Hallo liebe Forengemeinde,
meine DSL-Verbindung ist seit Mitte Dezember 2017 nicht mehr wirklich benutzbar. Telefonate werden durch Verbindungsabbrüche gekappt und die Bandbreite ist auch nur noch 1/8 dessen, was im Vertrag steht.
Also für Streaming, Gaming und telefonieren praktisch unbrauchbar.
Hier die Chronologie:
Der Support hatte mehrmals Anläufe zur Störungsbeseitigung unternommen, zuletzt die Drosselung ohne Ankündigung.
In 2017 - telefonisch - Leitungsprüfung mit angeschlossenem Router
In 2017 - telefonisch - Leitungsprüfung ohne Router
In 2017 - FritzBox Tausch durchgeführt.
In 2018 - Zwangsdrosselung auf 2 Mbit/s
... Das war's dann aber auch. Mir hat es jedenfalls gereicht und ich habe 1&1 am 10. Januar ein Ultimatum gesetzt, bis Anfang Februar die Störung zu beheben. Die Frist haben sie verstreichen lassen. Zwischenzeitlich hatte man mir dann noch lächerliche 2,-€ Nachlass pro Monat angeboten, wenn ich von einer Kündigung absehe.
Nun habe ich am 04. Februar fristlos gekündigt.
Jetzt habe ich meinen DSL Vertrag Anfang Februar 2018 per E-Mail/PDF-Anhang & Einschreiben fristlos gekündigt.
1&1 hat mir den Erhalt der Kündigung bestätigt, aber nur ein fristgemäßen Kündigungstermin (in 2019) eingeräumt, mit der Option den Fall auf Sonderkündigung zu prüfen.
Meine Befürchtung ist, das weiter fleißig die volle Grundgebühr abgebucht wird, obwohl ich mit dem Kündigungsschreiben auch der Einzugsermächtigung widersprochen habe. Das wäre rechtswidrig.
1&1 sollte Zahlungsforderungen ab sofort nur noch per Rechnung an mich richten.
Welche Möglichkeiten bleiben mir, falls 1&1 auf Zeit spielt. Im Prinzip könnten sie ja ewig auf Sonderkündigung prüfen.
1.)Meine Bank anweisen die Einzugsermächtigungen zusätzlich entziehen.
2.)Auf Rechnung nur noch die Differenz überweisen = Grundgebühr %ual reduzieren.
Für 2 Mbit müsste ich dann gerade mal 5,-€ überweisen. Kann man das so rechnen oder welcher Betrag wäre richtig ?
3.) Zum Anwalt rennen und vor Gericht = keine wirkliche Option in Anbetracht des Betrages um den es hierbei geht.
Für Tips und Anregungen in dieser Sache bin ich euch sehr dankbar.
Gruß
Peter
meine DSL-Verbindung ist seit Mitte Dezember 2017 nicht mehr wirklich benutzbar. Telefonate werden durch Verbindungsabbrüche gekappt und die Bandbreite ist auch nur noch 1/8 dessen, was im Vertrag steht.
Also für Streaming, Gaming und telefonieren praktisch unbrauchbar.
Hier die Chronologie:
Der Support hatte mehrmals Anläufe zur Störungsbeseitigung unternommen, zuletzt die Drosselung ohne Ankündigung.
In 2017 - telefonisch - Leitungsprüfung mit angeschlossenem Router
In 2017 - telefonisch - Leitungsprüfung ohne Router
In 2017 - FritzBox Tausch durchgeführt.
In 2018 - Zwangsdrosselung auf 2 Mbit/s
... Das war's dann aber auch. Mir hat es jedenfalls gereicht und ich habe 1&1 am 10. Januar ein Ultimatum gesetzt, bis Anfang Februar die Störung zu beheben. Die Frist haben sie verstreichen lassen. Zwischenzeitlich hatte man mir dann noch lächerliche 2,-€ Nachlass pro Monat angeboten, wenn ich von einer Kündigung absehe.
Nun habe ich am 04. Februar fristlos gekündigt.
Jetzt habe ich meinen DSL Vertrag Anfang Februar 2018 per E-Mail/PDF-Anhang & Einschreiben fristlos gekündigt.
1&1 hat mir den Erhalt der Kündigung bestätigt, aber nur ein fristgemäßen Kündigungstermin (in 2019) eingeräumt, mit der Option den Fall auf Sonderkündigung zu prüfen.
Meine Befürchtung ist, das weiter fleißig die volle Grundgebühr abgebucht wird, obwohl ich mit dem Kündigungsschreiben auch der Einzugsermächtigung widersprochen habe. Das wäre rechtswidrig.
1&1 sollte Zahlungsforderungen ab sofort nur noch per Rechnung an mich richten.
Welche Möglichkeiten bleiben mir, falls 1&1 auf Zeit spielt. Im Prinzip könnten sie ja ewig auf Sonderkündigung prüfen.
1.)Meine Bank anweisen die Einzugsermächtigungen zusätzlich entziehen.
2.)Auf Rechnung nur noch die Differenz überweisen = Grundgebühr %ual reduzieren.
Für 2 Mbit müsste ich dann gerade mal 5,-€ überweisen. Kann man das so rechnen oder welcher Betrag wäre richtig ?
3.) Zum Anwalt rennen und vor Gericht = keine wirkliche Option in Anbetracht des Betrages um den es hierbei geht.
Für Tips und Anregungen in dieser Sache bin ich euch sehr dankbar.
Gruß
Peter