[Sammlung] Aktuelle Konditionen für DSL-Vertragsverlängerung

Ehrlich gesagt... ich glaub ich wurde verarscht... *g* Der Grund dafür ist mir eben erst eingefallen. In der Regel wird ein HomeServer nicht versandkostenfrei verschickt. Das heißt, die Versandkosten hätten irgendwo auftauchen müssen bzw. Erwähnung finden müssen... Ich bin eigentlich immer misstrauisch. Das Gespräch war weder besonders über-freundlich, noch unfreundlich. Es war schlicht ein normales, ruhiges und entspanntes Gespräch...
 
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Habe gestern den Homeserver Pro aka Fritz Box 7-90 bekommen und konnte heute mit der 5690 Pro vergleichen. Die 5690 pro ist nur minimal auf Distanz besser, aber wie gesagt ganz minimal. Die Andere Werte wären fast gleich. Im Nahbereich sogar minimal besser. Kann die 7-90 empfehlen. Werde die 5690 Pro verkaufen.
 

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Hätte ich das mit der Preiserhöhung mitbekommen, hätte ich meinen Vertrag wohl nicht so schnell letzten Monat verlängert .
 
Nicht Jeder kriegt ja die Preiserhöhung und zur gleichen Zeit kommt sie auch nicht. Ein DSL 50 Anschluss im familiären Umfeld kommt noch ohne 3 Euro Erhöhung aus. Das ist nächsten Monat das erste Jahr wieder rum.
 
Hier kam für einen erst 8 Monaten alten Neuanschluss DSL16 die Preiserhöhung pünktlich mit Startdatum zum Ende der Rabattphase.

Die 7-90 sieht auf dem Foto aus wie eine kleine Heizung. :D
 
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Mein 100er zeitgleicher Vertrag ist auch noch offen im 11. Monat vs. dem 16er und 250er Vertrag mit Androhung der Erhöhung. Sind aber 3 verschiedene Standorte. Zu Mitte November widerspreche ich kurz vorher der Erhöhung und gehe spätestens im 12. Monat + 1 Tag Mitte Dez. in die VVL der 3 Verträge nach Ablauf der Rabattphase.
 
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Was passiert eigentlich mit Restguthaben?
Ich habe die Konstellation, dass ich 10 Monate zu 0€ hatte und 3 Monate zu 0€ durch Hinterlegung eines Guthabens. Wenn ich nun zu einem frühen Zeitpunkt kündige, bleibt reichlich Guthaben über. Wird dieses ausgezahlt?
 
Das Guthaben war / ist ja zweckgebunden und dient dazu, die Vertragskosten wie vereinbart in den entsprechenden Monaten bei 0,00 Euro zu halten... Kein Vertrag, keine Kosten, kein Guthaben... logisch?
 
So hab jetzt schriftlich: Ich darf den Router behalten und das Restguthaben wird ausbezahlt.
 
Bezüglich Preiserhöhungen während der Mindestvertragslaufzeit hat Heise aktuell einen Beitrag.
https://www.heise.de/news/Vorsicht-Kunde-Unzulaessige-Preiserhoehung-11491943.html
und was heisst das jetzt bitte konkret für diese 1u1 Machenschaften? lt. heise:

"Sonderkündigungsrecht nach TKG​

Kunden müssen unterscheiden, ob sich der Vertrag noch in der Mindestlaufzeit befindet oder bereits in einem monatlich kündbaren Zustand. Innerhalb der festen Laufzeit sind die Hürden für eine Preiserhöhung besonders hoch.
So können Kunden bei Telefon- und Internetzugangsverträgen nach § 57 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) außerordentlich und fristlos kündigen, wenn der Anbieter die Bedingungen einseitig ändert. Das gilt auch während der Mindestlaufzeit, etwa bei höheren Preisen oder geringeren Leistungen. Anders als ein reiner Preisnachlass zugunsten des Kunden ist etwa ein günstigerer Tarif mit weniger Bandbreite nicht ausschließlich vorteilhaft.
Verschlechtert der Anbieter die Bedingungen, etwa durch höhere Preise, weniger Speicherplatz oder geringere Bandbreite, dürfen Kunden ohne Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen. Das gilt auch während der Mindestlaufzeit.
Der Anbieter muss seine Kunden über die geplante Änderung und ihr Kündigungsrecht informieren. Ab dem Erhalt dieser Mitteilung haben Verbraucher bis zu drei Monate Zeit, die Kündigung zu erklären. Sie wird dann frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, an dem die Vertragsänderung in Kraft treten würde. Eine Ausnahme von diesem Recht besteht nur, wenn die Änderungen ausschließlich zum Vorteil des Kunden sind, etwa bei einer reinen Preissenkung bei gleicher Leistung, wenn die Änderungen rein administrativ sind und keine negativen Auswirkungen haben oder sie unmittelbar durch deutsches oder EU-Recht vorgeschrieben wurden."


genau das wird ja gemacht, so dass das Eis dünn für die Kunden dünn scheint, aber in Richtung "Kulanz" dann dicker wird ...
 
was heisst das jetzt bitte konkret für diese 1u1 Machenschaften?
Genau das, was hier seit 20..30 Seiten diskutiert wird. Neues habe ich dem heise-Artikel nicht entnehmen können:
- Einfach so erhöht werden darf nicht
- Alle Erhöhungen bedürfen einer genaueren Erläuterung incl Daten, warum der Preis um x€ steigt
- Der Kunde hat ein Recht auf außergewöhnliche und sofortige Sonderkündigung 3 Monate lang ab dem Zeitpunkt der Preiserhöhung.
- Weiterhin steht da auch, dass beide Vertragspartner sich an den Vertrag innerhalb der Mindestlaufzeit halten müssen und eine Preiserhöhung nur explizit dargelegt werden muss...

Was also ist Deine Frage?
 
Hat schon jemand eine Sonderkündigung durch mit einem Vertragsende, welches später liegt als 3 Monate nach der Ankündigung der Preisanpassung.

Rechtlich ist es aus meiner Sicht eindeutig. Man muss die Kündigung innerhalb von 3 Monaten nach der Preisanpassungsankündigung aussprechen. Das Vertragsende kann dabei beliebig festgelegt werden (nur halt nicht vor Inkrafttreten der Preisanpassung). Aber wir kennen ja alle wie die Telekommunikationsfirmen die Rechtslage biegen. Daher hätte ich gerne praktische Erfahrungen.
 
OK, also ich sag Dir 2 Dinge...

- Deine schriftliche Bestätigung im Bezug auf die Auszahlung deines Restguthabens ist wertlos.
- Lies den verlinkten Artikel von heise.de etwas weiter oben.
 
welches später liegt als 3 Monate nach der Ankündigung der Preisanpassung.
Nicht 3 Monate ab Mail sondern innerhalb von 3 Monate ab Preiserhöhung.
Kleines Gedanken-Rechenspiel:
Die Mail kommt mit "In 4(!) Monaten werden die Preise erhöht"
Was machst Du nun - die Sonderkündigung gilt ja erst ab Preiserhöhung.
Aber max 3 Monate in der Zukunft ab Mail - ist sehr schwierig solange man noch keine Zeitreisen buchen kann.
=> Die Deadline beginnt am Tage der Preiserhöhung und ab da ist das Zeitfenster der Sonderkündigung 3 Monate lang geöffnet
 
Zuletzt bearbeitet:
Nö, im Gesetz steht drei Monate ab Unterrichtung, nicht ab Wirksamwerden der Preiserhöhung. Gleiches steht im Heise Artikel.

@ChrK2000
Auf Basis welcher Argumente kommst du dazu, dass meine schriftliche Bestätigung zur Auszahlung meines spezifisch genannten Guthabens wertlos ist?
 
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