Deutsche Telefonnummer in der Schweiz

christofferus

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Hallo erstmal alle zusammen.
Ich bin zwar ganz neu hier im Forum möchte aber gleich eine Frage loswerden.

Ich habe vor in die Schweiz auszuwandern und möchte nun eine lokale deutsche Telefonnummer in der Schweiz nutzen.
Vorallem für eingehende Anrufe.

Welche technischen Lösungsansätze gibt es.

Ich hatte bereits zwei Lösungsansätze, weiß aber nicht ob das so gehen wird.

1.
Ich habe eine lokale SIPGATE-nummer, die könnte ich doch auch an meinem Router in der Schweiz eintragen, oder ist das nicht erlaubt?

2.
Ich lasse in die Wohnung meines Bruders einen zweiten Anschluß legen bzw. eine zweite Nummer. Über einen Router wird ein Tunnel über das Web aufgebaut welcher wiederrum mein Voip-Telefon oder anderes Telefon in der Schweiz zum klingeln bringt.

Ich habe keine Ahnung, was für Technik gebraucht würde, kann mir da jemand weiterhelfen?

Danke schon mal im vorraus für interessante Vorschläge.

bj
 
Hallo christofferus

Punkt 1 ist problemlos zu realisieren.

Streng geseen müsstest du noch eine Adresse in D haben die zur Herkunft deiner Ortsrufnummer passt.

Am Einfachsten die Anschrift von Verwandten/Bekannten nutzen.

Gruss

Urs
 
Die Sipgate-Lösung: Technisch kein Problem, rechtlich wahrscheinlich nicht zulässig. Aber wo kein Kläger ...

Die Tunnel-Lösung: Zu aufwändig, rechtlich dasselbe wie Sipgate.
 
Danke Urs für die schnelle Antwort.
Aber merkt SIPgate dann nicht aufgrund der ip, daß der Router im Ausland steht und blockiert ggf. die Nummer oder sowas oder ist das dem Anbieter egal.
Eine deutsche Postanschrift werde ich auf jeden FAll behalten. Gemeldet sein werde ich aus steuerlichen Gründen auf keinen Fall mehr in Deutschland.

bj
 
Tunnellösung rechtlich

Aber es gibt doch Unternehmen, die Ihre komplette Telefonie intern über voip lösen und Standorte in der ganzen Welt haben. Ich hatte mal einen Service-Menschen in Deutschland angerufen, der sagte aber er säße in Irland.
 
Hab das jetzt gerade gefunden, werde da mal nachfragen.

Quelle sipgate.de:
"nutzbar an jedem Breitband-Internetanschluss (z.B. DSL, Kabel) der Welt, auch unterwegs"
 
Sipgate ist dies ja egal wo die ihr Geld herbekommen.

Der Gesetzgeber oder die Telecomregulierungsbehörde schreibt vor dass lokale Nummern nur an Kunden mit Wohnsitz im betreffenden Kreis abgegeben werden dürfen.

Der Hauptgrund dafür, so glaube ich, ist B e t r ü g e r n/Terroristen das Handwerk schwer zu machen.

In den meisten Ländern muss ja auch für die Registrierung einer Handykarte ein Personalausweis vorgewiesen werden.

Bei einem Anruf ab Handy weiss man ja sofort dass dieser von irgendwo auf der Welt kommen kann.

Bei einem Anruf mit Ortsnummer geht der Otto- Normal- Angerufene jedoch wahrscheinlich (noch) davon aus dass dieser eben aus dem betreffenden Ortsnetz kommt.

Ein weiteres Szenario kann sein dass du deine Nummer z.Bsp. in der Schweiz verwendest und eine Notfallnummer wählst aber nicht realisierst dass der Notruf eben im Ortsnetz in Deutschland abgesetzt wird.

Gruss

Urs

edit: Habe eben bemerkt dass bei Verwendung bestimmter Wörter diese durch Sternchen ersetzt werden.
 
schlau gemacht

Ich hab mich schon mal schlau gemacht, es ist nicht möglich, da die RegTP die Nutzung einer lokalen Nummer im Ausland ausschließt.
Der Netzzugang muß da sein, wo die Nummer ist.

Ich habe nun bei mir und meinem Bruder eine schweizer voip-Nummer eingerichtet. Damit telefonieren wir schon mal kostenlos untereinander.

Der Router meines Bruders bietet mir an, dass Anrufe, die auf einer bestimmten Nummer herauskommen auf einen beliebigen Anschluß weitergeleitet werden.

Nun kann ich doch eine Wahlregel festlegen, die dafür sorgt, daß Anrufe an meine schweizer Nummer automatisch über voip abgewickelt werden.
Das klappt soweit.

Wenn ich nun auch noch eine Anrufweiterleitung einrichte auf meine Schweizer Nummer, dann kann doch daran nichts mehr illegal sein oder, denn mein Bruder hat doch den Netzzugang und leitet Anrufe an eine Nummer seiner Wahl weiter, sein Handy, seinen Urlaubsort, seinen Bruder.
Lt. Wahlregel müßte doch der Anruf über voip kostenlos vermittelt werden.

Gibt es da einen Denkfehler?
Ich möchte auf der Deutsch Nummer nur Anrufe empfangen!!!
Ausgehende Anrufe tätige ich aus der Schweiz über meine schweizer Nummer!

Wer kennt sich aus?

klingt etwas kompliziert ;o)

Björn
 
verstehe das ganze nicht

habe selber einige sipgatenummern , die ich weltweit seit jahren nutze , wo auch immer ich bin, wenn es technisch funktioniert

sipgate hat nix dagegen - im gegenteil die werben ja auch damit
 
es ist eben nur legal, wenn man einen netzzugang in deutschland hat
ich habe ausdrücklich bei sipgate nachgefragt

aber wie ist es mit der anrufweiterleitung
ist dem gesetzgeber dann rechnung getragen?
 
Um sipgate nutzen zu können, ist ein geeigneter Breitband-Internetanschluss notwendig, damit die erforderliche Bandbreite und die benötigte Übertragungsgeschwindigkeit erreicht werden können, um die Telekommunikationsverbindung in faktischer Echtzeit zu übermitteln. In der Regel entsprechen europäische DSL- oder Kabelnetzanschlüsse diesen Anforderungen.

das schreibt sipgate zum thema netzzugang

sipgate sagt auch , dass man seinen wohnsitz in deutschland haben muss , um eine nummer zu erhalten und sie weltweit nutzen zu können

nach auswanderung und aufgabe des wohnsitzes in deutschland muss die nummer zurückgegeben werden

dann ist auch eine weiterleitung oder sonstige nutzung der sipgatenummer illegal
 
Wir drehen uns im Kreis, soweit waren wir ja schon.
Sipgate fällt also aus.

Jetzt mal Klartext
Mein Bruder hat 3 Telefonnummern.

Mein Bruder kann aber nicht an dieses Telefon rangehen. Ich würde gerne seine Anrufe entgegennehmen wenn ich Zeit habe.

Man kann aber den Router so einstellen, daß er nach dem X-ten Klingeln einfach auf ein beliebiges Telefon oder Handy umleitet.
Nun kann doch mein Bruder dort meine schweizer VOIP-Nummer eintragen.
Dann wird nach dem vergeblichen Klingeln auf meine schweizer VOIP-nummer=schweizer Festnetznummer umgeleitet.
Ich nehme also die ankommenden Anrufe dann dort für ihn entgegen.

Die erste Frage ist also ist das legal?

weil die Ortsgebundenheit des Anschlußes ist ja gewährleistet. Also das Telefonat geht erstmal an meinen Bruder in Deutschland.

Wenn der auf sein Handy umleitet und damit in der Schweiz ist, ist es doch auch legal oder?
Wenn der auf sein Hotelzimmer oder Büro umleitet doch auch oder?
Zu seinem Bruder auch oder?

Die zweite Frage ist, ob wenn eine Wahlregel im Router eingetragen ist "wickle Telefonat an Björn über voip ab!", dann die Anrufe an meine voipnummer über seinen voipaccount vermittelt werden oder über die Telekom. Also anders gefragt.
Gibt der Router die Weiterleitung zurück ans Amt oder macht er das selbst und wenn selbst, dann über voip oder über festnetz.

bj
 
Die Bundesnetzagentur möchte gerne, daß nur Telefonnummern in einem Ortsvorwahlbereich vergeben werden, wenn der Netzzugang dort ist wo die Ortsvorwahl gilt.

Das meinte ich!
komisch die Seite der REGTP und der Bundesnetzagentur sind offline?
Hätte gerne das ganze mal korrekt zitiert, kann es aber gerade nicht raussuchen!

bj
 
Die Bundesnetzagentur möchte gerne, daß nur Telefonnummern in einem Ortsvorwahlbereich vergeben werden, wenn der Netzzugang dort ist wo die Ortsvorwahl gilt.
Nö. Du musst dort einen Wohnsitz (oder Firmenadresse o.ä.) haben (so weit ich weiß).


Gruß,
Wichard
 
ok hab ich beides nicht und wie ist es nun mit der anrufweiterleitung?

bj
 
Ich möchte einfach nur unter einer deutschen Festnetznummer in meiner schweizer Wohnung erreichbar sein. -legal-
 
ok, wenn ich dort aber deutschland und eine Stadt auswähle, bekomme ich folgende Antwort:

Diese DIDs sind nur zugelassen für Nutzer mit einer Adresse aus dem gleichen Ortsnetzbereich.

bj
 

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