Hallo Zusammen,
habe mich da bei einem Problem mit 1und1 festgebissen.
Meine Firma betreibt einen Konferenzserver für interne Telefonkonferenzen. An diesem Konferenzserver haben wir mehrere ganz normal S2 Anschlüsse, auf denen sich unsere Mitarbeiter zu Telefonkonferenzen einwählen.
Einziger Provider deutschlandweit, der unsere Gespräche zu dem Server nicht weiterleitet ist 1und1.
Ich habe die Bestätigung unsere Providers, daß 1und1 nichts für incoming Calls in Rechnung gestellt wird.
1und1 entstehen somit keinerlei Kosten und hat 1und auch keinerlei Nachteile.
Auch nachdem unser Provider die Bestätigung hat daß es sich um einen gewöhlichen Anschluß handelt und keinem anderen Provider Kosten entstehen, weigert 1und1 sich weiterhin die Gespräche durchzustellen.
in den AGBs von 1und1 werden Anrufe zu Konferenzdiesnten zwar erwähnt, allerdings habdelt es sich bei der Rufnummer wie geagt nicht um irgendeinen Konferenzdienst, sondern um unsere eigene Konferenzplattform.
Bei den gesprächen pasiert nichts anderes als wenn jemand zu Hause telefoniert und einen Zweitanruf entgegen nimmt and dann eine Konferenz mach, anstatt zu makeln. Nichts anderes macht unser Server.
Wer ist denn nun im Recht? Wir, die wir die Rufnummer nicht anwählen können oder 1und1?
1und1 argumentiert allerdings wie folgt:
Vertraglich ausgeschlossen sind hier "Verbindungen zu Rufnummern, die einem anderen Zweck dienen
Als dem Aufbau von direkten Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern."
AGB für DSL/Telefonie, B. II, 2.1.8.
Soweit eine Telefon-Flatrate Vertragsinhalt ist, verpflichtet sich der Kunde keine Verbindungen herzustellen,
Bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll,
Hierunter fallen insbesondere auch Zugänge zu so genannten Werbehotlines.
Weiterhin umfasst die Telefon-Flatrate keine Verbindungen zu Rufnummern,
Die einem anderen Zweck dienen, als dem Aufbau von direkten Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern.
Dies sind insbesondere Verbindungen, mittels derer der Kunde Zugang zum Internet erhält,
Die der Dateneinwahl dienen oder deren Leistungen über die direkte Kommunikationsverbindung per Telefon und/oder Fax zu einem anderen Teilnehmer hinausgehen (z.B. Mehrwertdienste mit geografischer Festnetzrufnummer als Einwahlrufnummer).
Hierunter fallen insbesondere Services für Chat, Callthrough, Call by Call, Call Back, Konferenzdienste, Internet by Call, u.ä. Erfolgt verbotswidrig eine solche Nutzung, die der Kunde zu vertreten hat, ist 1&1 berechtigt, die Telefon-Flatrate oder den Vertrag insgesamt außerordentlich zu kündigen.
Der Kunde ist verpflichtet, für die angefallenen Verbindungen Entgelte gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen.
Es gelten dabei die regulären Entgelte, ohne Berücksichtigung der sonst üblichen Bepreisung im Rahmen einer Telefon-Flatrate oder einer sonstigen 1&1 Telefonie-Option.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruchs, sowie die Sperre von Rufnummern, die solche Verbindungen herstellen, bleibt 1&1 vorbehalten.
Vielen Dank,
gliddie
habe mich da bei einem Problem mit 1und1 festgebissen.
Meine Firma betreibt einen Konferenzserver für interne Telefonkonferenzen. An diesem Konferenzserver haben wir mehrere ganz normal S2 Anschlüsse, auf denen sich unsere Mitarbeiter zu Telefonkonferenzen einwählen.
Einziger Provider deutschlandweit, der unsere Gespräche zu dem Server nicht weiterleitet ist 1und1.
Ich habe die Bestätigung unsere Providers, daß 1und1 nichts für incoming Calls in Rechnung gestellt wird.
1und1 entstehen somit keinerlei Kosten und hat 1und auch keinerlei Nachteile.
Auch nachdem unser Provider die Bestätigung hat daß es sich um einen gewöhlichen Anschluß handelt und keinem anderen Provider Kosten entstehen, weigert 1und1 sich weiterhin die Gespräche durchzustellen.
in den AGBs von 1und1 werden Anrufe zu Konferenzdiesnten zwar erwähnt, allerdings habdelt es sich bei der Rufnummer wie geagt nicht um irgendeinen Konferenzdienst, sondern um unsere eigene Konferenzplattform.
Bei den gesprächen pasiert nichts anderes als wenn jemand zu Hause telefoniert und einen Zweitanruf entgegen nimmt and dann eine Konferenz mach, anstatt zu makeln. Nichts anderes macht unser Server.
Wer ist denn nun im Recht? Wir, die wir die Rufnummer nicht anwählen können oder 1und1?
1und1 argumentiert allerdings wie folgt:
Vertraglich ausgeschlossen sind hier "Verbindungen zu Rufnummern, die einem anderen Zweck dienen
Als dem Aufbau von direkten Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern."
AGB für DSL/Telefonie, B. II, 2.1.8.
Soweit eine Telefon-Flatrate Vertragsinhalt ist, verpflichtet sich der Kunde keine Verbindungen herzustellen,
Bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll,
Hierunter fallen insbesondere auch Zugänge zu so genannten Werbehotlines.
Weiterhin umfasst die Telefon-Flatrate keine Verbindungen zu Rufnummern,
Die einem anderen Zweck dienen, als dem Aufbau von direkten Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern.
Dies sind insbesondere Verbindungen, mittels derer der Kunde Zugang zum Internet erhält,
Die der Dateneinwahl dienen oder deren Leistungen über die direkte Kommunikationsverbindung per Telefon und/oder Fax zu einem anderen Teilnehmer hinausgehen (z.B. Mehrwertdienste mit geografischer Festnetzrufnummer als Einwahlrufnummer).
Hierunter fallen insbesondere Services für Chat, Callthrough, Call by Call, Call Back, Konferenzdienste, Internet by Call, u.ä. Erfolgt verbotswidrig eine solche Nutzung, die der Kunde zu vertreten hat, ist 1&1 berechtigt, die Telefon-Flatrate oder den Vertrag insgesamt außerordentlich zu kündigen.
Der Kunde ist verpflichtet, für die angefallenen Verbindungen Entgelte gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen.
Es gelten dabei die regulären Entgelte, ohne Berücksichtigung der sonst üblichen Bepreisung im Rahmen einer Telefon-Flatrate oder einer sonstigen 1&1 Telefonie-Option.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruchs, sowie die Sperre von Rufnummern, die solche Verbindungen herstellen, bleibt 1&1 vorbehalten.
Vielen Dank,
gliddie