7270 und MT-D/F/c3 GEZ Gebührenpflichtig?

dj1985

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Ich habe mal ne ganz Blöde Frage^^

Ausgangsituation:
Kein PC, kein Internetfähiges Handy, Kein TV Gerät und auch kein (Auto-)Radio
FritzBox 7270 hängt nur in der Ecke für Internettelefonie, Und eben den Vermitteln von und zu den Nebenstelllen.

Als Telefon setze ich 2 Analoge und MT-D/F/C3 ein.

Die Einrichtung der Anlage hat nen Bekannter von mir über sein Laptop vorgenommen

Es gibt zwar laut GEZ die Regelung neuartiger Rundfunkepfänger wie PC und Handys die UMTS/WLAN fähig sind.

Aber wie sieht jetzt die Kombination der 7270+MT-D/F/C3 aus?

Im Grunde genommen habe ich ja nur ne Telefonanlage. Und DECT Telefone.
Also nix was ich anmelden müsste.

Aber da die Kombination es erlaubt auch Internetradio zu hören.
Eigentlich schon wieder Empfangsbereite Geräte.

Ist dann die Box oder dass MT-D/F/C3 Gebührenpflichtig?
Die Box selbst ist ja Internetfähig...(logisch ne^^) Aber ich kann damit nix tuen außer Telefonieren. --> "Nicht gebühren Pflichtig"
Mit dem MT-D/F/C3 kann ich ja eigentlich auch nur Telefonieren (außer es wurde mit der 7270 und höher Verbunden und es sind Radio Sender eingerichtet in der BOX)... Also eigentlich auch nicht Gebührenpflichtig

Das ist jetzt übrigens einfach mal nen rein Fiktives Szenario gewesen welches mir schon lange seit dem die GEZ dies auf "neuartige Rundfunkgeräte" erweitert hat unter den Nägeln brennt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin zwar kein Jurist, könnte mir aber vorstellen, dass die Frage juristisch spannend ist.
Neuartige Rundfunkempfangsgeräte sind Rundfunkgeräte, die über kein Rundfunkempfangsteil verfügen, aber den Empfang von Rundfunk über neue Vertriebswege und neue Empfangsgeräte ermöglichen
Damit wäre die Kombination aus 7270 und MT-F ein neuartiges Gerät und somit gebührenpflichtig. Es nutzt auch nichts, die Rundfunksender aus der Konfiguration zu löschen, da der Empfang mit geringem Aufwand wiederhergestellt werden kann.

Wer also keine GEZ bezahlen möchte, muss warten, bis die neuartigen Geräte veraltet und somit nicht mehr neuartig sind.;);)
Ab 2013 ist es dann eh Wurscht, da jeder Haushalt die Gebühr abdrücken muss, egal, ob er neuartige, altartige oder gar keine Empfangsgeräte besitzt.
 
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