[Frage] CLIP -no screening- einer Firmen-Rufnummer am Heimanschluss übertragen

rmh

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Hallo IPPF-Gemeinde,

folgendes theoretisches Szenario interessiert mich. Ein Angestellter einer Firma möchte von zu Hause arbeiten. Das Bürotelefon wird im einfachsten Fall auf einen SIP-Anschluss nach Hause umgeleitet. Dieser Anschluss wird zunächst auf den Namen des Angestellten abgerechnet. An diesem Heim-Anschluss wird CLIP -no screening- mit der user provided number der Nebenstelle des Angestellten der Firma eingerichtet und für dienstliche Gespräche übertragen.
Die Frage lautet: Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die dies untersagt, da die Rufnummer nicht dem Benutzer, sondern einer Firma gehört? Gibt es für so etwas ein Toleranzfeld?

Bitte keine Spekulationen, sondern fundierte Antworten. Vielen Dank.

Gruß
R.
 
Klar geht das.
Gegenfrage: Was wäre das für ein Geschäftsmodell von "Sipgate Team" und anderen, die virtuelle Telefonanlagen zur Verfügung stellen, wenn das verboten wäre? :) Das ist ja gerade der Vorteil, dass Außendienstler mit ihrer virtuellen Nebenstelle aus aller Welt über die Firmentelefonnummer & Durchwahl erreichbar sind.
BtW: Das ist doch nichts weiter als eine nomadische Nutzung einer SIP-Nummer, egal, ob Nebenstelle oder kompletter MSN. ;)
 
In diesem Fall sollte man das Nutzungsrecht an der Nummer von der Firma erhalten.
TKG § 66j Rufnummernübermittlung
...
(2) Teilnehmer dürfen weitere Rufnummern nur aufsetzen und in das öffentliche Telekommunikationsnetz übermitteln, wenn sie ein Nutzungsrecht an der entsprechenden Rufnummer haben. Deutsche Rufnummern für Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste, Neuartige Dienste oder Premium-Dienste sowie Nummern für Kurzwahl-Sprachdienste dürfen von Teilnehmern nicht als zusätzliche Rufnummer aufgesetzt und in das öffentliche Telekommunikationsnetz übermittelt werden.
 
TKG § 66j Rufnummernübermittlung
Danke, das Nutzungsrecht ist das Sichwort. Wenn ich also im Auftrag irgendwo anrufe, darf ich die Rufnummer der beauftragenden Firma ggf.+Durchwahl nur dann übertragen, wenn der Nutzung der Rufnummer explizit zugestimmt wurde. Wird in der Praxis wohl eher nicht so eng gesehen. ;)
 
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