Ab 01.07.2011: 1&1 Geld-Zurück-Garantie

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Damit das nicht untergeht in meinen Sammelthread, hier unübersehbar zur Kenntnisnahme.


1&1 Geld-Zurück-Garantie

Leistungsbeschreibung 1&1 DSL (2011-07-01) schrieb:
Die 1&1 Geld-zurück-Garantie beinhaltet ein Rücktrittsrecht vom 1&1 DSL-Komplett-Paket für die Tarife 1&1 Surf-Flat 6.000, 1&1 Doppel-Flat 6.000, 1&1 Doppel-Flat 16.000 und 1&1 Doppel-Flat 50.000 jeweils in deren Variante mit einer 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit. Die 1&1 Geld-zurück-Garantie kann bis zu 30 Tagen nach Schaltung des DSL-Anschlusses vom Kunden gegenüber 1&1 wie folgt in Anspruch genommen werden.

Der Kunde kann sich für die Inanspruchnahme der 1&1 Geld-zurück-Garantie einfach an folgende Hotline-Nummer wenden: 0721-9600 (kostenlos aus dem 1&1 Festnetz und von der 1&1 Handy-Flat). Der Kunde erhält eine Bestätigung über die Inanspruchnahme per Brief oder per E-Mail.

Zur wirksamen Ausübung der 1&1 Geld-zurück-Garantie ist der Kunde weiter verpflichtet, innerhalb der folgenden 30 Kalendertagen die im Rahmen des 1&1 DSL-Komplett-Pakets bereitgestellte Hardware an 1&1 zurück zusenden. Geht die Hardware nicht fristgerecht ein oder ist die Hardware, aufgrund eines vom Kunden zu verschuldenden Umstands defekt wird diese dem Kunden in Rechnung gestellt.

Bei Inanspruchnahme der 1&1 Geld-zurück-Garantie werden folgende Gebühren (gemäß aktueller Preisliste) erstattet bzw. nicht in Rechnung gestellt: Grundgebühren für das 1&1 DSL-Komplett-Paket, Technikergebühr, Versandkosten Hardware, Aktivierungsgebühr SIM-Karte, Hardware-Kosten und Kosten für eine Rufnummernportierung von Festnetz-Telefonrufnummern (abgehende Portierung). Darüber hinaus angefallene Gebühren, insbesondere Verbindungsentgelte für Festnetz- und Mobilfunkverbindungen sowie Verbindungen zu Mehrwertdiensten (soweit nicht in der Flatrate enthalten), werden nicht erstattet. Ab dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme der 1&1 Geld-zurück-Garantie wird der 1&1 Netzzugang schnellstmöglich deaktiviert. Zum Zeitpunkt der Deaktivierung des 1&1 Netzzugangs endet das Vertragsverhältnis. Eine Nutzung der im 1&1 DSL-Vertrag enthaltenen Dienste, insbesondere des Internetzugangs und der Telefonie, sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Soweit dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird dieses von der 1&1 Geld-zurück-Garantie nicht berührt.
 
Guude,

:confused:....also wenn ich das richtig lese/deute ist das also ein einseitig eingeräumtes Sonderkündigungsrecht (ohne Angabe von Gründen) vom Datum des Vertragsabschlusses bis einen Monat nach DSL-Aufschaltung :confused:

..welchem Spezialist aus der Produkt-Kalkulation fällt denn so etwas ein und aus welchem Grund..??? :bahnhof:
 
Das ist kein einseitig eingeräumtes Sonderkündigungsrecht, sondern ein Widerrufsrecht. Die gesetzlichen Vorschriften, wann das Widerrufsrecht gilt, sind umstritten, EuGH hat aber die Auslegung der EU-Richtlinien immer wieder großzügig zu Gunsten des Verbrauchers ausgelegt. Ergo baut 1&1 das jetzt lieber als "großzügigen Service" ein, statt irgendwann verklagt zu werden. Wenn nämlich ein Widerrufsrecht nicht oder falsch (zu kurze Frist, unklarer Fristbeginn) eingeräumt wird, gilt das Widerrufsrecht bis einen Monat nach Erhalt einer ausreichenden Belehrung - das kann auch noch Monate, ja sogar Jahre später sein, gilt dann also für alle privaten Bestandskunden seit Einführung des (damaligen) Fernabsatzgesetzes...

Ein paar Aspekte der 1&1-AGB koppeln z.B. die Nutzung an die von 1&1 an die gelieferte Hardware. Damit ist u.U. der Vertrag nur als Einheit zu betrachten (Verbundener Vertrag). Bei Einhaltung der AGB wäre ohne die von 1&1 gelieferte Hardware die Nutzung des Anschlusses nicht zulässig.

Die normale Widerrufsbelehrung hat einen unklaren Fristbeginn, da unklar ist, ob die Frist ab Hardwareerhalt, Schaltung des Anschlusses, Vertragsschluss (Annahme des Vertrages durch 1&1 = meist auch Termin der Hardwarelieferung oder Schaltung, da man bis dahin meist nur eine Eingangsbestätigung für den Auftrag, nicht aber eine rechtsgeschäftliche Annahmeerklärung erhält) beginnt.

Da nach 256 BGB das Widerrufsrecht durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden kann, macht 1&1 dies natürlich, weil eine "Geld-Zurück-Garantie" sich besser als eine Widerrufsbelehrung macht.

Wie gesagt, interessant ist eigentlich weniger, dass es seit 1.7. diese "Garantie" gibt, als die Frage, welche Auswirkungen das auf bestehende Kunden hat. Zumindest alle, bei denen die Hardwarenutzung der gelieferten FBF schon in den AGB vorgegeben war, könnten in Ermangelung des uneingeschränkten Rückgaberechts theoretisch aus dem Vertrag raus - was die Mindestvertragslaufzeit zum Witz macht (aber die Hardware ist dann zurückzugeben, komplett mit Originalverpackung und allem)
 
Deinen Ausführungen / Erklärungen ist nichts hinzuzufügen. Und von 1&1 her sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung.
Wobei:
[Hardwarerückgabe...] komplett mit Originalverpackung
Hurra, und gleich der nächste Angriffspunkt, sollte dies wirklich so gefordert sein.
 
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