Aus Kulanz ... ?

jogi1000

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"Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht haben wir Ihnen mit dem heutigem Datum, zur 1&1 Qualitätsgarantie, eine Grundgebührbefreiung von einem Monat für Ihren 1&1 Vertrag hinterlegt.
Wir freuen uns, dass wir eine faire Lösung gefunden haben und Sie wieder zufrieden sind."


Dies ist die E-Mail, die ich vom 1&1 Support bekommen habe, nachdem ich sie darauf hingewiesen habe, dass mein Schaltungstermin nicht innerhalb der 1&1 Lieferzeitgarantie von 2 Wochen liegt, die einem in diesem Fall eine 1-Monats-Gutschrift zusagt.

Ich kam mir vor, als ob ich zuvor einen Bettelbrief an 1&1 gesendet hätte.

Ist eine eingeforderte Garantieleistung eine Kulanz-Sache desjenigen, der die Garantie zusagt, oder nur eine verschrobene Rechtsansicht seitens 1&1?

Gruß
 
Hallo,
Das klingt zwar nicht ganz freiwillig, aber sei froh, dass Du sie ohne langes Prozedere bekommen hast.

Ich würde da nicht weiter nachfragen und mich freuen ... falls die Schaltung nun zeitnah geschieht.
 
Es ist vielleicht ein wenig unglückliche Wortwahl, juristisch aber korrekt, denn es ist eine freiwillige Leistung von 1&1, ohne Rechtspflicht, d.H. du kannst diese Leistung, hier eine Gutschrift, nicht einklagen.
Und 1&1 tut gut daran dieses auch mitzuteilen, sonst könnte es nämlich, durch Gewohnheitsrecht, zur Rechtspflicht werden.
 
Normalerweise tun die wenig freiwillig in der Hinsicht... ergo schweigen und glücklich sein... ;)
 
Das kommt darauf an, ob 1&1 diese Leistung (Gutschrift) vorher zugesagt hat. Wenn sie es zugesagt habe, dann haben sie es freiwillig zugesagt. Nachdem es zugesagt ist, ist es nicht mehr freiwillig.

Du kannst ja mal ans Kunde hinschreiben: "Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht überweise ich Ihnen heute die monatliche Grundgebühr zum Vertrag XY." Das paßt doch, denn Du bist ja den Vertrag freiwillig eingegangen, also tust Du gut daran, dieses auch mitzuteilen, sonst könnte es nämlich, durch Gewohnheitsrecht, zur Rechtspflicht werden.

Mal sehen, was da für eine Reaktion kommt.
 
Während des Bestellvorgangs wird einem ja diese 1&1 Qualitätsgarantie zugesagt und dann ist es meiner Meinung auch keine Kulanz mehr, wenn man sie in Anspruch nimmt.
 

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Zumal diese Antworten eh automatisiert und vorgefertigt sind. Der Sinn der Worte muss also nicht immer zu 100% auf die jeweilige Kundensituation passen. ;)

Gruß
Sandra
 
Es ist vielleicht ein wenig unglückliche Wortwahl, juristisch aber korrekt, denn es ist eine freiwillige Leistung von 1&1, ohne Rechtspflicht, d.H. du kannst diese Leistung, hier eine Gutschrift, nicht einklagen.
Selbstverständlich kann man die einklagen. Die Gutschrift und andere Zusagen im Rahmen der Leistungsgarantie sind nämlich in der Leistungsbeschreibung enthalten, und die ist Vertragsbestandteil. 1&1 hat sich ebenso an den geschlossenen Vertrag zu halten wie der Kunde.

Der Begriff "Kulanz" ist hier also tatsächlich fehl am Platze.

Und 1&1 tut gut daran dieses auch mitzuteilen, sonst könnte es nämlich, durch Gewohnheitsrecht, zur Rechtspflicht werden.
Zur Rechtspflicht wird es in dem Moment, in dem 1&1 einen Vertrag mit dem Kunden eingeht, der eine Gutschrift bei verzögerter Anschaltung vorsieht. Da muss sich der Kunde auch gar nicht lange dran gewöhnen: einen 1&1-Vertrag abzuschließen geht blitzschnell. Und ab dem Moment des Abschlusses kann der Kunde auf sämtliche Rechte pochen, die ihm dieser Vertrag einräumt, auch wenn er sich an noch gar nichts gewöhnt hat.

Grüßle

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