[Info] Die freie Routerwahl nach § 11 TKG

IP24

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Ich habe mir ein paar Gedanken gemacht zum Modifizieren

Die freie Routerwahl wurde im Rahmen der Telekommunikationsgesetzes-Novelle (TKG) 2016 eingeführt. Seit dem 1. August 2016 sind Internetanbieter gesetzlich verpflichtet, den Anschluss am sogenannten Netzabschlusspunkt bereitzustellen – und nicht mehr das Endgerät (Router) vorzugeben.

Wenn ein Verbraucher Eigentum an einem Router erwirbt, gehen damit grundsätzlich auch sämtliche Rechte an der Nutzung dieses Geräts auf ihn über. Nach § 903 BGB darf der Eigentümer einer Sache mit dieser nach Belieben verfahren, sofern keine Gesetze oder Rechte Dritter entgegenstehen.


Die Firmware eines Routers wird in einem fertigen, lauffähigen Zustand ausgeliefert. Die Nutzung dieser Firmware auf dem eigenen Gerät unterliegt damit grundsätzlich dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Es kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass ein Anbieter das Nutzungsrecht an der Firmware in der Weise beschränken darf, dass zentrale Funktionen des Geräts künstlich deaktiviert oder gesperrt werden – etwa durch Provider-Branding, gesperrte Menüs oder Signaturen, die das Einspielen alternativer Firmware verhindern.


Ein Router, der durch technische Maßnahmen in seiner Funktionsweise eingeschränkt wird, entspricht nicht mehr dem Begriff eines frei verwendbaren Endgeräts im Sinne der gesetzlichen Regelung zur freien Routerwahl (§ 11 TKG). Diese gesetzliche Vorschrift bezweckt gerade die freie Wahl und uneingeschränkte Nutzung eigener Endgeräte am Netzanschlusspunkt.


Zwar ist die Firmware selbst urheberrechtlich geschützt, jedoch erlaubt § 69d Abs. 3 UrhG dem rechtmäßigen Eigentümer eines Geräts, die Software zu verändern oder zu ersetzen, wenn dies zur bestimmungsgemäßen Nutzung erforderlich ist – etwa zur Herstellung von Interoperabilität oder zur Wiederherstellung des vollen Funktionsumfangs.

Daraus folgt:
Ein Gerät, das durch Branding oder technische Sperren in seiner Funktion eingeschränkt wird, obwohl es sich im Eigentum des Nutzers befindet, widerspricht dem Geist der freien Routerwahl. Die Weigerung eines Anbieters, ein neutrales Betriebssystem zuzulassen oder technische Einschränkungen offenzulegen, kann als Umgehung dieses Verbraucherrechts gewertet werden.

(Chatgpt machts möglich)
 
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Jetzt fehlen nur noch die Informationen, wie man als Nutzer solcher erworbenen Geräte die Provider "in die Spur" bringt, vorausgesetzt, § 11 TKG das betreffende Gesetz ist in der Form immer noch gültig und nicht in den letzten neun Jahren aufgrund robuster Lobbyarbeit seitens der Provider (bzw. deren Verbände) zum Nachteil der Nutzer aufgewässert worden.

Die Diskussion entbrennt bei jeder neuen Verbindungstechnologie - sie fand bei DSL statt, bei Kabel läuft sie noch immer und erlebt nun eine Renaissance für Glasfaseranschlüsse. Und alles nur, weil der Gesetzgeber es nicht fertigbringt, solche Gesetze zukunftssicher zu formulieren, indem sie bspw. pauschal für alle physischen Arten der Verbindung, auch zukünftige, formuliert werden. Es bleibt immer ein Schlupfloch für die Provider ...

*edit 13:26
 
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Chatgpt machts möglich
Oder doch eher ein schönes Beispiel, daß die "Künstliche Intelligenz" eben doch nur das ausgeben kann, was man ihr zuvor eingetrichtert hat (shit in -> shit out; oder auch SISO: https://www.google.com/search?q=shit in shit out)?

Oder was genau hat die "Endgeräte-Freiheit" mit der "Marktregulierung" aus §11 TKG (https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__11.html) zu tun?

Die ist eigentlich im Teil 4 des TKG geregelt, genauer in §73 (3) TKG: https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/BJNR185810021.html#BJNR185810021BJNG001500000 und dort steht sie seit dem 23.06.2021.

Allerdings wurde sie tatsächlich im November 2015 ursprünglich mal als Änderung von §11 des (alten) FTEG verabschiedet (das mittlerweile auch durch das FuAG ersetzt wurde) - vermutlich hat da auch ChatGPT nicht ganz den aktuellen Stand …

Es kann also eigentlich nicht wirklich schaden, wenn man von einem Chat-Bot gegebene Antworten auch mal auf ihren Wahrheitsgehalt prüft - nicht umsonst hat man vorher diverse Disclaimer und Warnungen hinsichtlich der "Wahrheitsliebe" abgenickt.
 
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Ok
Das Recht auf freie Routerwahl steht also jetzt in § 73 (3) TKG verankert – nicht in § 11.

Inhaltlich hat sich nichts geändert

  • Die Zielsetzung des Gesetzes bleibt: Verbraucher dürfen selbst entscheiden, welches Endgerät (Router, Modem, etc.) sie einsetzen.
  • Der Provider darf keine technische oder vertragliche Einschränkung vornehmen, die dem praktisch entgegensteht.
  • Wenn das Gerät als „frei nutzbar“ verkauft wird, aber künstlich eingeschränkt ist, dann ist das Irreführung und ggf. kann es gegen das Verbraucherrecht oder Wettbewerbsrecht verstoßen – aber nicht direkt gegen § 73 (3) TKG.

Ok es verstößt nicht automatisch gegen das Gesetz, solange:
Du nicht gezwungen bist, es zu verwenden...
aber es nur einen Router, die Fritzbox in der BRD gibt die alle Funktionen anbietet, darunter das entscheidende DECT.
Du die volle Funktion mit einem anderen, freien Router selbstständig herstellen kannst, was nicht möglich ist.
 
Überregional gibt es ja nur 1&1-gebrandete Fritz!Boxen und die sind ja bis auf den etwas nervigen Start und die zusätzliche Vorauswahl von UI-Internetanbietern nicht eingeschränkt. Gibt es denn konkrete Beispiele für echte Einschränkungen außer den lästigen aber technisch notwendigen Freischaltungszwang für Glasfaser-Router und -Modems?

Man ist auch grundsätzlich nicht zum Erwerb von AIO-Geräten gezwungen. Selbst das "entscheidende DECT" für Telefonie gibt es von genug nicht-AVM-Geräten.

BTW: Bitte mal ChatGPT um das Zusammenstellen von einigermaßen lesbaren Sätzen.
 
die volle Funktion
Was ist denn Dein eigentliches Problem?

Meines Wissens bestreitet (hier im Board zumindest) ja niemand, daß es bei Endgeräten eine Wahl für den Kunden geben muß - sogar für (passive) Glasfaser-Netze hat sich die BNetzA im Januar 2025 (nach langwierigen Anhörungen vieler Interessengruppen) darauf festgelegt, daß auch dort der Netzabschluss nach TKG VOR dem ONT liegen bleibt: https://www.bundesnetzagentur.de/DE...elle_netzabschluss/Verbaendeantrag/start.html

Falls es Dir um Deine Probleme mit einer 5590 von 1&1 gehen sollte (https://www.ip-phone-forum.de/threads/5590-originales-avm-os-ohne-drittanbieter.322882/post-2602444), mußt Du Dich einfach mal richtig(!) mit der Materie befassen (und das NICHT einem Chat-Bot überlassen), dann findest Du auch heraus, wo Dein "Denkfehler" dabei liegt (so es wirklich "Deiner" ist und nicht auch nur wieder das Ergebnis eines Chat-Bots).

Das ist mittlerweile hier so oft durchgerauscht (vielleicht auch nur für andere Modelle und nicht explizit für die 5590), daß sich offenbar niemand mehr dazu berufen fühlt, jemandem erneut zu antworten, der die (älteren) Informationen nicht finden kann (oder vielleicht auch nur nicht will). Es gibt jedenfalls auch keine Firmware (afaik) für die 5590, die sich von der auf einer 5590 mit 1&1-Branding installierten unterscheidet - mithin macht die Forderung, "das Originale aufspielen" zu wollen (s. Link weiter oben), auch keinen Sinn.
 
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Die Bundesnetzagentur hat den Rechtsbruch durch "Prüfen" neun! Jahre zugelassen.
Für den Rückbau berechnet die Deutsche Glasfaser 60 Euro.
htt**://www.golem.de/news/ftth-bundesnetzagentur-will-endgeraetefreiheit-endlich-durchsetzen-2501-192956.html

Wenn man vor diesem Termin seinen eigenen Router nutzen wollte, hätte man erst gegen die Bundesnetzagentur klagen müssen.
Aber es hat es noch Konsequenzen für Anbieter gegeben.
htt**://www.golem.de/news/bundesnetzagentur-noch-nie-strafen-wegen-bruch-von-mobilfunkauflagen-verhaengt-2507-197783.html
Bestes Beispiel ist 1&1.

Übrigens ist die Telekom eines der wenigen Unternehmen, die sich schon immer an das Gesetz halten. Allerdings gibt es immer noch Anbieter dies ignorieren.
 
Wäre auch blöd. wenn ein Unternehmen in staatlichem Besitz sich nicht an Gesetze hält.

Es ist nur schade, daß den anderen Unternehmen so freie Hand gelassen wird. Ist eigentlich ein schöner Ansatzpunkt für Abmahnanwälte, Stichwort "Wettbewerbsnachteile".
 
Diese Anwälte sind sicher klug genug, es nicht mit der Fritzbox von @IP24 bei 1&1 versuchen zu wollen. :D
 
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