AGBs wurden einseitig geändert => Kündigungsfrist verpass

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anti-telekomiker

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Hi!
Ich habe 2004 einen 5GB-Tarif bestellt, die AGBs hatten den Stand 07/2004.
Eben diese AGBs bekam ich auch schriftlich mit den Zugangsdaten.
Die Kündigungsfrist laut diesen AGBs: 4 Wochen.

Im September 2005 wollte ich nun küdigen, tat dies im Internet und wollte das Bestätigungsfax schon versenden, als ich sah, dass mein Vertrag nicht im Oktober 2005, sondern erst im Oktober 2006 gekündigt werden soll.

Hotline angerufen und erfahren, dass sich mein Vertrag verlängert hat, da ich nicht innerhalb der Frist von 2 Monaten(!) gekündigt habe. Warum plötzlich eine längere Kündigungsfrist? Aha, neue AGBs (07/2005).


Wurde ich über die neuen AGBs informiert? Nein.
Habe ich die Chance gehabt, zu Widersprechen? Nein.


Die neuen AGBs enthalten einige Sachen, die ich schon sehr heftig finde:
- Kündigungsfrist auf 2 Monate verlängert
- Einschränkungen bei Benutzung und Weierverkauf der von Hardware
- 1&1 ist berechtigt, dieses Portal-Dingens einzublenden. Kann man zwar abschalten, aber die Abschaltbarkeit wird in den AGBs nicht garantiert, so dass man das eventuell irgendwann mal aufgezwungen bekommt.
- 1&1 sammelt Negativdaten und teilt diese auch mit anderen Anbietern.


Ich habe vor allem gegen die Datensammlung mehrfach per Fax widersprochen, gegen die restlichen Änderungen auch.
Die Mails und Faxe wurden ignoriert, mit Standartantworten beantwortet oder es wurde nur auf die unwesentlichen Dinge eingegangen.

Schließlich gestand mir 1&1 zu, dass die neuen AGBs für mich nicht gelten. Die Vertragsverlängerung machten sie aber bisher nicht rückgängig.

Ich schreibe nun schon seit fast 2 Monaten Mails und ab und zu auch mal ein Fax an 1&1. Mittlerweile hat 1&1 sogar einmal beahauptet, dass bei meiner Bestellung 2004 bereits die AGBs von 2005 aktuell gewesen sein sollen *totlach*.



1&1 kann doch nicht einfach die AGBs ändern?
Es kann doch nicht sein, dass ich den Schaden habe weil 1&1 mich nicht über eine AGB-Änderung informiert?

Gruß

anti-telekomiker
 
Hallo anti-telekomiker,

bei dir scheint der Fall echt krasse Ausmaße angenommen zu haben.

An deiner Stelle würde ich über das Einschreibeverfahren folgendes an 1und1 schicken:

1. Kopie der AGB, zu denen du den Vertrag abgeschlossen hast
2. Ein Schreiben, in denen du den neuen AGB widersprichst
3. Schriftlich kündigen und darauf hinweisen, dass die alten AGB gelten

Du setzt Ihnen eine Frist von 14 Tagen und drohst ihnen nach der Frist mit der Entziehung der Einzugsermächtigung. Außerdem solltest du in dem Schreiben um eine sofortige Freigabe des Ports bitten.
 
Hi!
Einschreiben mir R-Schein ging letzten Donnerstag raus.
Gegen die AGBs habe ich ja bereits per Fax Widersprochen, hab das aber auch nochmal im Fax stehen.
Kopie der alten AGBs liegt bei, ebenso eine Kopie vom Kündigungsfax.
Frist mit 14 Tagen ist gesetzt.

Wenn ich die Einzugsermächtigung entziehe, dann verlangt 1&1 "Strafgebühren" (oder habe ich die AGBs falsch verstanden?

Freigabe des Ports brauche ich nicht, habe keinen 1&1 Resale-Anschluss.
Der Zwang zum Resale-Anschluss ist auch genau der Grund, warum ich kündigen wollte. Ich möchte eine Flat, aber den Telekom-Anschluss behalten.

Gibts hier noch andere die nicht über die neuen AGBs informiert wurden?
Ich habe einige Foren gefunden zu diesem Thema, scheint kein Einzelfall zu sein.

Ich habe nur einmal eine Mail zu einer AGB-Änderung bekommen: Wegfall der 100 Freiminuten und andere Änderungen bei voip. Aber keine Mail zu den DSL-AGBs. Spam-Filter usw setze ich nur lokal ein. Sollte 1&1 also wirklich eine Info gesendet haben, hätte ich die garantiert erhalten.

Vielleicht kann mir jemand einen Tip zu der Datenschutzsache geben. Laut Datenschutzgesetz muss 1&1 die Daten löschen und darf keine mehr sammeln, wenn ich das untersage. Außerdem müssen die mir sagen, welche Daten gespeichert wurden / worden sind. 1&1 hat auf ein entsprechendes Fax nicht reagiert.
 
Ich wurde auch nicht informiert. Anruf bei der Hotline ergab nur rumgestottere, keine Antwort, wie die Info erfolgte. Vielleicht meldet ihr euch mal, wenn ihr eine schriftliche Benachrichtigung erhalten habt! Wäro don sicher interessant zu erfahren, ob überhaupt jemand benachrichtigt wurde!
Gruß afo
 
Hi,
ich bin kein Rechtsberater und habe diesbezüglich auch noch keine praktischen Erfahrungen gemacht.

Jedoch solltest du auf der sicheren Seite sein, wenn du Widerspruch gegen die neuen AGB eingelegt hast und dies über Einschreiben an 1un1 gesendet hast. Die 14 Tage Frist sollten natürlich vorbei sein.

Sie werden dir Marnungen schreiben und später ein Inkassobüro einschalten. Gegen Die Mahnungen legst du schriftlich Widerspruch ein.

Nachdem du 1und1 die Einzugsermächtigung entzogen
 
Hi,
ich bin kein Rechtsberater und habe diesbezüglich auch noch keine praktischen Erfahrungen gemacht.

Jedoch solltest du auf der sicheren Seite sein, wenn du Widerspruch gegen die neuen AGB eingelegt hast und dies über Einschreiben an 1un1 gesendet hast. Die 14 Tage Frist sollten natürlich vorbei sein.

Sie werden dir Mahnungen schreiben und später ein Inkassobüro einschalten. Gegen Die Mahnungen legst du schriftlich Widerspruch ein.

Nachdem du 1und1 die Einzugsermächtigung entzogen hast, solltest du dich mit den Zugangsdaten nicht mehr einwählen.
 
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