@Kunibert222, @daelch,
ihr mögt es ja mit "Ups" und "Augenzwinkern" (noch) ganz lustig finden und es geht auch gut, solange Oma/Opa/Frau/Freund/Freundin angerufen werden, also Leute, die es nicht stört oder die nicht darauf achten.
Die Übermittlung einer geografisch gebundenen Rufnummer von einem anderen, als dem zugehörigen Standort, ist aber nicht nur laut AGB von 1&1 untersagt, sondern sogar gesetzlich verboten.
Hintergrund ist ein eventueller Missbrauch von Notrufnummern (zu deutsch: Verarschung von Rettungsleitstellen/Behörden etc. in Deutschland aus dem Ausland).
Der Verursacher kann zwar jederzeit ermittelt und belangt werden, die Folge wäre aber dann eine Vergabe von VoIP-Rufnummern, die keinen geografischen Bezug mehr haben und demzufolge auch nur eine eingeschränkte Rufnummerngasse erreichen könnten (siehe Sipgate, wenn man dort eine 01801-Vorwahl bekommt). Somit wäre dann auch ein entbündelter Anschluß "gestorben", da man eben für bestimmte Rufnummern zwingend das Festnetz benötigen würde.
Ich persönlich würde das als sehr bedauerlich ansehen, da es ja kontraproduktiv ist.