1&1-VoIP-Rufnummern an mehreren Standorten

flotux

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Hallo,

verbietet es 1&1 eigentlich, eine oder mehrere zugeteilte VoIP-Rufnummer an einem anderen Standort zu nutzen? Meine Schwester würde gerne in ihrer Wohnung eine meiner 4 VoIP-Nummer nutzen.

Wenn es verboten sein sollte, kann 1&1 diese Nutzung feststellen?

Wenn man das widerrechtlich tut, kündigt 1&1 dann den Vertrag, oder bekommt man zuerst nur eine Verwarnung?

Danke
Flo
 
Hallo,

nein, das ist nicht verboten. Beachte aber, dass sie in dem Fall für ausgehende Telefonate die Rufnummernübermittlung abschalten muss. Zitat aus den 1&1 AGBS:
1.8

Der Kunde verpflichtet sich, bei Anrufen über DSL-Telefonie keine regionalen Rufnummern mit zu übermitteln, wenn er nicht von dem Anschluss telefoniert, für den diese Nummer zugeteilt wurde.
Damit soll wohl verhindert werden, dass ein Benutzer eine Anwenseheit an einem bestimmten ort vorspielt, obwohl er woanders ist.

Viele Grüße

Frank
 
Hallo Frank,

Danke für die schnelle Antwort.

MfG
Flo
 
Nun mal langsam. Wie wäre es hiermit:
1.9
Bei einem Tarif , der nicht zur gewerblichen Nutzung berechtigt, darf der Kunde 1&1 DSL-Telefonie sowie die ihm zugeteilten bzw. freigeschalteten Rufnummern ausschließlich den Personen zur Nutzung überlassen, die mit ihm unter der 1&1 genannten Kundenadresse in einem Haushalt leben.
Lebt Deine Schwester mit Dir in einem Haushalt (und ist nur temprär woanders), so darf sie das, lebt sie fest an einem anderen Ort, so ist das verboten.
 
Hallo,

> Lebt Deine Schwester mit Dir in einem Haushalt (und ist nur temprär
> woanders), so darf sie das, lebt sie fest an einem anderen Ort, so ist das
> verboten.
Sie lebt woanders. Steht das wirklich so in einer AGB oder im Vertrag? Wenn ja, lass ich es halt sein. Es ist halt auch die Frage, ob 1&1 das nachweisen kann, dass ich die Rufnummern etwas zweckentfremde...

MfG
Flo
 
Steht das wirklich so in einer AGB oder im Vertrag?
:?
Schaue doch einfach mal in die von frank verlinkten AGBs. Dort dann auf Abschnitt 1.9 (wie in meinem Zitat erwähnt). Dort steht es ganz deutlich...
Und wenn diese Nummer ständig an der anderen IP-Adresse gemeldet ist, merkt 1&1 das schon.
Ob sie darauf reagieren, ist nicht Inhalt dieses Threads. Verboten ist es allemal - außer, sie ist dort nur "zu Besuch" im Urlaub ect. Dann wäre das ja laut obigen AGBs ok. Nur wenn sie dort lebt, dann eben nicht.
Wenn das nun eine Nummer ist, die normal abgerechnet wird (1Ct/Min ins deutsche Festnetz), dann wird der VoIP-Provider nichts sagen, denn daran verdient er ja, wenn diese Nummer aber Bestandteil einer VoIP-Flat ist, hat er dadurch ja weitere Kosten und genau das möchte dieser logischerweise vermeiden.
 
Als würde man das nachprüfen, dass die in dem Haushalt wohnt..lol
 
@svenbohn007:
Es geht nicht darum, ob sie das tatsächlich immer nachprüfen, es geht darum, ob man das darf! Und genau das darf man eben nicht! :mad:
 
Ich weiß, Ihr seit keine Rechtsberater, aber vielleicht wisst Ihr, ob diese Konstellation zulässig ist.

Ich habe einen Hauptwohnsitz und einen Nebenwohnsitz (damit ich nicht immer mehrere hundert Kilometer nach Hause fahren muß)

Ich habe zwei 1und1 DSL-Flatrates, aber nur eine Phone-Flatrate (Hauptwohnsitz).

Kann ich dennoch eine meiner VoIP-Nummern (der Flatrate) permanent am Nebenwohnsitz gemeldet haben?
Nur ich nutze sie, Nummernübermittlung ist aus, und die Anschlüsse werden auch nicht parallel genutzt.
Ich will mir nur das ewige an-/abmelden sparen.
 
Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. :)

Gruß Geric
 
@Geric: Danach wurde nicht gefragt, also bleibe bitte bei der Beantwortung der Fragen.

@Wishbringer: Sonlage Du (auch) in dem Haushalt mit der Foneflat lebst (und damit auch dort gemeldet bist), sollte AGB, Absatz 1.9 auch auf Dich zutreffen. Somit darfst du diese Foneflat auch in Deinem Zweitwohnsitz nutzen. Da Du ja auch die Rufnummer unterdrückst ist imo alles ok.
 

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