[Sammlung] Aktuelle Konditionen für DSL-Vertragsverlängerung

@Novize: Du liegst da falsch, in der Mail von 1&1 heißt es:

"Falls Sie mit der Preisanpassung nicht einverstanden sind, können Sie Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten innerhalb von drei Monaten nach Erhalt dieses Schreibens, frühestens jedoch zum DATUM DER PREISERHÖHUNG, außerordentlich kündigen. Ihr Recht, den Vertrag ordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Eine Kündigung ist auch telefonisch möglich.

Die Mail kam bei mir einen Monat vor Inkrafttreten der Preiserhöhung.

@Action Andy: Ganz ehrlich, weil das Guthaben zweckgebunden ist, hab ich Dir weiter vorne schon gesagt und weil die Aussage eines "kleinen" Support-Mitarbeiters am Ende keine Bedeutung hat. Du kannst dich zwar darauf berufen, bzw. es versuchen... Viel Spaß bei der rechtlichen Auseinandersetzung... Ich sehe das wie Bonus-Guthaben im Prepaid-Bereich. Das zahlt Dir KEIN Anbieter aus, nur selbst aufgeladenes und eingezahltes Guthaben, was ja auch logisch ist.
 
Neues habe ich dem heise-Artikel nicht entnehmen können:
Doch, eines wurde hier noch nicht besprochen: Bei einer Preiserhöhung ist eine aktive Zustimmung des Kunden erforderlich, stillschweigen ist eben keine aktive Zustimmung. Somit ist ein Widerspruch eigentlich nicht notwendig... (Beschleunigt die Sache aber...)
die Aussage eines "kleinen" Support-Mitarbeiters am Ende keine Bedeutung hat.
Nee, so einfach ist es nicht. Der Mitarbeiter handelt im Namen von 1&1....
 
Ihr bringt hier ständig die juristische Bedeutung einer Kündigung mit der umgangssprachlichen Verwendung durcheinander. Eine Kündigung zu erklären bedeutet eben nicht (zwingend) das der Vertrag sofort beendet ist sondern das er zu irgendwann in der Zukunft beendet werden soll. Es ist eine reine Willenserklärung die entsprechend ausgestaltet sein kann das sie ein Enddatum enthält. Und sowohl das Gesetzt, die AGB von 1&1 und auch jetzt der Artikel von Heise sagen ganz klar man hat 3 Monate nach der Mittelung Zeit die Willenserklärung zur Kündigung abzugeben. Beenden kann man den Vertrag aber frühstens ab Inkraftreten der Änderung. Nach eurer Interpretation hätte man effektiv also nur 2 Monate Zeit zu kündigen. Aber ein spätestes Datum der Beendigung wird nirgendwo festgelegt, nur bis wann man die Kündigung erklären muss. Das ergibt sich höhstens daraus das eine Sonderkündigung eigentlich bedeutet das es einer Vertragspartei nicht zuzumuten sei dass man den Vertrag weiter erfüllt. Da passt es ja nicht noch ewig den Vertrag weiterlaufen zu lassen. Es ist aber nirgends definiert wie lange da zu lange ist. Am Ende ist das aber auch relativ egal weil es nur darauf ankommt welches Datum 1&1 am Ende akzeptiert, weil das sonst vor Gericht ausgetragen werden muss was sich wohl absolut nicht lohnen würde. Man kann also durchaus Versuchen ein späteres Datum zu nennen, wenn 1&1 sich da aber querstellt kann man aber realistisch nicht viel machen.
 
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