AVM zu 16Mio. € strafzahlungen wegen preisvorgaben verurteilt!

Sie haben das getrieben, weil sie für die Kleineren keine kleineren EKs machen wollten.
Tja...
 
Kenne ich aus meiner Branche auch: Mengenrabatt, Jahresbonus, und noch weitere Rabattaktionen. Wenn man sich das leisten kann, geht immer was.
 
Ich bin echt zu blöd dafür, damit mir selbst soetwas direkt einfällt :rolleyes:

Fragt doch heute einer im Netz, wo denn da jetzt der Unterschied zu dem wäre was APPLE macht... o_O
 
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Die sitzen im Ausland ... und wenn sich jemand aufregt, bekommt das Land keine Geräte -> Aufstand der Gelackmeierten (=Wähler) -> also untersucht man lieber gleich gar nicht.
 
Das gibt es doch schon immer z.B. im Bereich der Weißen Ware. Da haben die Geräte für MM und ähnliche eben eine andere Bezeichnung als die Geräte des "spezialisierten Fachhandels", sind aber völlig baugleich...
 
Der Fallbericht mit den Inhalten des § 53 Abs. 5 GWB ist auf der Internetseite des Bundeskartellamtes veröffentlicht worden. Besonders interessant dabei düfte dabei das Folgende sein:

Zit.: "Personen, denen aus dem Verstoß ein Schaden entstanden ist, können diesen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von den Beteiligten ersetzt verlangen (§ 33a GWB). Dem rechtskräftigen Bußgeldbescheid kommt im Hinblick auf die Feststellung des Verstoßes gegenüber dessen Adressat eine Bindungswirkung nach § 33b GWB zu. Wer einen Schadensersatzanspruch nach § 33a GWB glaubhaft machen kann, hat unter weiteren Voraussetzungen einen Anspruch auf Herausgabe von Beweismitteln und Erteilung von Auskünften nach § 33g GWB."

Quelle: https://www.bundeskartellamt.de/Sha...2024/B10-21-23.pdf?__blob=publicationFile&v=5
 
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Wer sind Personen denen Schaden entstanden sind, und wie macht man das glaubhaft? o_O
 
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