AG München: IP-Adressen sind keine personenbezogenen Daten

Bommel_0507

IPPF-Promi
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Sind dynamische IP-Adressen personenbezogene Daten oder nicht? Eine umstrittene Frage, jedoch mit weitreichenden Folgen. Während die Mehrheit der deutschen Gerichte einen Personenbezug von IP-Adressen bejaht, lehnte das AG München in seinem Urteil vom 30.09.2008 (Az.: 133 C 5677/08) einen Personenbezug nun ab.

In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall, hatte der Beklagte, Betreiber eines Internetportals, die IP-Adressen seiner Besucher in einer Log-Datei auf seinem Webserver gespeichert. Hiervon erfuhr der Kläger und verlangte daraufhin Unterlassung. Nach Ansicht des Klägers handele es sich um personenbezogene Daten, die nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung gespeichert werden dürften...

Quelle: eRecht24.de (21.11.2008, Autor: Christian Hense)

Gruß Bommel
 
Während die Mehrheit der deutschen Gerichte einen Personenbezug von IP-Adressen bejaht

Nach Ansicht des Klägers handele es sich um personenbezogene Daten, die nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung gespeichert werden dürften...

hehe :mrgreen: Das gefällt mir, nette Strategie um die lästige Mehrheitsmeinung, die ja P2P-usern immer schwer zusetzt, nichtig zu klagen :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Typisch Amtsgericht.So mancher Amtsrichter schert sich aus Profilierungssucht oder auch mangel an Sachkenntnis gerne mal um die gängige Rechtsprechung. Der wird zwar in der nächsten Instanz wieder aufgehoben, findet dafür aber immerhin im IPPF Erwähnung. Toll !!!!!!
 
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