DSLAM Datenrate max. ist der Wert, welcher als maximale Download-Geschwindigkeit in der Vermittlungsstelle eingestellt worden ist, der Wert darunter ist das Minimum.
Soweit ok, es handelt sich um DSL 16000. Der erste Wert bedeutet jedoch vertraglich keinesfalls, dass du diese Download-Geschwindigkeit garantiert erreichen musst.
DSL 16000 (wobei das ein Produktname ist) wird beispielsweise mit "Unbegrenzt mit Highspeed surfen, mit bis zu 16.000 kBit/s" beworben. Es werden also keine 16Mbit garantiert, die Geschwindigkeit kann alles zwischen 256 kbit/s (DSLAM Datenrate Minimum) und 17728 kbit/s sein (DSLAM Datenrate Maximum). Der Flaschenhals ist bei dir die Leitungskapazität, laut Screenshot gibt die Leitung nur 1360 kbit/s her. Mit anderen Worten: du wirst nicht mehr an Download-Speed bekommen, als die Leitung überhaupt übertragen kann. Mit einem solchen Wert wäre mit der TKOM als Provider vermutlich nur eine Geschwindigkeit von 384 kBit/s oder bestenfalls DSL 1000 geschaltet worden. Wenn dein Vertrag also keine Garantie über eine bestimmte Übertragungsrate enthält (siehe Formulierung: bis zu), liegt rechtlich kein Mangel vor, du hast ein Produkt mit dem Namen "DSL 16000" bestellt und auch bekommen. Von der Nutzbarkeit ist nicht die Rede und es wird kaum einen Provider geben, der eine bestimmte Übertragungsrate vertraglich garantiert.
Möglich wäre allerdings eine Störung auf der Leitung, die im unteren Teil angegebene Fehlerzahl (Vermittlungsstelle: 856) erscheint mir recht hoch. Es wäre daher vielleicht sinnvoll, über 1&1 als Vertragspartner eine Überprüfung der Leitung zu beantragen und selbst einmal die Hausverkabelung auf Fehler wie "vergammelte" Kontakte, Übergangsstellen, evtl. vorhandene Dosen, die zwischen der ersten TAE-Dose und dem FritzBox-Anschluss liegen usw. zu überprüfen. Sollte es erforderlich sein, dass ein Techniker ins Haus kommen muss und stellt dieser dann einen Defekt in der Hausverkabelung (also nach der ersten TAE-Dose) fest, wären Fahrtkosten, Arbeitszeit, notwendiges Material für die Beseitigung des Fehlers usw. kostenpflichtig und vom Kunden selbst zu bezahlen.
mfg