[Frage] 1und1: Bei Umzug fällt eine Gebühr an!?!

comandder

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Ein bekannter ist Kunde bei 1und1, Telefon/DSL Flat. Jetzt steht ein Umzug an. 1und1 ist an der neuen Adresse verfügbar/Neubau./Erstbezug.

Seitens 1und 1 wurde folgendes mitgeteilt.

Der laufende Vertrag läuft normal weiter, d. h. der Vertrag verlängert sich nicht um 24 Monate. Hier fällt eine Umzugsgebühr von 59,00 Euro an. Sollte ein Mechaniker rauskommen müssen, um den Anschluss zu Schaltern, dann fallen noch mal 39,00 Euro an.

Oder der Vertrag wird mit Datum des Umzugs um 24 Monate verlängert und es fallen keine Gebühren an.

Ein Sonderkündigungsrecht würde nicht bestehen, da an der neuen Adresse 1und1 verfügbar ist.


Ist das bei 1und1 normal? Ist die Umzugsgebühr rechtens?

Wer hat hier genaue Infos für mich. Danke :)
 
Hi,

das ist sowas von rechtens!
Was kann denn 1und1 dafür, dass Dein Bekannter umzieht? ;) 1und1 kommt ihm doch sogar noch entgegen, in dem sie ihm die Wahl lassen zwischen neuem Vertrag über 24 Monate ohne Gebühr oder altem Vertrag und einer Gebühr, die sie ja sowieso bekommen würden, wenn er nicht umziehen würde.
Die Technikergebühr fällt an, da ja die Leitung(en) neu geschaltet werden muss/müssen.
Wie lange würde denn der Vertrag noch laufen? Weil, gaaaaaanz eventuell isses günstiger, den alten Vertrag abzubezahlen und am neuen Ort einen neuen Vertrag abzuschließen. Aber bei 59 EUs glaube ich das eher nicht.....

Grüße
Snyder
 
Weil, gaaaaaanz eventuell isses günstiger, den alten Vertrag abzubezahlen
Vorsicht, das blockiert dann die Leitung und kann erhebliche Probleme für den Nachnutzer geben. Bei einer Mietwohnung muss die Leitung unbedingt frei werden, sonst könnte es sogar Schadensersatzansprüche geben...
 
Ich sehe das etwas anders. Bei so einer Aussage kann man sich schon etwas "genötigt" fühlen.

Entweder du bezahlst die Gebühr oder es gibt wieder einen 24 monatigen Neuvertrag.

Wenn ich Neukunde werde zahle ich doch auch keine Gebühr, ganz im Gegenteil, da wird versucht mit allen möglichen Vergünstigungen die Neukunden zu locken.

Für mich war nur wichtig zu erfahren, ob diese "Umzugsgebühr" gängige Praxis (auch bei anderen Anbietern) ist.
 
Alternative wäre Schadenersatz zahlen an 1&1, also den Ausfall der monatlichen Kosten bis zum ende der MVLZ und dann dafür keinerlei Leistung zuhaben.

Weiß auch nicht wo das Problem ist. Es ist schon Kulant wie gesagt wurde. Wenn auf "nötigen" hinauswillst dann kann man zu deinem Bekannten sagen "Vertragsbrüchig".

Die Preise stehen im Preisleistungsverzeichnis und den wurden zugestimmt. Bisher wurden bei Bekannten bei Neuanschluss kein Techniker berechnet obwohl einer da war.
 
Hi,

jaaaaa, viele Leute "vergessen" geflissentlich, dass sich beide Seiten an einen geschlossenen Vertrag zu halten haben.....
Wenn man vor Vertragsende umzieht und damit den Vertrag vor dem vereinbarten Vertragsende auflösen will, dann ist man eben auf den guten Willen des anderen Vertragspartner angewiesen. Der kann den Vertrag schließlich auch nicht einfach so kündigen.

Grüße
Snyder
 
Ich sehe das etwas anders.
Entweder du bezahlst die Gebühr oder es gibt wieder einen 24 monatigen Neuvertrag.
Du schaust von der falschen Seite: Ein Umzug kostet bei allen Anbietern. 1&1 erlässt die Gebühr, wenn du einen neuen Vertrag schließt.
Schon wird daraus statt einer von dir gesehenen "Nötigung" ein freundlicher Akt...
 
Hi,

jaaaaa, viele Leute "vergessen" geflissentlich, dass sich beide Seiten an einen geschlossenen Vertrag zu halten haben.....
Wenn man vor Vertragsende umzieht und damit den Vertrag vor dem vereinbarten Vertragsende auflösen will, dann ist man eben auf den guten Willen des anderen Vertragspartner angewiesen. Der kann den Vertrag schließlich auch nicht einfach so kündigen.

Grüße
Snyder

Darum ging es überhaupt nicht!
 
Du schaust von der falschen Seite: Ein Umzug kostet bei allen Anbietern. 1&1 erlässt die Gebühr, wenn du einen neuen Vertrag schließt.
Schon wird daraus statt einer von dir gesehenen "Nötigung" ein freundlicher Akt...

Siehe #7

Hat sich doch alles geklärt :)
 
Worum denn?

Dein Bekannter hat Vertrag zu erfüllen, und hat Option ob er regulär Zahlen möchte gem. Preisverzeichnis oder diese im Zuge einer VVL erlassen haben möchte.
 
Worum denn?

Dein Bekannter hat Vertrag zu erfüllen, und hat Option ob er regulär Zahlen möchte gem. Preisverzeichnis oder diese im Zuge einer VVL erlassen haben möchte.

Ganz einfach, ich wollte doch nur wissen, ob die Gebühr rechtens/ok ist und ob das gängige Praxis bei 1und1 ist.

Die Frage wurde doch beantwortet.

Ja, gängige Praxis + rechtens + andere berechnen das auch.

Und fertig :cool:
 
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