1und1 Komplettanschluss - Kündigung Telekom erst nach Vertragslaufzeit möglich?

Charlina

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Hallo,
wir sind schon viele Jahre bei 1und1 mit Telefonie- und Internetflatrate, hatten bisher aber immer noch einen isdn-Anschluss bei Telekom. Der Telekomvertrag läuft noch bis Juni nächsten Jahres. Nun hatte 1und1 angeboten, diesen Vertrag für uns zu kündigen ("dauert ca. 4-6 Wochen ..."), wenn wir einen Tarifwechsel vornehmen. Das haben wir nun gemacht. Eine neue Fritzbox haben wir noch dazu bestellt. Nun kommt neulich eine Bestätigungsmail von 1und1: "Wir freuen uns, Ihnen heute mitzuteilen, dass wir Ihren Telefonanschluss am 16.06.2012 komplett auf 1&1 umstellen..."
Mir ist das Lachen im Hals stecken geblieben. Die Fritzbox wollen sie dann kurz davor schicken, denn "Bitte schließen Sie Ihre Hardware erst nach der Schaltung Ihres 1&1 Komplettanschlusses an. Hintergrund dafür ist, dass das DSL-Modem speziell für Ihren 1&1 Komplettanschluss konfiguriert ist. Sollten Sie die 1&1 Hardware schon vor der Schaltung Ihres 1&1 Komplettanschlusses installieren, ist eine einwandfreie Funktion
Ihres Telefonanschlusses nicht sichergestellt."
Das darf doch nicht wahr sein, oder?
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
Die wirklich sehr freundlichen Mitarbeiter am Servicetelefon hatten wiederholt auf meine Nachfragen beteuert, dass 1und1 den Telekomvertrag vorzeitig kündigen könne.
Charl.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorzeitig heißt diesen Fall es würde für dich schon diesen Jahr gekündigt. Trotzdem muss auch 1&1 an die von dir mit der Telekom vereinbarten Kündigungsfristen halten. Wie sieht denn die Kündigungsfrist bei deinem Telekomvertrag aus?
 
Die Kündigungsfrist bei Telekom ist eben im Juni 2012. 1und1 liefert den Komplettanschluss dann nicht vorzeitig, sondern zum ganz normalen Kündigungstermin.
Charl.
 
Etwas anderes geht auch nicht.
 
Alle Seiten sind an die bestehenden Verträge gebunden. Auch Telekom. Wenn man jetzt ganz böse wäre, würde man den Anschluss technisch schon umschalten (ist machbar) würde aber eine Menge Ärger einbringen...

Gruß
Sandra
 
Es gibt immer wieder die seltsamsten Antworten von Servicemitarbeitern und der Kunde glaubt es auch noch.
 
Die Aussage des 1&1-Servicemitarbeiters war doch korrekt: Der Telekomvertrag wurde vorzeitig gekündigt, und zwar weit vor dem letztmöglichen Kündigungstermin im Mai 2012.
Kündigen kann man schließlich jederzeit.
 
Es gibt immer wieder die seltsamsten Antworten von Servicemitarbeitern und der Kunde glaubt es auch noch.
Danke, Rohrnetzmeister, für die aufbauenden Worte! Frage: An welche Vereinbarungen kann man sich denn überhaupt noch halten?
Ich finde es schon ein wenig seltsam, einfach den Kunden für blöd zu erklären und nicht das Verkaufssystem.
Schöne Grüße
Charlina
 
Hallo Sandra, danke für deine Antwort. Welchen Ärger meinst du denn da? Was würde denn passieren, wenn der Anschluss vor Ablauf des Telekom-Vertrags umgestellt würde?
Grüße
Charl.
 
An welche Vereinbarungen kann man sich denn überhaupt noch halten?

An alle, vor allem aber an die, die Dir schriftlich vorliegen. Und das dürften für Deine Geschäftsbeziehung zur Telekom die entsprechenden AGB sein.

Bei mündlichen Vereinbarungen darfst Du nicht von dem für Dich günstigsten Fall ausgehen. Weshalb sollte Die Telekom Dich aus Deinem Vertrag entlassen, nur weil 1&1 diesen gekündigt hat? Der Telekom ist es doch egal, ob Du persönlich kündigst oder ob es jemand anderes tut, weil Du ihn beauftragt hat. In beiden Fällen wird die Telekom nicht auf die Restlaufzeit Deines Vertrag verzichten.
 
... Frage: An welche Vereinbarungen kann man sich denn überhaupt noch halten? Ich finde es schon ein wenig seltsam, einfach den Kunden für blöd zu erklären und nicht das Verkaufssystem.
Schöne Grüße
Charlina

Ich finde es schon eher seltsam heutzutage einem "Verkäufer" noch irgendetwas zu glauben, insbesondere denen am Telefon!

Wenn ich mal Verkaufs-TV sehe, oder einen Cold-Call bekomme bin ich immer wieder begeistert, wie geschickt die "fördernden" Formulierungen gewählt sind - Du musst nicht blöd sein, um zu kaufen, doch Naivität und Leichtgläubigkeit der Kunden erleichtern vielen Vertrieblern das Leben & sichern deren Einkommen!

Ich weis ja nicht, warum Du glaubst, "Vereinbarungen mit einem Verkäufer" hätten Auswirkungen auf einen Vertrag zwischen Dir und dem Anbieter? Aber das haben Sie nicht! U.a. deshalb gibt es ja Foren, damit man sich vorher über Stolperstellen informieren kann ...

Und wie die anderen Beiträge schon schrieben: Die Dir gemachten Zusagen wurden sogar komplett erfüllt!

Was noch?

Lernen und in zwei Jahren den Anbieter büssen lassen ...
 
An welche Vereinbarungen kann man sich denn überhaupt noch halten?
... einfach den Kunden für blöd zu erklären ....

Zu deiner Frage, meiner Meinung nach an KEINER.
Zu deiner Aussage, das ist das einfachste.
 
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