1&1 Widerrufsrecht ausgehebelt?

Mossautaler

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[Hallo ihr Lieben, Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben. Folgendes ist mir wiederfahren:
Habe am 29.06. bei 1+1 telefonisch einen DSL Anschluß geordert, so wie in der Werbung ausgewiesen da ich in eine neue Wohnung ziehe und dort lt. Vermieter kein Anschluß vorhanden ist. Am 7.07. bin ich in die Wohnung gezogen und dann vom Vormieter erfahren , dort ist Telekom-DSL, also habe ich am 8.07 per Einschreiben meine Bestellung storniert, im Rahmen der Widerrufsfrist. Am 10.07. kam die Hardware an meine alte Adresse aber die Annahme war nicht möglich. Am 18.07 sendet mir 1+1 das sie die Stornierung ablehnen, da ich um schnellstmögliche Ausführung gebeten hätte, was aber nie der Fall war!! Nach Anruf bei 1+1 erklärten sie mir, das der Vertrag jetzt läuft und sie mich nächste Woche schalten werden. Obwohl ich bei Telekom gemeldet bin(vom Vormieter übernommen). Das ich den Antrag storniert habe ist 1+1 egal, sie werden mich schalten .Frage ist , was läuft da. Sie haben niemals eine Leistung erbracht, ich habe niemals am Telefon um schnellstmögliche Schaltung gebeten und der Berater am Telefon hat davon auch nichts erwähnt. Wie komme ich da wieder raus und muß ich mir jetzt Sorgen machen?
Bin um jeden Hinweis dankbar
Ciu Torsten+Dani]
 
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Hallo,

bitte mache umgehend die Anschuldigungen [Edit: Nicht mehr relevant] rückgängig. Das sind strafrechtlich relevante Anschuldigungen, die unbewiesen dich und das Forum in juristische Schwierigkeiten bringen können. Warum müsst ihr eure Wut auf unsere Kosten austoben? Also bleibe sachlich!

Zu dem Thema gibt es übrigens sehr viele Threads. Deine Chancen sind schlecht, wenn du kein explizites Datum für eine Schaltung angegeben hast. Dann geht man von schnellstmöglich aus, und wenn 1&1 mit der Schaltung begonnen hat, ist es eine Dienstleistung, und die sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Du kannst höchstens versuchen, was auf Kulanz zu erreichen. Aber dafür scheint dein Vorgang schon sehr weit fortgeschritten zu sein, wenn es schon Hardware gab.
 
HAllo,
erstmal würde ich den Titel deines Posts ändern, weil Drückemethoden etc. stimmt ja wohl nicht so ganz. Du hast schließlich selbst bei 1und1 bestellt.
Aber zum Thema, ich denke der Verkäufer hat am Telefon gesagt, das schnellstmöglich geschaltet wird und du hast das erfreut zur Kenntnis genommen und ja gesagt. Ob damit dein Wiederrufsrecht erlischt, das kann dir wohl nur jemand sagen, der die rechtliche Seite besser kennt als ich.
Ob du da noch raus komst, kann ich dir nicht genau beantworten. Du mußt ja bei deinem Vermieter auch zugestimmt haben, das sein Vertrag auf dich geschrieben wird. Also ist das Ganze wohl eher dein Problem, mehrere Verträge eingegangen. Erst mal dumm gelaufen und damit kannst du wohl nur auf die Kulanz eines der beiden Anbieter hoffen.
Trotzdem willkommen im Fórum
 
... den Titel deines Posts ändern...
Solltest Du nicht wissen, wie das geht:
- in Deinem Beitrag den --> Ändern-Button drücken
- den --> erweitert-Button drücken
- Titel ändern
- speichern

Tu es, Du bekommst sonst Ärger.
 
Habe das mal übernommen.

Allerdings verstehe ich die Aufregung nicht. Wer zwingt Dich denn, den Telekom-Anschluss zu übernehmen? Du hast doch mit denen keinen Vertrag.

jo
 
Danke für deine Mühe, aber ich habe schon vor der Hardwarelieferung storniert und auch nicht auf schnellstmöglich plädiert, sondern ganz normal am Telefon bestellt. Leistungen seitens 1+1 waren gar nicht in Anspruch genommem. Außerdem ist unklar, wie mich 1+1 schalten möchte, da ich doch bei Telekom bin. Werde meinen Rechtschutz bemühen und die Dinge einem Anwalt übergeben. Servus
 
Hmmm, Dein Vermieter hat in Deinem Namen für Dich einen Vertrag bei der T.Com abgeschlossen? (So hast Du es oben geschrieben...)
Wie soll das denn gehen?
Das ist dann ein Vertrag Deines Vermieters, nicht Dein Vertrag. Du hast hier immer noch die Vertragsfreiheit und kannst Dir Deinen DSL- und Telefonanbieter immer noch selbst aussuchen, sofern Du nicht entmündigt bist, wovon ich mal ausgehe) ;)
 
Haida, das ist alles ziemlich verworren, grade bei 1+1 oder über 1+1 gibt es so viele Beschwerden im Netz, die behaupten immer, das man sie mit schnellstmöglicher Schalte beauftragt hätte und damit der Widerruf inakzeptabel sei. Danke für den Hinweis, muß wohl doch alles juristisch mit dem Anwalt ausschöpfen.
 
Sagtmal ihr vom Admin Team , wem wollt ihr eigentlich helfen? Denen von 1+1 oder mir????. Novize, wer lesen kann ist halt doch im Vorteil(obwohls mir auch schon passiert ist) Niemand hat in meinem Namen einen Vertrag geschlossen, ich habe etwas über den Vormieter geschrieben, ok?
Danke spunk_, für den konstruktiven Beitrag
Posting 2:
Hi, danke, werde mir das kopieren und zu1+1 schicken, offensichtlich haben sie es noch nicht wahrgenommen bzw. verstanden. Dein Beitrag war der erste hilfreiche, hier gibts Leute...
Bis denn
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Versteif Dich nicht zu sehr auf ein Urteil und das denn noch vom niedrigsten deutschen Gericht. Ein anderes Gericht oder auch schon eine andere Kammer des gleichen Gerichtes kann es ganz anders sehen. Wenn 1&1 den Widerruf nicht akzeptiert musst Du halt klagen und sehen ob das Gericht es auch so sieht.

Dein Beitrag war der erste hilfreiche, hier gibts Leute...
Bis denn
Du meinst, das ist der erste Beitrag (Antwort) der Dir passte.
 
Anscheinend sind für Dich konstruktive Beiträge solche, die Dich in Deiner Auffassung bekräftigen. Auch gut!
Erlaubt sei nur der zarte Hinweis, dass die grosszügige Aussage von spunk_ mit dem Zitat des Amtsgerichtes eben keine höchstrichterliche Auslegung des entsprechenden § des BGB ist, sondern eine Einzelauslegung eines Amtsgerichtes. Es gibt ebenso anderslautende Urteile. Eine Klage ist von daher mit einem Risiko verbunden. 1und1 zieht in solchen Fällen auch seine Rechtsauffassung nicht so ohne weiteres zurück.
Bevor Du - spunk_ - solche Ermunterungen aussprichst, solltest Du Dir klar sein, dass Du dafür das Prozessrisiko nicht trägst.
Mossautaler, frage also besser einen Anwalt Deines Vertrauens und lass Dich über Chancen und Risiken aufklären.
 
Zuletzt bearbeitet:
Anscheinend sind für Dich konstruktive Beiträge solche, die Dich in Deiner Auffassung bekräftigen. Auch gut!
Erlaubt sei nur der zarte Hinweis, dass die grosszügige Aussage von spunk_ mit dem Zitat des Landgerichtes eben keine höchstrichterliche Auslegung des entsprechenden § des BGB ist, sondern eine Einzelauslegung eines Landgerichtes. Es gibt ebenso anderslautende Urteile. Eine Klage ist von daher mit einem Risiko verbunden. 1und1 zieht in solchen Fällen auch seine Rechtsauffassung nicht so ohne weiteres zurück.

Hast ja recht, doch mir bleibt nichts anderes übrig, das sind doch fragliche Geschäftsmethoden und das darf doch nicht sein, das man den Kunden so über den Tisch zieht
 
Bei einem Kumpel hatten wir ein ähnliches Thema, er hatte zum Glück Rechtschutz. Nach 2 Schreiben vom Anwalt nahm 1und1 die Bestellung plötzlich aus Kulanz zurück. Er hatte online bestellt, wobei der Haken bei schnellstmöglich gesetzt war, dies scheint ein Punkt zu sein wo viele Entscheidungen in die Richtung gehen das man selber den Haken da setzen muss und er nicht automatisch drin sein darf, ähnlich dem ich hab die AGB gelesen.
 
Bei einem Kumpel hatten wir ein ähnliches Thema, er hatte zum Glück Rechtschutz. Nach 2 Schreiben vom Anwalt nahm 1und1 die Bestellung plötzlich aus Kulanz zurück. Er hatte online bestellt, wobei der Haken bei schnellstmöglich gesetzt war, dies scheint ein Punkt zu sein wo viele Entscheidungen in die Richtung gehen das man selber den Haken da setzen muss und er nicht automatisch drin sein darf, ähnlich dem ich hab die AGB gelesen.

Danke, zusätzlich kommt bei mir dazu, das ich weder ein Häkchen setzen konnte da ich ja nur dort angerufen habe und der 1+1 Mensch kein Wort über irgende AGB s verloren hat. Doch, er teilte mir mit , das er sie mir per Post zuschickt. Das war alles. Also, ich sehe man darf sich nicht weiter mit1+1 rumärgern, sondern muß sofort zum Anwalt. Wie kann so ein Kundenfeindliches Unternehmen bei Stiftung Warentest so gut abschneiden? Hätte Lust, ein Faß aufzumachen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
[...] das darf doch nicht sein, das man den Kunden so über den Tisch zieht

Die Deutsche Telekom hält allein für das Schalten der Teilnehmeranschlussleitung schon ordentlich die Hand auf. Auf diesen Kosten bliebe 1&1 letztlich sitzen. Ist das denn in Ordnung?
 
Danke, zusätzlich kommt bei mir dazu, das ich weder ein Häkchen setzen konnte da ich ja nur dort angerufen habe und der 1+1 Mensch kein Wort über irgende AGB s verloren hat. Doch, er teilte mir mit , das er sie mir per Post zuschickt. Das war alles.
An der Aussage habe ich Zweifel. Ich kenne selber die Bestellung per Telefon und es hat dort sehr wohl den Hinweis auf das Widerrufsrecht gegeben in Bezug auf sofortige Ausführung. Interessant ist in der Hinsicht nur, das die die vom Widerruf gebrauch machen wollen sowas "nie gehört" haben wollen.
 

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