Auslandsumzug - Vertrag kündigen

dette

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Hallo,

im Oktober letzten Jahres bekam mein Sohn einen DSL-Anschluss von 1 und 1 mit einem 2 Jahres-Vertrag. Da er nun ins Ausland ging, hat er im Januar seinen Vertrag gekündigt.

Telefonisch sagte man ihm, dass er nur eine schriftliche Bestätigung abgeben müsse, dass er tatsächlich ins Ausland verzogen ist.

Nun kam aber eine mail, dass er sich freikaufen soll mit 69,95 ¤.

Wir haben das Gefühl, dass dies nicht rechtens ist, weil es nicht in den AGB steht und weil es normal ist, wenn man den Anschluss nicht weiter führen kann, dass man ihn kündigen muss. Dies ist ja bei jeder Versicherung so, wenn man ins Ausland geht.

Was sagt ihr dazu? Kennt ihr ähnliche Fälle? Wir sollen wir uns jetzt verhalten?

Danke im voraus.

Dette
 
Hatte er subventionierte Hardware erhalten? Und 3 Monate nach Vertragsschluss ist recht früh...
 
Hi Dette,

Welche Begründung gibt 1&1 denn an? Eventuell für die Hardware?

Es war schon des öfteren zu lesen, dass 1&1 die Hardware zurückfordert oder diese bezahlt haben möchte.

Vielleicht kannst Du die entsprechende Mitteilung von 1&1 (ohne Namen zu nennen), einmal posten.
 
Hi Dette,

Dein Sohn hat einen Vertrag mit 24 Monaten Mindestlaufzeit abgeschlossen. Auch wenn es hart klingt: den muss er erfüllen. Das 1&1 ihn gegen eine schriftliche Bestätigung und eine Bearbeitungsgebühr von 70 ¤ aus dem Vertrag lassen will, ist von dieser Seite her betrachtet ein echter Fortschritt für 1&1. Früher hätte es geheißen "Der Vertrag ist gültig und muss erfüllt werden. Der Umzug ist Dein Problem, lieber Kunde."

Ich würde an eurer Stelle darauf eingehen, die 70 ¤ zahlen (ist definitiv weniger als 21x die monatlichen Kosten) und gut ist. Ach so, die Hardware werdet ihr wohl auch zurück schicken müssen.

Grüße, Dirk
 
Hallo Fränky,

danke für die schnelle Antwort.

Von der Hardware schreiben die nichts, aber es wäre kein Problem, die zurückzuschicken.

Hier ist die mail:

...vielen Dank für Ihr Schreiben. Sie ziehen demnächst um und erhalten
heute wichtige Informationen zu Ihrem Anliegen.

Wir bedauern sehr, dass Sie Ihren Vertrag kündigen möchten.

Da Ihr DSL- Vertrag nicht ortsgebunden ist, können Sie diesen
deutschlandweit umziehen. Ein Wohnortwechsel stellt somit keinen
vorzeitigen Kündigungsgrund dar.

Sollten Sie trotzdem an der vorzeitigen Vertragsauflösung festhalten,
benötigen wir für eine schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens eine
Bescheinigung (z. B. Ummeldebescheinigung).
Ist an Ihrer neuen Adresse bereits DSL geschaltet, ist darüber ebenfalls
ein Nachweis (z. B. aktuelle Rechnung) erforderlich.

Reichen Sie diese Dokumente bitte mit Ihrem Wunsch nach vorzeitiger
Vertragsauflösung ein.

WICHTIG:
Beachten Sie, dass eine vorzeitige Kündigung mit einer Auflösegebühr von
69,95 Euro verbunden ist. Bitte stimmen Sie dieser Gebühr vorsorglich
zu, falls Ihrem Anliegen entsprochen wird. Bei vorzeitiger
Vertragsauflösung wird diesbezüglich eine gesonderte Rechnung erstellt.

Sie erhalten nach Prüfung der Unterlagen umgehend eine Rückmeldung.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und Ihr Vertrauen. Wir freuen uns, bald
von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXX YYYYYYY [Name unkenntlich gemacht, Novize]

Vertragsadministration


Die haben schon ein Fax mit der Kündigung bekommen, wo auch drinnen steht, dass die geforderte Auslandsbestätigung geschickt wird, sobald wir sie haben.

Dass das Fax angekommen weiß ich auch, weil ich dort angerufen hatte.

Nun kommt diese mail. Vielleicht sollte ich sie einfach ignorieren?

Dette
 
Ignorieren ist definitiv keine gute Idee. Antworte, dass der Vertragspartner ins AUSLAND zieht - und das Mitarbeiter Textbaustein sicher auch für solche Situationen zu haben ist.

Grüße, Dirk
 
Sobald die Auslandsbestätigung in Deinen Händen ist, schick eine Kopie hin mit der Bitte um Vertragsauflösung. Weiteren Schriftverkehr vorher kannst Du Dir sparen.
 
Hi Ghostwalker,

wenn ich einen 5-jahresvertrag in Versicherungen habe, wird dieser bei Auslandsumzug auch sofort gekündigt.

Dies ist also kein Argument.

Ich denke, es gibt Gesetze in Deutschland, die wir nur leider alle nicht so genau kennen und das nutzen dann einige Gesellschaften aus.

Dette
Posting 2:
Hi Stefan,

ich denke auch, dass dies sinnvoll ist, aber ich hätte trotzdem vorab gerne gewusst, ob jemand den Fall von Auslandsumzug kennt und mir einen Tipp geben kann.

Dette
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi Dette,

Ob das nun bei Versicherungen so ist, lässt sich sicherlich nicht auf diese Verträge ummünzen. Aber Du kommst mit den 70,- Ökken sicherlich am besten aus der Nummer heraus. 70,-¤ zahlen, Hardware zurück und Du bist "frei", bzw. Dein Sohn. Sich auf einen Streit mit 1&1 einlassen kosten vor allen Dingen Nerven.

So ist das der kulanteste Weg und der schnellste. Melde Dich bei 1&1 noch kurz wegen der Meldebestätigung und mache noch einmal deutlich, dass Dein Sohnemann dann im Ausland sitzt. Da kann 1&1 kein DSL liefern.
 
Ich würde die 70,- ¤ zahlen und still sein...
 
1und1 wäre nach den AGB im Recht, auf Vertragserfüllung zu bestehen trotz Umzug ins Ausland. Du könntest zwar klagen (bei eher mageren Aussichten), aber lohnt das?
Bitte also zu gegebener Zeit höflich um eine kulante Lösung.
 
Das BGB schließt einen Schadensersatz auch nicht aus bei einer ausserordentlichen Kündigung, siehe §314. Demnach können sie sehr wohl die 70¤ verlangen. Damit kommst Du besser weg als mit der AGB, die 45¤ +75% der Gebühren verlangt.

§ 314
Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund

(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

(2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.

(3) Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.

(4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.
 
So erging es mir beim Wegzug ins Ausland

1) Ich nahm Kontakt mit dem Support auf (Ich möchte gern außerordentlich wegen Auslandsumzug kündigen..)
2) Man teilte mir mit, das ich lediglich eine Bescheinigung der Meldebehörden beibringen müsse und damit alles prima sei.
3) Ich besorgte die Dokumente, scannte sie (300dpi, in farbe) und sendete sie per Mail zu 1und1
4) Man akzeptierte diese Dokumente nicht, sondern wollte sie per Fax oder per Post.
5) Ich schickte dann die ausgedruckten Dokumente an 1und1
6) Nun teilte man mir plötzlich mit, dass ich 69,95 Euro für einen "Umzugsservice" zu zahlen habe.
7) Ich teilte 1und1 mit, das ich weder in ihrem Sinne umziehen werde, noch diese Service beanspruchen werde. Ich teilte mit, das Abbuchungen, welche unberechtigt vorgenommen würden, von mir per Rücklastschrift quittiert würden.
8) Die 69,95 wurden dennoch Tage später kommentarlos abgebucht.
9) Wie angekündigt -> Rücklastschrift.
10) Nun bekam ich Antwort auf Punkt 7. Man erklärte mir nun zum Glück schriftlich, das die 69.95 Euro eine Einmalzahlung sei, damit sämtliche Kosten abgegolten seien und bis zum vereinbarten Vertragende keine weiteren Rechnungen mehr kommen würden.
11) Ich überwies somit den vereinbarten Betrag von 69,95 Euro gemässe der Informationen und der Bitte von 1und1 an diese.
12) Ein paar Tage später buchte mir 1und1 nochmals den selben Betrag von meinem Konto ab.
13) Ich nahm Kontakt zum Support auf, welcher mir die unverzügliche Korrektur diese Irrtums versprach.
14) Darauf wartete ich 5 Wochen vergebens. Ergo: Rücklastschrift.
15) Wenige Wochen danach kamen entgegen Punkt 10 wieder reguläre Monatliche Rechnungen.
16) 1und1 erstattete mir nicht nachvollziehbare Gebühren von 10 Euro (wofür?)
17) 6 Wochen vor dem schriftlich zugesicherten Vertragsende schaltete 1und1 den Anschluss und die Leistungserbringung, welche in Punkt 10 pauschal bezahlt wurde, ab. Begründet wurde diese Abschaltung mit einem nicht den Tatsachen entsprechenden, frei erfundenen Vertragsende.
18) Zu allem Überfluss folgte dann noch die Aufforderung, die dem Vertrag zugehörige Fritzbox zurückzuschicken oder zu bezahlen. Auch dieses im eindeutigen Widerspruch zu Punkt 10.
19) Habe ich nicht gemacht. Klagedrohungen seitens 1und1 habe ich sehr begrüsst und auf den mir vorliegenden, lückenlosen Schriftverkehr mit all den (nicht eingehaltenen) Zusagen von 1und1 verwiesen.
20) Nichts mehr von 1und1 gehört.
21) Ich bin begeistert :)
 
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