1&1 und die Poweruser

cyberpeter

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Hallo,

wie hier im Forum bereits öfters angesprochen, hat 1&1 (und nicht nur die) versucht, sich sog. "Poweruser" zu entledigen.

Laut einem Urteil gegen T-Online, das hier im Forum auch schon angesprochen wurde, ist die Speicherung von Daten bei Flatrates nicht zulässig. Dieses Urteil wurde gestern in zweiter Instanz bestätigt und dürfte somit wohl Bestandkraft haben.
http://www.computerbase.de/news/wirtschaft/recht_gesetz/2006/februar/kuendigung_powerusern/

Dieses Urteil hat nicht nur Auswirkungen für T-Online sondern für alle Provider, die Flatrates anbieten, sei es für den Internetzugang oder für VOIP.

Verschiedene Verbraucherverbände raten nun, sich vorsorglich bei bei seinem Internetprovider schriftlich zu melden und mit hinweis auf die aktuelle rechtlich Lage sowie auf das Urteils des LG Darmstadt auf Löschung der Daten zu bestehen. Sollte 1&1 entweder schriftlich oder per Telefon auf eine Auflösung des Vertrages wegen Volumenüberschreitung oder zu vieler Telefonminuten hindringen wollen, sollte man, so man bei 1&1 bleiben will, hier schriftlich, am besten mit Einschreiben, widersprechen und auch eine Fortsetzung des Vertrages verlagen und im Falle der Zuwiderhandlung mit rechtlichen Schritten zu drohen. Dies gilt für die Internet- und die Telefonflatrate.

Ich bin gespannt, wie lange 1&1 hier zusieht und das Flatrateangebot "modifiziert, sei es in den AGB´s oder in Form einer "Fairflat".
 
cyberpeter schrieb:
Laut einem Urteil gegen T-Online, das hier im Forum auch schon angesprochen wurde, ist die Speicherung von Daten bei Flatrates nicht zulässig. Dieses Urteil wurde gestern in zweiter Instanz bestätigt und dürfte somit wohl Bestandkraft haben.

Spätestens wenn das http://www.heise.de/newsticker/meldung/69655 durchgeht, dürfte das obige Urteil wohl Makulatur sein....

Und das alles natürlich nur, weil erstmal grundsätzlich jeder Bürger ein pädophiler Terrorist ist (oder so ähnlich), der überwacht gehört. :-(
 
@cyberpeter:
Du kannst vielleicht auf Fortsetzung des Vertrages bestehen - dann schickt 1&1 Dir halt eine ordentliche Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit. Gewonnen hast Du dadurch nichts.
 
@ neumi

Meines wissen dürfen diese gespeicherten Daten nur Bundesbehörden, nicht jedoch Provider auswerten. Außerdem glaube ich zwar, dass IP-Adressen gespeichert werden, nicht jedoch das verbraucht Volumen.

@ Ghostwalker

So einfach ist es nicht, es sei denn dem Provider wird durch das neue Gesetz, welches in der Planung steht (siehe Post von neumi) doch wieder Zugriff auf die Daten gegeben wird. 1&1 darf auf diese Daten nicht zugreifen somit dürfte es 1&1 auch schwer fallen, Daten für solche Kündigungen zu sammeln. Selbst wenn 1&1 dass rechtswiedrigerweise macht und eine ordentliche Kündigung ausspricht, wie wollen sie dann erklären, dass sie ohne Wissen der Verbindungsdaten ausgerechnet diesen Kunden kündigen dafür aber neue Kunden zu gleichen Vertragsbedingungen aufnehmen. Bei Kunden, die 1&1 schon angeschrieben hat, hat 1&1 noch ein größeres Problem. Auch würde es dann bald ein Urteil zu ungunsten des Providers geben.

Auf längere Dauer wird 1&1 seine Verträge ändern müssen, wenn sie Poweruser ausgrenzen wollen. Denn auch ohne dieses Urteil wird es warscheinlich nicht lange dauern, bis jemand den Rechtsweg beschreitet und den Begriff "Flatrate" prüfen läßt. Auch hier dürfte 1&1 dann dass nachsehen haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe DSL bei 3U. Kein Reseller Vertrag. habe mal die AGB rausgesucht und dort steht etwas von "verkehrsüblichen Datenmengen". Sollten diese überschritten sein, würde gewerbliche Nutzung angenommen und eine Kündigung würde folgen.

Ich kann mich zwar an ein "rein privat" genutzen Tarif nicht erinnern, aber egal.

Aufgrund dieser ungenauen Formulierung "verkehrsüblich" hab ich mal die Hotline angerufen und erhielt die Auskunft, dass 2 GB noch verkehrsüblich seien...

2 GB pro TAG!!

hatte auch erst geschluckt. Aber 2 GB pro Tag sollte wirklich ok sein, oder?

Grüße
Jiro
 
Das ist ein sehr guter Punkt. Wenn nämlich in den AGB irgendetwas über Taffic steht, also z.B. "verkehrsüblich", besteht nämlich sehr wohl für den Provider das vertragliche(!) Recht, den Traffic (wenn auch zur Zeit bei Flaterates noch nicht die IP) zu erfassen. Das Urteil ist also darauf nicht anwendbar.

@cyberpeter:
Nicht BUNDESbehörden, sondern wohl eher alle Strafverfolgungsbehörden. Wäre sonst witzlos, wenn nur die paar Bundesbehörden zugreifen dürften, wie BKA, BND, Verwassungsschutz ect., nicht aber die Landesbehörden - also die normale Polizei... Ordnungsrecht ist schließlich grundsätzlich Landessache.
 
Jiro schrieb:
Aufgrund dieser ungenauen Formulierung "verkehrsüblich" hab ich mal die Hotline angerufen und erhielt die Auskunft, dass 2 GB noch verkehrsüblich seien...

2 GB pro TAG!!

hatte auch erst geschluckt. Aber 2 GB pro Tag sollte wirklich ok sein, oder?
Ich kenne Leute (sogar bei 1&1, und noch ohne 100er-Angebot) mit bis zu 300 GB im Monat, macht also ca. 10 GB am Tag...
Könnte mir vorstellen, dass es auch noch härtere Fälle gibt.

2 GB am Tag macht 60 GB im Monat und dafür finde ich die Bezeichnung Flatrate nicht angebracht. Ich selbst brauche keine 60 GB im Monat, aber mit DSL 6000 ergeben sich ja viele Möglichkeiten (theoretisch kann man die 60 GB mit DSL 6000 an einem Tag verbrauchen :eek: ).
 
Andre schrieb:
Das ist ein sehr guter Punkt. Wenn nämlich in den AGB irgendetwas über Taffic steht, also z.B. "verkehrsüblich", besteht nämlich sehr wohl für den Provider das vertragliche(!) Recht, den Traffic (wenn auch zur Zeit bei Flaterates noch nicht die IP) zu erfassen. Das Urteil ist also darauf nicht anwendbar.
Selbst wenn in den AGB´s steht "verkehrsüblich" und das Angebot und es als Flat ohne ersichtliche Einschränkungen beworben wird, ist das Urteil darauf anwendbar, denn da gab es mal so ein schöne Formulierung, dass "unerwarte Einschränkungen" in den AGB´s, und um nichts anderes handelt es sich dort, unwirksam sind. Allerding liegt das Problem wieder darin, dass man sich sein Recht erstreiten muss.

Andre schrieb:
@cyberpeter:
Nicht BUNDESbehörden, sondern wohl eher alle Strafverfolgungsbehörden. Wäre sonst witzlos, wenn nur die paar Bundesbehörden zugreifen dürften, wie BKA, BND, Verwassungsschutz ect., nicht aber die Landesbehörden - also die normale Polizei... Ordnungsrecht ist schließlich grundsätzlich Landessache.
Da hast Du recht. War falsch forumliert.


Ich wollte hier kein Fass aufmachen. Mir geht es eigentlich darum, möglichst viele zu motivieren, an 1&1 so ein Schreiben mit der Untersagung der Speicherung aufzusetzen. Denn wenn viele dies machen muss 1&1 reagieren und zumindest sagen, was noch im Rahmen den erlaubten liegt und was nicht und man weis, auser dem schlechten Service, bei Vertragsabschluss gleich was einen erwartet. Denn auch ohne Filesharing wird dass Datenvolumen wachsen und wer heute Radio im Internet hört und sich vielleicht noch Videostreams aus dem Internet holt oder Datensicherung betreibt, der könnte bald schon auf der "schwarzen Liste" von 1&1 stehen.
Und das sollte man vorher wissen bevor man VOIP-Nummern "veröffentlicht" hat und vielleicht eine Domain geschaltet wurde.
 
Die IPs bekommt 1&1 von der T-Com als Backbonebetreiber angeblich überhaupt nicht. Was sie bekommen, ist Startzeit, Endzeit, Verbrauch und Art (ISDN, DSL, Analog; inkl. Bandbreite) der Onlinesession. Diese Daten werden (angeblich) 90 Tage gespeichert. [Quelle: 1&1 Support]
 
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