1und1 VoIP im Ausland?

Frogsta

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Moin,
im Februar fahre in die USA.
Wenn ich mich da dann mit meinen VoIP Telefon in ein W-lan einbuche,
kann ich meine 1und1 Rufnummer verwenden?

Ist das dann auch "Ortstarif" wenn ich in Deutschland anrufe?




DANKE
Frogsta
 
Ja, Du kannst die 1und1-Rufnummern auch von USA aus verwenden (sofern der ISP das nicht blockiert).
Wenn Dich jemand auf einer der Nummern anruft, zahlt er den normalen Tarif für ein innerdeutsches Gespräch ins Festnetz.
Wenn Du jemanden über eine der Nummern anrufst, zahlst Du den normalen Tarif, als ob Du zu Hause bist.

Der einzige Unterschied, auf dem 1&1 mittels AGB besteht, ist dass Du die Übertragung Deiner Rufnummer unterdrücken musst.

Grüße Dirk
 
Der einzige Unterschied, auf dem 1&1 mittels AGB besteht, ist dass Du die Übertragung Deiner Rufnummer unterdrücken musst.

Wie geht das?
Ändern im Handy?
TC300 hab ich.

DANKE
Frogsta
 
Das ist die einzige Möglichkeit, die mir da in den Sinn kommt, ja. Wie und wo Du das ändern kannst, sollte in der Bedienungsanleitung stehen.

Grüße Dirk
 
Ups, dann hab ich gegen die AGB verstoßen.

Habs in Frankreich schon erfolgreich so gemacht.
 
Bei mir hat sich noch niemand beschwert, wenn ich die Rufnummernunterdrückung von einem anderen Standort aus vergessen habe. ;)
 
@Kunibert222, @daelch,
ihr mögt es ja mit "Ups" und "Augenzwinkern" (noch) ganz lustig finden und es geht auch gut, solange Oma/Opa/Frau/Freund/Freundin angerufen werden, also Leute, die es nicht stört oder die nicht darauf achten.
Die Übermittlung einer geografisch gebundenen Rufnummer von einem anderen, als dem zugehörigen Standort, ist aber nicht nur laut AGB von 1&1 untersagt, sondern sogar gesetzlich verboten.
Hintergrund ist ein eventueller Missbrauch von Notrufnummern (zu deutsch: Verarschung von Rettungsleitstellen/Behörden etc. in Deutschland aus dem Ausland).
Der Verursacher kann zwar jederzeit ermittelt und belangt werden, die Folge wäre aber dann eine Vergabe von VoIP-Rufnummern, die keinen geografischen Bezug mehr haben und demzufolge auch nur eine eingeschränkte Rufnummerngasse erreichen könnten (siehe Sipgate, wenn man dort eine 01801-Vorwahl bekommt). Somit wäre dann auch ein entbündelter Anschluß "gestorben", da man eben für bestimmte Rufnummern zwingend das Festnetz benötigen würde.
Ich persönlich würde das als sehr bedauerlich ansehen, da es ja kontraproduktiv ist.
 
Diese Frage musste kommen, schließlich sind wir ja "durchtrainierte" Deutsche. Da öfters in Gebrauch nur eine Quelle:
TKG (Telekommunikationsgesetz) in der Ausfertigung vom 22.06.2004
§ 66j, § 108.
Hier werden insbesondere die Pflichten der Diensteanbieter geregelt. Der Anbieter wird Dir, als "Endkunden", die ihm zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mittel dann schon mitteilen. Aber: "Im Falle eines Falles - Google findet Alles". Diese §§ werde ich Dir nicht noch heraussuchen.
 
Wenn er hört, etwas wäre gesetzlich verboten, steht der eine oder andere durchtrainierte Deutsche vielleicht stramm. Ich hinterfrage solche Behauptungen aber gerne.

In den beiden genannten Paragrafen wie auch im restlichen TKG finde ich keine Vorschrift, die das Übermitteln einer geografischen Rufnummer verböte, wenn man sich außerhalb des zugehörigen Ortsnetzes befindet. Weder dem Teilnehmer wird das auferlegt noch dem Netzbetreiber.

Speziell bei einem Notruf hätte das Unterdrücken der Rufnummer durch den Teilnehmer auch wenig Sinn, denn da funktioniert das Unterdrücken ja sowieso nicht. Das Problem bei Notrufen ist eher das automatische Übermitteln des aktuellen Standorts an die Notrufzentrale.

Die Bundesnetzagentur schreibt in ihren VoIP-Eckpunkten vom 09.09.2005 zur Nutzung geografischer Rufnummern:

Die nomadische Nutzung wird im Rahmen der Nummerierung nicht geregelt und ist somit uneingeschränkt zulässig. Bedenken gegen die nomadische Nutzung von VoIP-Diensten im Zusammenhang mit den Themen Notruf und Überwachung hängen nicht originär mit der Nutzung von Ortsnetzrufnummern zusammen. Sie treten genauso auf, wenn VoIP-Dienste abgehend mit (0)32er-Rufnummern oder - wie bei einigen Anbietern möglich - gänzlich ohne die Nutzung von Rufnummern erbracht werden.
 
@FrankIT,
da diese Diskussion völlig OT - Du hast recht..., damit habe ich kein Problem :)! Schau mer mal, was die Zukunft bringt ;).
Anerkannte AGB sind aber bindend und mit Sicherheit nicht aus den Fingern gesogen.
Zudem ist sich die Rechtsprechung darüber einig, dass ein Missbrauch geografischer VoIP-Nummern dem Missbrauch von PNCLI am ISDN-Anlagenanschluss gleichgesetzt wird.
Wie schon gesagt, ich würde nur ungern auf VoIP-Nummern mit ONKZ verzichten...!
 
Was den Missbrauch angeht, hast du insofern recht, dass § 66j II TKG die Übermittlung fremder Rufnummern verbietet. Außerdem muss Frogsta für seinen speziellen Fall natürlich die AGB von 1&1 und vor allem die amerikanischen Gesetze beachten. :cool:
 
@FrankIT

... ja dann sind ja die Fakten auf dem Tisch ...

Aber gut, dass du "kleingläubig" nachgefragt hast - übrigens, eine viel zu wenig gepflegte deutsche Eigenart ;)
 
So gesehen könnte man auch Ortsnummern auf dem Handy als fraglich betrachten, da der Angerufene auch hier nicht genau feststellen kann, wo (innerhalb des Nummern-Radius) man sich befindet.

Und ehrlich: Wer anonymisiert seine Nummern, nur weil er gerade im Urlaub ist? Der "wie du bist grad in XYZ und nicht zu Hause"-Effekt allein schon spricht dagegen...
 
AFAIK wird bei Mobiltelefonen wird abgehend immer die Mobilnummer übertragen, nicht die Ortsnummer. Ankommend funktionieren die Ortsnummern nur, wenn sich das Mobiltelefon innerhalb der Ortsnetzgrenzen befindet (ok, auch hier gibt es Ausnahmen: ganz so exakt wird die Position nicht bestimmt).

Grüße Dirk
 
2.3.2.

Der Kunde verpflichtet sich, bei Anrufen über DSL-Telefonie keine regionalen Rufnummern mit zu übermitteln, wenn er nicht von dem Anschluss telefoniert, für den diese Nummer zugeteilt wurde.

So steht es in den AGB´s.
Ist aber kein Problem, jetzt wo ich es weis, halte ich mich dran.


tschüss
Frogsta
 
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