*** bei Simply!!! Achtung!

MarkyMark141071

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18 Jan 2007
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Mir ist folgendes mit den *** von Simply passiert, und ich warne jeden eine Simkarte von Simply zu kaufen oder zu nutzen:

im Januar 2006 gab es eine Aktion der CB, wo es ein Nokia 1110 inkl. Simply-Karte und 5 euro Gesprächsguthaben gab. Das hab ich mir natürlich geholt, weil das Nokia keinen Simlock hat.
Ich habe die Simplykarte nie benutzt und irgenwann auch im Mülleimer entsorgt. Nun bekam ich vor einigen Wochen eine Mail von Simply, in der stand, daß ich -0,48euro guthaben hätte (minus auf einer Prepaidkarte, die spinnen, dachte ich mir). Was ich leider nicht gelesen habe war, daß die für jeden Monat nichtnutzung nun 1,79euro kassieren wollen!? Die Mails habe ich alle gelöscht und nicht weiter beachtet. Und nun der Hammer: vorgestern sehe ich eine abbuchung von Simply auf meinem Konto in Höhe von 30,13euro!? Habe ich sofort zurückbuchen lassen und mich per mail da erkundigt, was die Abbuchung soll. Als Antwort bekam ich dann folgendes:
......
vielen Dank für Ihr Schreiben.

Aufgrund des nicht erfolgten Ausgleichs Ihres Kundenkontos wurde Ihr Anschluss am 30.06.2008 gekündigt und die SIM-Karte in Rechnung gestellt. Die Berechnung der SIM-Karte erfolgt ausweislich unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der letzten Rechnung nachdem der Vertrag gekündigt wurde.
Die SIM-Karte bleibt im Eigentum von simply.

Hierfür erhebt simply ein SIM-Kartenpfand in Höhe von Euro 29,65 inkl. MwSt. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und bei Beendigung des Vertrages hat der Kunde die SIM-Karte innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Vertragsende an simply zurück zu senden. Sofern keine fristgerechte Rücksendung der SIM-Karte erfolgt, behält simply das Pfand als pauschalierten Schadensersatz ein. Dies gilt auch bei Verlust oder Diebstahl sowie Defekt der SIM-Karte.

Sie hatten am 14.05.2008 einen Guthabenübertrag in Höhe von 1,31 Euro aus dem Vormonat. Durch die Berechnung der Administrationsgebühr in Höhe von 1,79 Euro entstand somit ein Negativsaldo in Höhe von -0,48 Euro, den wir zusammen mit dem SIM-Kartenpfand, gemäß vorliegender Einzugsermächtigung von dem uns von Ihnen bekannten Bankkonto eingezogen haben. Leider wurde der Abbuchung widersprochen.

Bitte überweisen Sie den zu unseren Gunsten bestehenden Saldo in Höhe von 30,13 Euro unter Angabe Ihrer Rufnummer an folgende Bankverbindung.....

Die verlangen tatsächlich fast 30 Euro für eine Simkarte, das ist doch unverschämt.
Ich habe den Betrag jetzt erstmal zähneknierschend unter vorbehalt gezahlt, da die sonst eiskalt ein Inkassounternehmen einschalten (hab ich von gelesen).
Hat jemand was ähnliches mit diesen *** erlebt??
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,

...Berechnung der SIM-Karte erfolgt ausweislich unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen...

Du gibst Dir die Antwort eigentlich schon selber.
Das Zauberwort heißt Geschäftbedingungen. Ich habe dies auch schon mehrmals in anderen Quellen (Zeitungen, Foren, ...) gelesen.

Irgendwie muss man halt die Kosten wieder reinholen und dazu ist jedes legale Mittel recht.

Du wirst um die Zahlung nicht herumkommen.

Gruss Frank
 
Auch bitte ich den Begriff "***" etwas abzumildern - auch wenn Du verärgert zu sein scheinst, bevor jemand auf den
report.gif
Button drückt.
 
Was ich echt fies finde ist: die AGB´s wurden erst später so angepaßt. Wer denkt denn, daß bei einem Prepaidangebot auf einmal nach 2 Jahren 30euro kosten entstehen!?

Das war mir mal wieder eine Lehre: solche angebote kann man ruhig nutzen, aber kündigen muß man sowas sofort wieder!

*** bleibt es für mich trotzdem, auch wenns hart klingt!
Nie wieder Simply!
 
Wurdest Du über die geänderten AGB's informiert?
Hast Du die bei Vertragsabschluss gegelteten (?) AGB's vorliegen?
 
Die von Simply durchgeführte Regelung mit "Kartenpfand" und monatlicher Gebühr bei Nichtbenutzung sollte inzwischen hinlänglich bekannt sein.
Emails mit Hinweisen zur Nutzung bzw. auf durchgeführte Vertragsänderungen zu ignorieren, ist einfach nur fahrlässig.

Erwarte hier also kein großes Mitleid ;-)
 
ich würd widerstand leisten, meine meinung:

-änderung der AGB ohne zustimmung des vertragspartners ist unzulässig, vgl. abmahnfall gegen t-online und kabel deutschland etc vor jahr und tag.

-änderungsanzeigen müssen schriftlich erfolgen oder ersatzweise mit min. erweiterter elektronischer signatur, meist kommen solche emails von outgesourcten dienstleistern deren mailserver auf anderen domänen laufen als die der von-addressangabe und werden von spamfiltern dann aussortiert, das machen einige anbieter absichtlich damit solche änderungsanzeigen eben nicht zugestellt werden. es ist dann auch nicht ersichtlich ob die mail von simply kommt, würd ich auch löschen oder ungelesen archivieren.

-unzulässige inpfandnahme und das pfand ist weit übersetzt, 3¤ wären das höchste der gefühle

-wenn interessieren inkassofirmen, die ignoriert man, bestätigt denen den forderungszugang in keiner weise und handelt mit dem auftraggeber wie gehabt und bestreitets dem und verbietet sofort die datenübergabe an dritte n. BDSG, die können nichts machen ausser psychoterror, niemand muss die beauftragung dritter anerkennen, und in dem fall hier hat das bestreiten eines mahnbescheids mit antrag auf mündliche verhandlung jede aussicht auf erfolg, das verlieren die.

das dürfte sich mit der meinung der verbraucherschützer decken, ausserdem ist das doch deren geschäftsrisiko wenn man mit ihren karten nicht telefoniert, mit soner tour könnense das sicher nicht abwälzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
-änderung der AGB ohne zustimmung des vertragspartners ist unzulässig, vgl. abmahnfall gegen t-online und kabel deutschland etc vor jahr und tag.
Das stimmt so nicht. Eine einseitige Änderung berechtigt die Gegenseite aber zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages (vgl. Recht auf Kündigung bei Mieterhöhung). Die Zustimmung erfolgt indirekt durch Nicht-Reaktion innerhalb der gesetzten Frist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, aber das stimmt jetzt nicht. Eine einseitige Änderung der AGB gibt es nicht. Die geänderten AGB sind erst dann gültig, wenn beide Parteien (direkt oder Nicht-Reaktion) zugestimmt haben. Bis dahin gelten die alten AGB. Es gibt daher auch kein Sonderkündigungsrecht. Wenn den neuen AGB widersprochen wird, läuft der Vertrag unter den alten Bedingungen weiter (Vertrag ist schließlich Vertrag) und der einzige Ausweg ist die Kündigung am Ende der Laufzeit (für beide Parteien). Eine Mieterhöhung ist etwas völlig anderes, nämlich eine Preisanpassung, die normalerweise im Mietvertrag (bzw., falls dort ungültige Bedingungen stehen, im Mieterschutzgesetz) geregelt ist und für die explizit eine Sonderkündigung vorgesehen ist.
 
OK. Da habe ich mich vertan. AGBs gelten natürlich weiter. Sorry.
 
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