerbase.de/news/wirtschaft/recht_gesetz/2006/februar/kuendigung_powerusern/
Dieses Urteil hat nicht nur Auswirkungen für T-Online sondern für alle Provider, die Flatrates anbieten, sei es für den Internetzugang oder für VOIP.
Verschiedene Verbraucherverbände raten nun, sich vorsorglich bei bei seinem Internetprovider schriftlich zu melden und mit hinweis auf die aktuelle rechtlich Lage sowie auf das Urteils des LG Darmstadt auf Löschung der Daten zu bestehen. Sollte 1&1 entweder schriftlich oder per Telefon auf eine Auflösung des Vertrages wegen Volumenüberschreitung oder zu vieler Telefonminuten hindringen wollen, sollte man, so man bei 1&1 bleiben will, hier schriftlich, am besten mit Einschreiben, widersprechen und auch eine Fortsetzung des Vertrages verlagen und im Falle der Zuwiderhandlung mit rechtlichen Schritten zu drohen. Dies gilt für die Internet- und die Telefonflatrate.
Ich bin gespannt, wie lange 1&1 hier zusieht und das Flatrateangebot "modifiziert, sei es in den AGB´s oder in Form einer "Fairflat".