Ihr bestehender Vertrag läuft noch bis zum 22.09.2025. Danach beginnt Ihre neue Laufzeit von 24 Monaten - also bis zum 22.09.2027. Ihr Vertrag verlängert sich danach automatisch, wenn er nicht 1 Monat vor dem Laufzeitende gekündigt wird.
Nachdem ich gestern noch eine Mail an 1und1 geschickt habe, habe ich heute direkt angerufen und mich beschwert.
Der Kundenservice war nicht besonders freundlich, hat sich die Sache aber angesehen und eine Anpassung vorgenommen.
Jetzt kommt der für mich positive Hammer, Vertrag wurde angepasst auf eine Laufzeit bis Juli 2026 anstelle bis Juli 2027. Alle anderen Konditionen blieben erhalten, also 9,99€ für 10 Monate und gleichzeitig 100€ Bonus geschenkt.
Damit ist der neue Vertrag jetzt super günstig.
Ruf am besten an und beschwere dich.
Ich habe gestern zusätzlich folgende Mail an den Herrn Schur von 1und1 geschickt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich formell Beschwerde gegen die Handhabung meiner Vertragsverlängerung ein.
Vertragsdaten: [Ihr Name] [Ihre Anschrift] [Ihre Kundennummer] [Ihre Vertragsnummer]
Am 10.07.2025 habe ich meinen Vertrag bei Ihnen telefonisch oder online verlängert. In diesem Gespräch wurde unmissverständlich vereinbart, dass der neue Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten sofort beginnen und meinen alten Vertrag zu den bestehenden Konditionen ablösen sollte.
Zu meinem Bedauern musste ich nun feststellen, dass Sie die neue 24-monatige Laufzeit an die Restlaufzeit meines Altvertrages angehängt haben. Dies resultiert in einer Gesamtvertragslaufzeit, die 24 Monate bei Weitem überschreitet.
Dieses Vorgehen widerspricht geltendem deutschem Recht. Insbesondere verstößt es gegen die Grundsätze, die in der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) seit dem 01.12.2021 verankert sind. Gemäß § 56 Abs. 1 TKG darf die anfängliche Laufzeit eines Vertrages 24 Monate nicht überschreiten. Eine vorzeitige Vertragsverlängerung, die zu einer Gesamtbindung von mehr als 24 Monaten führt, ist unzulässig.
Diese Rechtsauffassung wurde bereits durch mehrere Gerichte bestätigt. So hat beispielsweise das Landgericht Kiel in einem Urteil (Az. nicht spezifisch für 1&1, aber grundlegend) und jüngst das Kammergericht Berlin (Az. 23 UKI 1/24) entschieden, dass das "Anhängen" einer neuen Laufzeit an einen bestehenden Vertrag, wodurch die gesetzliche Höchstlaufzeit von 24 Monaten überschritten wird, nicht rechtens ist. Eine solche Praxis stellt eine unzulässige Benachteiligung des Verbrauchers dar.
Ich fordere Sie daher auf, unsere Vereinbarung vom 10.07.2025 umgehend korrekt umzusetzen. Das bedeutet:
Der neue Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten beginnt, wie vereinbart, am 10.07.2025.
Der alte Vertrag wird mit dem Beginn des neuen Vertrages aufgehoben.
Die Restlaufzeit des alten Vertrages wird storniert und nicht an die neue Laufzeit angehängt.
Ich erwarte eine schriftliche Bestätigung über die Korrektur der Vertragslaufzeit innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens.
Sollte ich innerhalb der genannten Frist keine zufriedenstellende Antwort von Ihnen erhalten, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte sowie eine Meldung an die Bundesnetzagentur und die Verbraucherzentrale vor.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]