1und1 schickt Rechung - Vertrag storniert

"echten" ISDN-Flat ist das die Mehrkosten schon wert

Was für eine echte Flatrate bei 0,21 Cent Vermittlungsgebühr
in andere Netze ?


spongebob schrieb:
Ich denke er meint, dass eine "echte" Festnetz Flat dem VoIP immer noch vorzuziehen ist. Ist im Übrigen auch meine heimliche Meinung :), obwohl ich Festnetz fast nur noch "einkommend" nutze.

Vermittlungsgebühr in andere Netze hast Du bei den VoIP Flattern auch und nicht zu knapp. Schau mal in die Preislisten von 1und1 für ALL BUT NOT GERMAN PSTN...

Das sind keine Vermittlungsgebühren, die die dt. Telekom da nimmt, sondern ein Interconnektionszuschlag, der für ankommende Gespräche aus einem anderen Netz genommen wird. D.h. ruft ein Telekom Kunde z.B. einen Kunden eines Citynetzes an, dann verlangt der Citynetzbetreiber für diesen ankommenden Anruf 0,21 Ct/Min von der Deutsche Telekom. Die Deutsche Telekom gibt diese Kosten 1:1 an seine Kunden weiter. Warum sollten sie das auch nicht!?

Arcor verlangt diese Gebühren nicht und viele andere grössere Anbieter auch nicht, deshalb entstehen bei Anrufen ins Arcornetz keine Zusatzkosten bei den Call&Surf und XXL Tarifen. Klar, wenn ich nur jemand in einem Netz anrufe, der das verlangt, kommt schon was zusammen.

Bei 1&1 gibt es diesen Zuschlag nicht für Gespräche ins deutsche Festnetz.

Für welche Rufnummern der Aufpreis berechnet wird, kann man unter 0800 330 9576 ermitteln.
 
Naja das mit den Kontodaten ist sicher nicht zum nachahmen zu empfehlen, auch wenn es strafrechtlich sicher keine Relevanz hat.

Allerdings würde ich eher empfehlen die erteilte Einzugsermächtigung zu widerrufen.
Dann kann man getrost abgebuchte Beträge zurückbuchen, das geht formlos und innerhalb kürzester Zeit.
Zusäzlich kann man dann eine Beschwerde gegen 1und1 und deren Bank einlegen, Abbuchungen ohne Einzugsermächtigung stellen einen Verstoß gegen das Interbanken Abkommen Lastschrift dar, dass empfindliche Geldbußen vorsieht. (Auch wenn die Banken sich diese gegenseitig meines Wissens nach nicht in Rechnung stellen.)

Das eigentlich Risiko bei sochen Aktionen ist immer, dass u.U. doch ein Zahlungsanspruch bestehen kann, dass lässt sich aus der Ferne kaum festellen. Es ist ja nie ganz auszuschließen, dass man irgendein Schreiben falsch verstanden hat, irgendeine AGB Klausel übersehen hat oder einfach eine Stornierung oder Kündigung unwirksam gewesen ist.
In solchen Fällen könne sich dann die Kosten durch Rücklastschriften und Inkasso schnell vervielfachen.
 
florianr schrieb:
Naja das mit den Kontodaten ist sicher nicht zum nachahmen zu empfehlen, auch wenn es strafrechtlich sicher keine Relevanz hat.

Allerdings würde ich eher empfehlen die erteilte Einzugsermächtigung zu widerrufen.
Dann kann man getrost abgebuchte Beträge zurückbuchen, das geht formlos und innerhalb kürzester Zeit.
Ja, aber das war mir zu viel Stress. Dann laufe ich ja wieder hinter meinem Geld her. Eigentlich wollte ich ja meine Kontodaten nur löschen.
Das geht aber nicht.
Eine nicht-existierende Kontonummer akzeptiert das Interface allerdings auch nicht. Also musste ich ja irgend etwas angeben.
Naja. Und da habe ich dann die 1und1-Kontonummer genommen... :p
florianr schrieb:
Zusäzlich kann man dann eine Beschwerde gegen 1und1 und deren Bank einlegen, Abbuchungen ohne Einzugsermächtigung stellen einen Verstoß gegen das Interbanken Abkommen Lastschrift dar, dass empfindliche Geldbußen vorsieht. (Auch wenn die Banken sich diese gegenseitig meines Wissens nach nicht in Rechnung stellen.)
Das eigentlich Risiko bei sochen Aktionen ist immer, dass u.U. doch ein Zahlungsanspruch bestehen kann, dass lässt sich aus der Ferne kaum festellen. Es ist ja nie ganz auszuschließen, dass man irgendein Schreiben falsch verstanden hat, irgendeine AGB Klausel übersehen hat oder einfach eine Stornierung oder Kündigung unwirksam gewesen ist.
In solchen Fällen könne sich dann die Kosten durch Rücklastschriften und Inkasso schnell vervielfachen.
Und genau dass ist mir zu blöd. Dann sollen sie erstmal lieber gar nichts abbuchen.
Vielleicht guckt ja doch nochmal jemand auf den Vertrag. Wäre ja auch mal lustig, wenn 1und1 selber auf den Kosten für das Inkasso-Unternehmen sitzen bleiben würde, dass dann ja sicher irgendwann (zwangsläufig) eingeschaltet wird.
Gruss,
Chris
 
Ich habe ein ähnliches Problem. 1und1 hat mir die Kündigung meines WebhostingPakets bestätigt einen Monat kommt nee Rechung für die Zukunft, in der ich garnicht mehr Kunde bin. Ich habe natürlich die Lastschrift rückbuchen lassen und dort angerufen und den Fall erklärt. Es kam direkt: Da liegt ein Fehler in der Buchhaltung vor. Der Fall ist erledigt. Kurz darauf kam die erste Mahnung. Die Dame am Telefon konnte sich den Fall nicht erklären. Wollte/Konnte mir jedoch auch nicht schriftlich mitteilen, dass die Mahung gegenstandslos ist. Es folgte die zweite Mahung und wieder ein Telefonat. Wieder die Auskunft: Wir haben keine offenen Forderung. Wieder die Ausfkunft: Schriftlich können wir das nicht mitteilen. Heute dann Inkassoverfahren. Ich möge doch bitte zahlen, bevor weitere Schritte folgen. Ich rief an: Wieder die Auskunft: Keine offenen Beträge. Ihr Konto ist auf 0 Euro. Da frag ich mich wie die Arbeiten. Naja jetzt ist an [email protected] eine email raus, das selbe Schreiben dann nochmals per FAX, und Einschreiben an die netten Leute, die mir einerseits sagen: Alles beglichen und andererseits dann wieder Geld fordern.
 
Ich kann mir gut vorstellen das es die 9,60¤ Rücklastschrift sein könnten. Ich rate auch niemanden es einfach mal schnell zurückzubuchen. Dazu hat man 6 Wochen Zeit wenn bis dahin keine Gutschrift kommt.
 
Die Rücklastschriftgebühren sind aber storniert, so zumindest 3 Leute die im Abstand von ca. je einem Monat in das System bei denen reingeguckt haben. Laut Inkassoschreiben ist aber genau der Betrag offen, der überwiesen wurde. Alles recht komisch bei denen da.
 
nun ja du hättest deine kontodaten drinnen lassen können da du ja 6 wochen lang eine rüla machen kannst
 
Warum macht Ihr das alles eigentlich immer per eMail / Telefon?
Dazu gibt es doch immer noch diese hübschen Briefe, die man tatsächlich auch per Einschreiben verschicken kann. Damit hast du im Zweifelsfall einen wesentlich besseren Stand vor Gericht usw.
Ich kann e nicht verstehen, dass man (um 55 Ct zu sparen) den Weg per Mail / Telefon geht mit dem Risiko, das Du nie beweisen kannst, mir ihnen jemals gesprochen zu haben und das Problem geklärt zu haben. Dann noch einfach hinnehmen, dass sie Dir keine schriftliche Bestätigung Deines Sachverhalts geben, ist der nächste Leichtsinn...

Diese empfohlene Vorgehensweise hat sich im Übrigen bei allen großen und kleinen Firmen bewährt. Solange Du noch zeitlichen Spielraum hast, kannst Du es natürlich erst einmal mit eMail und Co. probieren, aber in Deinem Fall hätte ich sofort den schriftlichen Weg eingeschlagen...
 
hehe

Moin,
hatte heute eine email von 1und1.
Es liegt ein Fehler vor, man würde mir den Betrag zurücküberweisen.
????
Hatte ich nicht erwähnt das nichts abgebucht werden konnte, weil ich ja die Kontonummer geändert hatte???
Eigentlich müsste ich mich ja nochmal einloggen, die Kontodaten wieder korrigieren und mal schauen was passiert...
Vielleicht mache ich am Ende gar noch 20¤ plus? ;-)
Aber, neee. Das wäre doch auch gemein. Wo der Laden ja schon so überfordert ist...
Gruss,
Chris
 
Nur so als kleiner Tip! Schneidet die Gespräche mit! (Macht 1&1 auch, und das nicht nur ab und zu). Einfach vorher das ganze Sagen (evt. mit Hinweis als Beweis für c't oder Computerbild etc) und ihr werdet direkt viel höflicher behandelt.

LG

Harris
 
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