Moin,
mein Internet-Provider sagt in seinen AGB's seine Internet-Dienste hätten eine Verfügbarkeit von 99%.
Zitat:
1.5 Die Leistungsmerkmale des Internetdienstes ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des
jeweiligen Internetprodukts. Die mittlere Verfügbarkeit des Internetdienstes liegt im Jahresdurchschnitt
bei 99%.
So, was habe ich für Rechte als Kunde wen dem nachweisbar nicht so ist ? Wie berechnet sich der Jahresdurchnitt ? (5 Tage Komplettausfall = 98,63 % Verfügbarkeit ?)
Anteilige Rückerstattung ? Ab wann Sonderkündigungsrecht ?
Hat da jemand Infos/Links/Beispielfälle ?
Danke !
Gruß
Christian
mein Internet-Provider sagt in seinen AGB's seine Internet-Dienste hätten eine Verfügbarkeit von 99%.
Zitat:
1.5 Die Leistungsmerkmale des Internetdienstes ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des
jeweiligen Internetprodukts. Die mittlere Verfügbarkeit des Internetdienstes liegt im Jahresdurchschnitt
bei 99%.
So, was habe ich für Rechte als Kunde wen dem nachweisbar nicht so ist ? Wie berechnet sich der Jahresdurchnitt ? (5 Tage Komplettausfall = 98,63 % Verfügbarkeit ?)
Anteilige Rückerstattung ? Ab wann Sonderkündigungsrecht ?
Hat da jemand Infos/Links/Beispielfälle ?
Danke !
Gruß
Christian