BNetzA erzwingt Abschaltung der 0180-Nummern - wie wird sipgate reagieren?

inquisitor

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Hallo Welt,

Wie in diesem Thread zu lesen ist, hat die BNetzA per Mitteilung vom 3.12.2008 angekündigt die eigenmächtige Verlängerung von 0180-Rufnummern, wie sipgate und dus.net sie betreiben, nicht länger zu dulden und künftig zu unterbinden.
Regulär darf eine 0180-Nummer eine maximale Länge von 10 Stellen (ohne Prefix 0) haben, während sipgate 14-stellige Rufnummern zugeteilt hat.

dus.net hat diesbezüglich kürzlich ihre Kunden angeschrieben und mitgeteilt, daß die 0180-Nummern zum 1.7.2009 abgeschaltet werden und Kunden auf kostenpflichtig zu bestellende oder importierende Ortsrufnummern ausweichen mögen. Abgesehen von den relativ hohen Kosten, die hierfür anfallen, ist dieser von dus.net angebotene Weg für Kunden im Ausland ohne deutschen Wohnsitz nicht gangbar.

Nun würde mich interessieren, wie sipgate hier zu verfahren gedenkt. Gleichzeitig möchte ich anregen im Hinblick auf ausländische Kunden Rufnummern in der 032-Gasse zuzuteilen. Das halbe dutzend betroffener Kunden im Ausland in meinem Bekanntenkreis wäre sicherlich auch bereit für die Zuteilung der 032-Nummer bis zu ¤ 10 zu bezahlen, wobei die Akzeptanz ab ¤ 5 sicherlich deutlich abnehmen würde.

Grüße

Inquisitor
 
Ich fürchte Du gehst von falschen Voraussetzungen aus. Ich glaube nicht das Sipgate an Kunden mit ausschließlichem Sitz im Ausland interessiert ist.....
Siehe auch AGB und Leistungsbeschreibung!
Nutzung oder Parallelruf im Ausland sind Goodies. Das Angebot richtet sich aber NICHT an Kunden im Ausland. So verstehe ich jedenfalls Sipgate.

Warum also unter wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten Probleme mit 032.. anfangen?
 
Ich glaube nicht das Sipgate an Kunden mit ausschließlichem Sitz im Ausland interessiert ist.....
Weshalb nicht? Sind ausländische Euros weniger wert?

Siehe auch AGB und Leistungsbeschreibung!
Außer für die sipgate flat sowie geographische Rufnummern sehen weder AGB noch Leitungsbeschreibungen irgendwelche Einschränkungen für im Ausland lebene Kunde vor.

Nutzung oder Parallelruf im Ausland sind Goodies. Das Angebot richtet sich aber NICHT an Kunden im Ausland. So verstehe ich jedenfalls Sipgate.
Da mißverstehst Du sipgate offensichtlich, denn man kann sich bei sipgate.de auch mit ausländischer Anschrift registrieren, wofür eigens eine Länderauswahlliste vorgehalten wird.

Warum also unter wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten Probleme mit 032.. anfangen?
Vernünftigerweise sprechen jegliche wirtschaftlichen Erwägungen für die Dienstleistung gegenüber Kunden ohne Wohnsitz im Inland. Was sollte denn auch bitte dagegen sprechen?
Mit den rechtlichen Aspekten hast Du allerdings recht, denn wie eine genauere Prüfung der Regularien (Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Nr. 23/2004 Vfg) ergeben hat, dürfen NTR (nationale Teilnehmerrufnummern 032) nur an Teilnehmer abgeleitet zugeteilt werden, die einen Wohnsitz bzw. Firmenstandort in Deutschland haben. Damit ist die 032 für ausschließlich im Ausland Sesshafte nicht zuteilbar.
Einzig verbliebene Alternative wäre die 0700, da die sie betreffenden Regelungen keinen geographischen Bezug des Antragsstellers zum Bundesgebiet verlangen. Vielmehr sind ausländische Antragsteller unter 4.) Abs. 2 vorgesehen:
Antragsteller mit einer Auslandsadresse müssen einen Empfangsbevollmächtigten mit einer Inlandsadresse angeben. Sofern eine diesbezügliche Angabe fehlt, werden diese Anträge nicht berücksichtigt. Der Antragsteller wird hierüber informiert.
Der Kunde müßte lediglich sipgate zum Empfang bevollmächtigen, was ggf. ohnehin wegen der wohl praxisgerechteren mittelbaren Antragsstellung durch sipgate notwendig wäre. Allerdings sind die ¤ 62,50, die die BNetzA derzeit für die Zuteilung jeder 0700-Nummer verlangt, absurd und ein K.O.-Kriterium.

Da § 66j TKG aber für abgehende Gespräche die Übermittlung einer vollständigen national signifikanten Rufnummer, die dem Teilnehmer für den Dienst zugeteilt sein muß, verlangt, muß sipgate den Dienst gegenüber Kunden ohne deutschen Wohnsitz wohl einstellen müssen, wenn sie ihnen keine nationale Rufnummer zuteilen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vernünftigerweise sprechen jegliche wirtschaftlichen Erwägungen für die Dienstleistung gegenüber Kunden ohne Wohnsitz im Inland. Was sollte denn auch bitte dagegen sprechen?

Ich unterstellte bei meiner These, das einer Minderheit ausländischer Kunden ein Maximum an organisatorischem und technischem Aufwand (mehrsprachigen Support, Nummernkreise, Rechtsprobleme+Sicherheitsbehörden etc.) gegenübersteht und daher ein geringes Interesse seitens Sipgate bestehen dürfte.
 
Englischsprachigen Support (aus Deutschland) gibt es bereits für sipgate.co.uk und überhaupt könnte man einen ausschließlich deutschsprachigen Support anbedingen. Soweit man keine für inländische Kunden ohnehin vorgehaltenen Rufnummern zuteilen kann, macht die Beantragung anderweitiger Rufnummernblöcke eigens für ausländische Kunden vermutlich wenig Sinn. Aber nach jetzigem Erkenntnisstand gibt es da ohnehin keine bezahlbaren Alternativen. Aus regulatorischer Sicht dürfte die Diensterbringung zumindest innerhalb der EU keine Probleme bereiten, denn die Dienstleistung hat ihren Schwerpunkt in Deutschland und unterliegt demnach hiesigem Recht.
Aber wie bereits dargelegt scheint für Kunden ohne deutschen Wohnsitz nun das Aus gekommen zu sein. Betroffene Kunden scheinen aber wohl problemlos eine britische Rufnummer über sipgate.co.uk bekommen zu können: http://www.sipgate.co.uk/faq/index.php?do=displayArticle&article=223&id=225
 
Bist du sicher?
Zitat: "Important: Customers who sign up with sipgate for geographic phone numbers in the UK, must reside within the UK." und
"For the 01 and 02 numbers (geographically based), you will need to do the initial registration from a British IP address"

und ansonsten gibt es nur 0180... aus Deutschland :rolleyes:

Schade eigentlich ...
 
Die von Dir zitierten Passagen betreffen geographische Rufnummern. Dies gilt jedoch nicht für die nicht-geografischen Gassen 0870 und 0845.
 
mmmh - eine engl. Nummern würde mein Portfolio gut ergänzen ;)
Danke für den Hinweis
 
[...] die BNetzA [...hat...] angekündigt die eigenmächtige Verlängerung von 0180-Rufnummern [...] nicht länger zu dulden und künftig zu unterbinden. Regulär darf eine 0180-Nummer eine maximale Länge von 10 Stellen (ohne Prefix 0) haben, während sipgate 14-stellige Rufnummern zugeteilt hat.

0180-Nummern können von Sipgate gar nicht zugeteilt werden, weil für diese Rufnummern keine abgeleitete Zuteilung vorgesehen ist. 0180-Nummern teilt die Bundesnetzagentur den Nutzern direkt zu.
Das Hauptproblem ist also nicht die Verlängerung an sich, sondern dass die VoIP-Anbieter ihren Kunden solche Rufnummern nicht einfach zur Nutzung überlassen dürfen.
 
Das stimmt, aber sipgate könnte die Beantragung dem Kunden grundsätzlich vertretungsweise abnehmen. Das ist auch so in den Zuteilungsregelungen vorgesehen:
Die Beauftragung kann direkt beim Betreiber des Telekommunikationsnetzes oder indirekt über einen Diensteanbieter erfolgen.
 
[...] sipgate könnte die Beantragung dem Kunden grundsätzlich vertretungsweise abnehmen.
Die Beauftragung kann direkt beim Betreiber des Telekommunikationsnetzes oder indirekt über einen Diensteanbieter erfolgen.

Der von dir zitierte Satz bezieht sich nicht auf die Zuteilung, sondern auf die Einrichtung ("Schaltung") der Nummer. Er sagt, dass der Nutzer die zugeteilte Nummer auch über einen Diensteanbieter einrichten lassen kann und nicht unbedingt einen direkten Vertrag mit einem Netzbetreiber schließen muss.
 
Na gut, wie wäre es dann damit:
5.3 Zuteilung einer Rufnummer an den Kunden eines Diensteanbieters
Der Kunde eines Diensteanbieters kann die Zuteilung einer dem Diensteanbieter zugeteilten Rufnummer beantragen, wenn
a) die Rufnummer im Rahmen einer Dienstleistung, bei der er der Kunde ist, genutzt wird,
b) der Dienstleistungsvertrag eine Laufzeit von mehr als 89 Tagen hat und
c) während der Vertragslaufzeit ausschließlich er unter der Rufnummer erreichbar ist.
sipgate müßte also nur eine 89-tägige Vertragslaufzeit gegenüber dem Kunden anbedingen und schon könnten sie an sie selber zugeteilte 0180-Nummern auf den Kunden übertragen. Allerdings kostet eine 0180er gem. Anlage zu § 1 D.4 TNGebV ebenfalls ¤ 62,50.
 
Ich weiß nicht, ob so etwas für Sipgate noch irgendwie realistisch wäre. Das ist ja nur eine Sonderregel, die eine Voraussetzung beschreibt, unter der die Regulierungsbehörde eine Rufnummer zuteilen kann. Das ändert aber grundsätzlich nichts daran, dass 0180-Rufnummern nicht rechtsgeschäftlich übertragbar sind und auch nicht abgeleitet zugeteilt werden können.
 
Ungeachtet der rechtlichen Situation wird kaum ein Kunde bereit sein ¤ 62,50 für eine 0180-Nummer auszugeben. Das war also kein Lösungsvorschlag meinerseits. Vielmehr ging es in unseren letzen Beiträgen um das grundsätzliche Mögliche.
 
Problematisch ist hier doch die "geographische Zuordnung"
die gibt es weder bei 018x noch bei 08x.

Aber hinter einer Sonderrufnummer liegt normal einer geographische Rufnumer die prüfbar ist - nur nicht wenn der betreiber sich mit seiner Hotline im Ausland versteckt.

Ich finde die Regelung korrekt - und gehe davon aus, das sipgate.de auf das problem in kürze ebenso reagieren wird wie bei den rein geographischen Nummern (Ich hatte früher mal ne Vorwahl aus Düsseldorf obwohl ich gar nicht da wohne).

.Nachtrag: Natürlich kann keiner so schnell feststellen, ob dubiose Geschäftsleute tatsächlich am angegeben Wohnsitz leben/arbeiten, wie sie mit der "gefakten" Nummer schaden anrichten - aber zumindestsipgate.de hat m.E. ein recht stabiles System, zu einem hohen Prozentsatz die tatsächliche Authentifizierung des Anmelders zu prüfen. Klar - wenn ein Name (einer 90jährigen oder eines gerade gestorbenen z.B.) missbraucht wird, kann kein System mehr helfen!!

Was tun?
Regelmäßige prüfung halte ich persönlich für unangebracht!

.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für den Tipp! UK wäre für meine "berufliche Leitung" nicht schlecht.
 

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