BREKO fordert zügige Verabschiedung der TKG-Änderungen

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BREKO fordert zügige Verabschiedung der TKG-Änderungen
Verband kritisiert jedoch Notruf-Sonderklausel für VoIP-Anbieter

Bonn 02.09.2005. Am kommenden Montag tritt der Vermittlungsausschuss des Bundestages zu seiner voraussichtlich letzten Sitzung in dieser Legis­latur­periode zusammen. Auf der Tagesordnung wird dabei auch das Telekommunikationsänderungsgesetz stehen, mit dem in das erst letztes Jahr novellierten TKG weitreichender Verbraucherschutzregelungen sowie eine Übergangsvorschrift für „innovative Dienste“ eingefügt werden soll. Der Verband der Regio-Carrier (BREKO) sieht diese Sonderklausel, durch die Anbieter von Sprachdiensten per Voice-over-IP drei Jahre lang keine Notruffunktionalitäten sicherstellen müssen, kritisch. „Die geplante Regelung führt zu eklatanten Wettbewerbsverzerrungen zwischen etablierten Unternehmen und Voice-over-IP-Anbietern“, warnt Verbandsgeschäftsführer Rainer Lüddemann. „Bei der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes 1998 wurde den infrastruktur­basierten Wettbewerbern auferlegt, in kürzester Zeit entsprechende Systeme einzurichten. Hierfür waren erhebliche Investitionen erforderlich, die neuen Diensteanbietern nun einfach erlassen werden und ihnen damit einen erheblichen Marktvorteil bescheren.“

Diese wettbewerbswidrige Bevorzugung der neuen Anbieter ist nach Ansicht des Verbandes ein Verstoß gegen den Grundsatz der Technologieneutralität und des verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatzes. Lüddemann: „Die Gewährleistung von Notrufen liegt im öffentlichen Interesse und muss von jedem Anbieter von Sprachdiensten - unabhängig von der eingesetzten Technologie - ermöglicht werden.“

Eigentlicher Grund für die Gesetzesänderung waren zahlreiche Verbraucherschutzbestimmungen, die direkt in das Gesetz integriert werden sollten. „Wir halten diese Regelungen noch immer für zu weitreichend und zum Teil wenig praktikabel“, betont Rainer Lüddemann, sieht aber Spielraum für einen politischen Kompromiss: „Im Interesse der Rechtssicherheit und damit das fast ein Jahr währende Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss kommt, wären unsere Unternehmen bereit, diese bittere Pille zu schlucken.“ Deshalb appelliert der Verband an die Mitglieder des Vermittlungsausschusses, sich dafür einzusetzen, das Gesetz am kommenden Montag passieren zu lassen, jedoch ohne die wettbewerbsverzerrende VoIP-Klausel.

Derzeit kann bei der IP-basierten Telefonie im mobilen Einsatz ein Notruf nicht zur nächstgelegenen Rettungsleitstelle übermittelt und der Standort des Hilfsbedürftigen nicht automatisch ermittelt werden. In den USA wurden VoIP-Anbieter nach Fällen von missglückten Notrufen von der dortigen Regulierungsbehörde FCC (Federal Communications Commission) ultimativ aufgefordert, den erweiterten Zugang zur Notrufnummer 911 bis Ende November 2005 sicherzustellen oder die Dienste zu sperren.

Quelle: Pressemitteilung

Hintergrund BREKO
Der Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften e. V. (Breko) wurde am 19. April 1999 in Bonn gegründet. Mit ihm streben die City- und Regio-Carrier die Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen, das Fortschreiten des Liberalisierungs- und Deregulierungsprozesses sowie die Förderung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit im Telekommunikationsbereich an. Die Mitgliedsunternehmen sind als Telefondienste-Anbieter mit eigener Infrastruktur neben der Deutschen Telekom die einzigen Unternehmen, die ihren Kunden außer Ferngesprächen auch Ortsgespräche ermöglichen. Der Verband verfolgt vor allem das Ziel, den Wettbewerb im Ortsnetz zu stärken. Er nimmt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Regulierungsbehörden und Marktpartnern wahr. Zu den wichtigen Ansprechpartnern zählen insbesondere die Bundesregierung, der Deutsche Bundestag, die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), das Bundeskartellamt sowie die Europäische Kommission. arüber hinaus initiiert der Verband zwischen seinen Mitgliedsunternehmen geschäftliche Synergieeffekte, z. B. in den Bereichen Billing, Customer Care, Netzzusammenschaltung und Produktentwicklung.
 
Mein Kommentar dazu.


Redaktion schrieb:
Diese wettbewerbswidrige Bevorzugung der neuen Anbieter ist nach Ansicht des Verbandes ein Verstoß gegen den Grundsatz der Technologieneutralität und des verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatzes. Lüddemann: „[highlight=red:66f14781c6]Die Gewährleistung von Notrufen liegt im öffentlichen Interesse und muss von jedem Anbieter von Sprachdiensten - unabhängig von der eingesetzten Technologie - ermöglicht werden.“[/highlight:66f14781c6]
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