1und1 - Umzug in Wohnheim - wie Altanschluss totlegen lassen?

fu86

Neuer User
Mitglied seit
1 Feb 2006
Beiträge
48
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
0
Moinmoin,
meine Schwester zieht in ein Studentenwohnheim um, braucht also ihren 1und1 Komplettanschluss nichtmehr.
1und1 antwortet nicht auf Mails mit dieser Frage.
Über die Suchfunktion habe ich herausgefunden das der Umzug wohl kein Kündigungsgrund ist.
Wie kann ich 1und1 klarmachen das der Anschluss in der alten Wohnung nichtmehr nutzbar sein soll? Hatte dieses Problem schonmal jemand von Euch? Der neue Mieter soll ja nicht auf Schwesters kosten telefonieren können...

Grüße:D
 
Moin fu86,

wie Du schon richtig gesehen hast, kommt Deine Schwester nicht umhin, ihren Komplettanschuss für die verbliebene Laufzeit zu bezahlen. Da aber Studi-Wohnheime häufig nicht sonderlich viel Bandbreite an die einzelnen Bewohner durchreichen können, wäre es eventuell eine Überlegung wert, den 1&1-Anschluss in das Wohnheim umziehen zu lassen.
Frei nach dem Motto "Wenn ich schon zahle, will ich die Leistung auch nutzen." Dann muss 1&1 sehen, wie sie den Anschluss aufschalten. Wenn sie das nicht können, ließe sich daraus je nach Situation wohl ein Kündigungsgrund konstruieren.

Grüße Dirk
 
Dann muss 1&1 sehen, wie sie den Anschluss aufschalten. Wenn sie das nicht können, ließe sich daraus je nach Situation wohl ein Kündigungsgrund konstruieren.

Das wird schwer, denn 1&1 wird sich darauf berufen, dass die sie den Grund (Umzug) der Änderung des Vertrages nicht zu vertreten haben.Selbst wenn keine Schaltung erfolgen kann, muss die Schwester zahlen, da sie die veränderte Situation zu vertreten hat und einen rechtsgültigen Vertrag bis zum Ende der Laufzeit hat, wenn sie ihn rechtzeitig kündigt.Das ist wieder ein typischer Kulanzfall oder sie macht es so, wie cterres es beschrieben hat und fragt den Nachmieter.
 
Hmm ... wenn ich 1&1 mitteile, dass sich der Leistungsort des Vertrages ändert (= den Umzugsservice in Anspruch nehme) und 1&1 am neuen Ort die Hauptleistung nicht erbringen kann - mit welchem Grund können sie dann die Zahlung bis zum Vertragsende erzwingen? Das wäre ein Fall für die Verbraucherzentrale, die Rechtsschutzversicherung oder den Rechtsanwalt.

Grüße Dirk
 
Das ist der gleiche Grund, wie wenn zwei Anschlüsse versucht werden auf eine Leitung zu übernehmen (z.B. Zusammenzug). Auch dort besteht kein ausserordentliches Kündigungsrecht. So wird es auch hier sein.

Ich finde es immer wieder interessant, wie Leute sich aus ihren Verträgen schleichen wollen. Ich bezweifel, das sie sich von heute auf morgen entschieden hat, Studentin zu werden und ins Wohnheim zu ziehen. Wer dann Langzeitverträge abschlie0t, hat denn eben ein Problem.
 
rosx1 schrieb:
Das ist der gleiche Grund, wie wenn zwei Anschlüsse versucht werden auf eine Leitung zu übernehmen (z.B. Zusammenzug). Auch dort besteht kein ausserordentliches Kündigungsrecht.
Stimmt. Da besteht für 1&1 die Verpflichtung, eine zweite TAE legen zu lassen und darüber dann den zweiten Vertrag zu realisieren. Das sollte in den allermeisten Fällen auch kein Problem darstellen, da ja vom Übergabepunkt im Keller zwei Doppeladern in jede Wohnung gelegt werden. Pro DSL-Anschluss braucht es eine Doppelader -> 1&1 kann also leisten.

Wie schon gesagt: 1&1 über den Umzug informieren, den Umzugsservice und die Leistung einfordern. Kann(!) 1&1 nicht leisten, kann hier eventuell(!) was gemacht werden.
Eine weitere Möglichkeit wäre, den Vertrag auf einen anderen Kunden überschreiben zu lassen.

Grüße Dirk
 
Ich bezweifel, das sie sich von heute auf morgen entschieden hat, Studentin zu werden

SO doof es klingt... so war es :)
Sie hat eine Ausbildung abgebrochen um das Studium zu starten.
Ich werd den Anschluss vermutlich einfach beim Opa aufschalten lassen, des dürfte das ja garnicht merken, oder?
Dann kann ich da ne icybox mit torrentcliet laufen lassen. optimal.
 
Der Opa muss dem aber zustimmen. Und wenn ich torrent lese, hab ich so meine Bedenken, Deinem Opa den Anschluss unterzujubeln. :motz:
Ich würde Dich enterben. :lach:
 
Torrent != illegal

Dann könnte er sogar Internettelefonie machen, jaa ich glaub das mache ich...
 
Hi,
der Anschluß ist doch ein Komplettanschluß. Dann hätte dein Opa kein normales Festnetz mehr inkl. der evtl. daraus resultierenden Probleme (Technik, kein Call-by-Call usw.)

Gruß
 
1und1 hat geantwortet:


.... Eine Sonderkündigung ist, zu unserem Bedauern, nur in Auslandsumzügen und Todesfällen möglich. Gern bieten wie Ihnen die Möglichkeit an Ihren Vertrag an Ihren neuen Wohnort umzuziehen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an unser Umzugsteam.....

... Ein Abschalten Ihres Vertrages an Ihrer alten Wohnadresse ist nicht möglich. Um eine unerwünschte Nutzung zu verhindern ändern Sie Ihr Zugangspasswort in Ihrem Control-Center.
Gehen Sie dazu wie folgt vor:
.........
Alternativ können Sie Ihren Vertrag jedoch auch gern auf Ihren Nachmieter überschreiben lassen. ....




Was hört ein User der ein Telefon in die Dose steckt? Hat der ein Amt? Weil mindestens ein DSL ist ja aufgeschaltet und somit bräuche man ja als Nachmieter nurnoch eine Flat, kein DSL mehr
 
@Dirk/Ghostwalker:
Lies dir bitte nochmals meinen Post durch:
1&1 hat nicht zu vertreten, wenn jemand umzieht.Wenn es nicht möglich ist, die Leistung an einem anderen Ort zu erbringen, hat 1&1 das infolgedessen auch nicht zu vertreten.Ergo muss die Schwester zahlen.
Beispiel zum besseren Verständnis:
Du hast einen 24-monatigen Handyvertrag und ziehst um.In deiner neuen Wohnung hast du keinen Empfang.Also kannst du nicht mit deinem Vertrag telefonieren.Zahlen musst du dennoch und kündigen kannst du aus dem Grund "Umzug" auch nicht.Deinem Vertragspartner ist es nicht möglich, die vereinbarte Leistung zu erbringen.Er trägt aber auch keine Schuld daran,dass du in deinem Haus keinen Empfang hast.
Oder:
Du hast einen Vertrag mit einem Milchmann,der dir jeden Tag 1 Liter Frischmilch liefert.Dieser Vertrag ist auf 24 Monate abgeschlossen.Du ziehst 100 km weit weg.Der Milchmann will dir die Milch bringen, kann es aber nicht,weil du so weit weggezogen bist,dass es ihm unmöglich wird,dir die Milch zu liefern... ;)
 
Du hast einen Vertrag mit einem Milchmann,der dir jeden Tag 1 Liter Frischmilch liefert.Dieser Vertrag ist auf 24 Monate abgeschlossen.Du ziehst 100 km weit weg.Der Milchmann will dir die Milch bringen, kann es aber nicht,weil du so weit weggezogen bist,dass es ihm unmöglich wird,dir die Milch zu liefern... ;)
Hier wird der Vertrag umgestellt - er liefert aufgrund seiner AGBs ab sofort nur noch Dickmilch und saure Sahne :lach:
scnr
 

Zurzeit aktive Besucher

Statistik des Forums

Themen
244,832
Beiträge
2,219,107
Mitglieder
371,534
Neuestes Mitglied
vignajeanniegolabek
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.