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Guude,
Quelle und weiter...Amtsgericht Wuppertal: Doch keine Strafbarkeit bei der Nutzung eines offenen WLAN
Für viel Aufregung hatte eine 2008 veröffentlichte Entscheidung des Amtsgerichts Wuppertal gesorgt, das die Nutzung eines offenen WLAN durch einen Dritten als strafbares Abhören von Nachrichten sowie Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bewertet hatte. Bei der vielfach kritisierten Entscheidung dürfte es sich um das erste veröffentlichte Urteil zu dieser Problematik gehandelt haben. Zu einem ähnlichen Urteil kam später auch das Amtsgericht Zeven....