1&1 vergisst alten Provider zu kündigen und besteht auf Fortführung des Vertrags

Chefkoch85

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Hallo,

ich hab ein Problem mit 1&1 und zwar hätte meine Tante zu 1&1 wechseln wollen. Die Bestellung wurde Online aufgegeben und das Portierungsformular wurde unterschrieben 1&1 zugeschickt. Kurze Zeit darauf bekam ich einen Anruf, ob ich nicht das Sicherheitspaket auch haben möchte. Leider hab ich es mir aufschwatzen lassen, dabei wurde mir aber nicht gesagt, dass man das Portierungsformular (gleichzeitig wohl auch Auftragsformular) nochmal unterschrieben 1&1 zuschicken soll. Jedenfalls schickte 1&1 das angeblich mehrfach an die Mailadresse meiner Tante (die ihre Mails nicht abgerufen hat). 6 Wochen vor der Schaltung rief ich bei 1&1 an und erkundigte mich nach dem Bearbeitungsstand - alles ok hieß es. 2 Wochen vor dem Schalttermin rief ich erneut an, weil meine Tante keine Schreiben von 1&1 erhielt, dabei stellte sich heraus, dass 1&1 immer noch auf das Portierungsformular warten würde und bei Arcor nicht gekündigt hat.

Jetzt kommt das eigentlich Problem. Wir wollten jetzt den Auftrag stornieren, 1&1 lehnte dies aber mit der Begründung ab, dass das 2-wöchige Widerrufsrecht erloschen sei. Ich versuchte schon bei der Hotline anzurufen, aber nach 20 Minuten Warteschleife war mir zu viel.

Weiß jemand wie ich 1&1 zur Stornierung bewegen kann?
 
In den AGBS von 1und1 steht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung evtl. gelieferter Hardware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung (oder der evtl. gelieferten Hardware) binnen der vorgenannten Frist. Der Widerruf ist zu richten an 1&1 Internet AG, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur.

Die frage ist ob dieses passiert ist. Ich weiß nicht ob es reicht wenn die dir dieses als Mail schicken. Aber schau dir mal die Mails an, ob du sowas erhalten hast.

Wichtig ist auch:
1&1 weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde für den Fall, dass er den bisherigen Telefonanschluss und ggf. dazugehörige Rufnummern zu 1&1 portieren will, binnen einer Frist von 14 Tagen nach der Bestellung des 1&1 Komplettanschlusses 1&1 den vollständig, richtig ausgefüllten und unterzeichneten Portierungsauftrag hinsichtlich der zu portierenden Rufnummern sowie ggf. weiterer Vollmachten zur Kündigung seines bisherigen Anschlusses bereitstellen muss. Diese Mitwirkungspflichten gelten insbesondere auch dann, wenn der Kunde bereits im Bestellprozess 1&1 mit der Durchführung aller Formalitäten des Wechsels, der Kündigung bei dem bisherigen Anbieter und des Wechsel des Anschlusses zu 1&1 beauftragt hat.
 
zitieren wir gleich mal weiter.

2.2.4.
Falls der Kunde seiner Mitwirkungspflicht gem. Ziff. B.II. 2.2.3 nicht nachkommt, ist 1&1 berechtigt bis zum Erhalt der vom Kunden erforderlichen Unterlagen, dem Kunden 1&1 DSL gemäß der jeweils aktuellen Preisliste an einem Telefonanschluss der Deutschen Telekom zur Verfügung zu stellen.
 
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass wir schon im Oktober den Anschluss bestellt haben, um auch ja genügend Zeit der Portierung einzuräumen.

Da 1&1 sich nicht schriftlich an meine Tante gewendet hat, das hat 1&1 erst 2 Wochen vor der Schaltung. Wir haben dann daraufhin schriftlich gekündigt und die wurde widerrum schriftlich abgelehnt.

Heißt das jetzt, dass meine Tante trotzdem die GG für die 2 Jahre bezahlen muss, obwohl sie den Anschluss gar nicht nutzen kann?
 

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