Betamax.com soll angeblich gegen betamax.de vorgehen

Brombeerstrauch

Neuer User
Mitglied seit
9 Sep 2006
Beiträge
4
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
0
betamax.de

Es kursieren erste Gerüchte das jetzt die Firma Betamax GmbH & Co. KG (www.betamax.com) aus Köln den Betreiber von www.betamax.de abgemahnt hat das er bis nächsten Montag die Seite schließen und das Geschäft einstellen muß. Damit wäre dann alles vorbei.
 
betamax.com kann betamax.de höchstens auffordern, den Namen betamax zu verwenden. Damit wäre die Ansprüche aus Inkasso weiterhin gültig.

--gandalf.
 
@Brombeerstrauch,

woher sind den diese "ersten Gerüchte"?

Nach Aussage des Betreibers, hat er seit über 10 Jahren dieses Domain, da dürfte es schwer sein, solcherlei Ansprüche durchzusetzen. Auch wenn sie es wohl - auch Aussage des Betreibers - verlangt hätten. (Diese Info stammt allerdings aus August 06)

Edit: meinte natürlich 10 Jahre ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
susanne schrieb:
@Brombeerstrauch,
Nach Aussage des Betreibers, hat er seit über 20 Jahren dieses Domain,...
Der Betreiber hat die Domain dann also bereits besessen, bevor 1987 das DNS überhaupt als RFC Standard verabschiedet wurde und lange bevor die ersten DNS Server am Netz waren und man überhaupt privat Domains registrieren konnte.

betamax.com wurde tatsächlich am 24. März 2005 registriert. Wann betamax.de registriert wurde, ist mit nicht bekannt.

Jedenfalls kann die Betamax GmbH &. Co KG vor Gericht allenfalls die Verwendung des Namens "Betamax" unterbinden, nicht jedoch den Anbieter zur Aufgabe seiner Tätigkeit zwingen. Daneben bestehen womöglich noch Schadensersatzansprüche, falls erwiesen wird, daß betamax.de sich vorsätzlich des Namens des Konkurrenten bedient hat. Dies wiederum könnte eine Insolvenz nach sich ziehen, was aber noch ein Weilchen dauern dürfte.
 
Schaue bitte nach meinen Edit. ;)

Wenn der jetzige Betamax.de Besitzer das Domain wirklich schon seit 10 Jahren haben, dann würde ich sagen, hat die Betamax GmbH wenig Chancen auf Unterlassung, Domainansprüche und Schadenersatzforderungen.

Ich würde sagen, Pech gehabt, wer mit einer solchen Phantasiemarke auf den Markt kommt (oder auch Kauft - ist ja nicht ganz klar), sollte vorher schonmal schauen, ob die "DE" Domain dazu noch frei ist. Eine Firma gründen, und danach Domainrechte gelten machen wollen, ist - zum Glück - nicht. :)

Schade, die DPMA Datenbank scheint gerade nicht zu funktionieren, wäre interessant zu wissen, ob die wenigstens den Namen ansich markenrechtlich gesichert haben.

Übrigens Content hatte betamax.de ab mindestens 2001 - Siehe.

Edit: betamax.com würde vielleicht 2005 wiederregistriert - die archivierte "Contentgeschichte" beginnt jedenfalls 1998.
Edit 2: Europaweit haben sie sich den Namen auch nicht sichern lassen - bin ja wirklich gespannt, bis die DPMA Datenabfrage wieder funktioniert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dabei können Gerichte allerdings auch trotzdem zugunsten der Betamax (com) GmbH entscheiden, insofern betamax.de zuvor (bzw. der Betreiber) strafbewährt aufgefallen ist. Hier kann durchaus der Argumentation gefolgt werden, dass der Betamax GmbH eine Verwechlung zu ihren Ungunsten nicht zugemutet werden kann.
 
@ Voipstation.de,

da magst du Recht haben.
 
@susanne

Selbstverständlich kann man als Inhaber eines Namens- oder Markenrechts die Herausgabe einer Domain durchsetzen, auch wenn diese längst von einem anderen registriert war. Maßgeblich ist dabei neben einem Namens- oder Markenrecht die Abwägung der beiderseitigen Interessen. So würde das Interesse der Bayer AG an bayer.de sicherlich höher bewertet als daß einer Privatperson, die "Bayer" heißt.
Der Prioritätsgrundsatz wird nur bei gleichwertiger Interessenlagerung angewandt. Vorliegend wird sicherlich diejenige Partei obsiegen, die bekannter ist und wahrscheinlich schon länger am Markt tätig ist.
Mehr dazu gibt es unter http://www.ipwiki.de/internetrecht:domainrecht


@ voipstation.de

Ob Joerg Korte, Betreiber von betamax.de, vorbestraft ist, spielt für das zivilrechtliche Verfahren keine Rolle. Zunächst geht es hier nur um den gewerblichen Rechtsschutz, also um die Domain und der Auftreten unter dem Namen "Betamax".
Ob dabei womöglich ein Betrug vorliegt, was ich ausschließe, entscheidet ggf. ein Strafgericht, auf dessen etwaiger Verurteilung sich wiederum ein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB i.V.m. einem Schutzgesetz herleiten ließe. Eine etwaige Vorbestrafung Kortes würde sich nur auf das Strafmaß auswirken - für die Zivilsache ist das aber irrelevant.
Alleine das Ausnutzen eines bekannten Markennamens um eigene Produkte zu verkaufen ist noch kein Betrug. Problematisch ist bezüglich des Tatbestandes des Betruges, daß ein Schaden beim Betrogenen vorliegen muß und ein Schaden liegt hier allenfalls bei einem Dritten - namentlich der Betmax GmbH & Co. KG - in Form von etwaigem Umsatzverlust vor. Eventuell greift hier aber eine Strafvorschrift aus dem Markengesetz, mit dem ich aber leider noch nicht firm bin.
 
Zuletzt bearbeitet:
susanne schrieb:
@Brombeerstrauch,

woher sind den diese "ersten Gerüchte"?

Edit: meinte natürlich 10 Jahre ;)

Habe ich in einem anderen Forum gelesen. Jetzt bin ich ja wirklich mal gespannt wie gross dieser Korte wirklich ist ob er sich mit Betamax GmbH & Co. überhaupt anlegen kann. Wenn es ein schwaches Unternehmen ist doch mit der Unterlassungsaufforderung schon alles vorbei, denn soviel ich weiß kostet diese schon etliche tausend Euro Rechtsanwaltsgebühren.
 
Hat Sony nicht vielleicht auch noch irgendwelche Rechte an dem Namen "Betamax"? Ich habe hier noch einen Videorecorder stehen der nach dem Betamax System funktioniert.;)

Bye,
Alf aus HH
 
In diesem Fall zählt die Branchenverwandtheit... ;-)

--gandalf.
 
Das ganze erinnert mich irgendwie an die Sache mit simply-phone.de da ging es ja auch um eine "Marke" die auf eine "Domain" abgebildet wurde. Mitlerweile hat sich das ganze erledigt, simply-phone als VOIP Anbieter hat sich umbenannt in Simply-conect und alles ist bestens.

Was mich bei der ganzen Sache immer noch wundert, warum die Domain jetzt wieder "vergeben" ist :gruebel:

Bei Domainstreitigkeiten wird doch in vielen unterschiedlichen Fällen unterschieden. Bei "privaten" streitigkeiten zwischen zwei Domains mit selben Vor und Nachnamen ist es so, das wer zu erst kommt halt "glück" gehabt hat. Ist die Person aber bekannt so könnte das schon wieder Probleme geben, aber auch hier ist nicht gesagt, dass die Domain der Bekannten Person zugesteckt wird, hätte man halt eher machen müssen.

Bei Firmen und privatpersonen sieht es dagege schon anders aus, sichert man sich eine Domain mit einem Markennamen (der nicht sein eigener Name ist) so kann das richtig teuer werden.

Habe ich dagegen eine Domain schon Jahre lang bzw früher als das eigentliche Produkt sind die Firmen meist "anders" drauf, da bekommt man dann sogar oft schon was für seine Domain. Das kommt gar nicht mal so selten vor.

Beispiel Firmen - Firmen:
Auch kein Problem, stellt firma a was anderes her als Firma a so geht das meistens auch in Ordnung, es gibt keine Verwechslungsgefahr.

Was jetzt betamax.de und betamax.com angeht ist die Gefahr die beiden Sachen zu verwechseln doch ganz groß. Als es hieß betamax.de hat eine Mobilfunkflat so dachte ich zuerst an diese Firma aus Köln.

Ich habe mal bei web.archive.org was "gestöbert" und da geht ganz klar hervor, dass die Domain betamax.de schon sehr lange "vorhanden" sein muss, das Archiv reicht bis 2001 zurück, wobei man dazu sagen muss man wies nicht wann web.archive.org das ganze "gefunden" hat.

Ich habe mir mal eine Seite aus 2004 angeguckt und da ist eindeutig das Wort Kommunikations- und Mediendienste zu finden in den <meta> Bereich. VOIP ist Kommunikation also sollte damit eigentlich schon gezeigt sein, dass die Seite immer im Bereich Kommunikation ausgelegt war.

Ich denke mal Streitfall wird hier eindeutig für betamax.de entschieden. Kommunikation = VOIP. Also irgendwie verzwickt aber eindeutig belegbar, dass betamax.de schon einige Zeit vorher mit Kommunikation geworben hat.
 
kann dann der Inhaber von betamax.de von der Betamax GmbH & Co. KG verlangen das diese den Namen nicht mehr verwendet und sich umbenennt?
 
Warum sollte man das machen? Ich dachte Betamax köln hat was gegen die Domain wie du geschrieben hast? Solange Betamax.de nichts dagegen hat wird es sicher keine Probleme geben, außerdem kann das eine gute Werbung sein und jeder verwechselt die Betamax Firmen ;)
 
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.