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Hallo IPPF-Gemeinde,
folgendes theoretisches Szenario interessiert mich. Ein Angestellter einer Firma möchte von zu Hause arbeiten. Das Bürotelefon wird im einfachsten Fall auf einen SIP-Anschluss nach Hause umgeleitet. Dieser Anschluss wird zunächst auf den Namen des Angestellten abgerechnet. An diesem Heim-Anschluss wird CLIP -no screening- mit der user provided number der Nebenstelle des Angestellten der Firma eingerichtet und für dienstliche Gespräche übertragen.
Die Frage lautet: Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die dies untersagt, da die Rufnummer nicht dem Benutzer, sondern einer Firma gehört? Gibt es für so etwas ein Toleranzfeld?
Bitte keine Spekulationen, sondern fundierte Antworten. Vielen Dank.
Gruß
R.
folgendes theoretisches Szenario interessiert mich. Ein Angestellter einer Firma möchte von zu Hause arbeiten. Das Bürotelefon wird im einfachsten Fall auf einen SIP-Anschluss nach Hause umgeleitet. Dieser Anschluss wird zunächst auf den Namen des Angestellten abgerechnet. An diesem Heim-Anschluss wird CLIP -no screening- mit der user provided number der Nebenstelle des Angestellten der Firma eingerichtet und für dienstliche Gespräche übertragen.
Die Frage lautet: Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die dies untersagt, da die Rufnummer nicht dem Benutzer, sondern einer Firma gehört? Gibt es für so etwas ein Toleranzfeld?
Bitte keine Spekulationen, sondern fundierte Antworten. Vielen Dank.
Gruß
R.