Amtsgericht Wuppertal: Doch keine Strafbarkeit bei der Nutzung eines offenen WLAN

effmue

IPPF-Promi
Mitglied seit
12 Dez 2006
Beiträge
5,304
Punkte für Reaktionen
5
Punkte
38
Guude,
Amtsgericht Wuppertal: Doch keine Strafbarkeit bei der Nutzung eines offenen WLAN

Für viel Aufregung hatte eine 2008 veröffentlichte Entscheidung des Amtsgerichts Wuppertal gesorgt, das die Nutzung eines offenen WLAN durch einen Dritten als strafbares Abhören von Nachrichten sowie Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bewertet hatte. Bei der vielfach kritisierten Entscheidung dürfte es sich um das erste veröffentlichte Urteil zu dieser Problematik gehandelt haben. Zu einem ähnlichen Urteil kam später auch das Amtsgericht Zeven....
Quelle und weiter...
 
Allesamt Amtgerichts-Urteile - die kann man in der Pfeife rauchen oder zum Feueranschüren verwenden. Die haben keine allgemeingültige Wirkung, sondern behandeln jeweils einen Einzelfall. Jedes andere Amtgericht - sogar das gleiche - kann in einem (vermeintlich) gleichartigen Fall wieder anders entscheiden.

G., -#####o:
 
Guude,

..generell hast du Recht, aber....
.....sie bleiben im speziellen Fall rechtsgültig...:doktor:


(..und werden im nächsten ähnlichen Rechtsfall sicher herangezogen, sofern im zitierten Fall keine anderen Rechtsmittel eingereicht werden...)
 
effmue schrieb:
...sie bleiben im speziellen Fall rechtsgültig...
Nützt aber keinem anderen etwas - da ist auch nichts daraus ableitbar.

G., -#####o:
 
Landgericht Wuppertal bestätigt: Nutzung fremden WLans ist nicht strafbar!

Das Landgericht Wuppertal hat den hier besprochenen Beschluß des Amtsgerichts Wuppertal in der Rechtsmittelinstanz bestätigt.

Danach verstößt die vom Betreiber eines offenen WLans nicht bemerkte und demnach naturgemäß auch nicht genehmigte Mitnutzung NICHT gegen Strafrecht und auch nicht gegen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes oder Datenschutzvorschriften.

Heisst nach meiner Interpretation: wer ein frei zugängliches WLan betreibt, muß damit rechnen, daß es auch von anderen mitgenutzt wird.

Halte ich übrigens für absolut normal. Wer seine Haustür offen lässt, darf sich nicht beklagen, daß sich Neugierige in seinem Wohnzimmer aufhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
In dem Zusammenhang auch interessant der hier diskutierte Unterschied zwischen privaten und gewerblichen WLANs.

Habe das mal in den oben zitierten Thread verschoben, gehört ja thematisch dazu.
 
Halte ich übrigens für absolut normal. Wer seine Haustür offen lässt, darf sich nicht beklagen, daß sich Neugierige in seinem Wohnzimmer aufhalten.

Dann darf man sich anschließend auch nicht wundern wenn was fehlt bzw. geschweige denn meckern.
 
er ein frei zugängliches WLan betreibt, muß damit rechnen, daß es auch von anderen mitgenutzt wird.

Halte ich übrigens für absolut normal. Wer seine Haustür offen lässt, darf sich nicht beklagen, daß sich Neugierige in seinem Wohnzimmer aufhalten.

Ist ja auch sinnvoll. Welchen Straftatbestand soll es denn erfüllen? Wer sein Netzwerk sichern will, kann es absichern. Aber wir können doch nicht Gesetze erschaffen, nur weil manche Leute es nicht einsehen ihr WLAN zu sichern und andere das dann mitbenutzen. Das wäre genauso wie ein Verbot von Bildern in sozialen Netzwerken, nur weil manche Bilder hochladen, die ihnen nicht gehören bzw auf denen andere abgebildet sind...
 
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.