[Info] Diskussion zu Vectoring (Nur für Fachkundige!)

lolinger

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Hallo,

Ich beabsichtige der BNetzA ein Schreiben zukommen zu lassen, weshalb ich denke, dass die Einführung von Vectoring abzulehnen ist.
Bevor ich das tu wollte ich mit euch aber gerne diskutieren, weshalb ich denke, dass die Einführung falsch ist.
Produktive Beiträge sind gerne erwünscht.

Hier meine Stellungnahme:

ufgrund folgend genannter Gründe fordere ich die Bundesnetzagentur auf, den Entscheidungsentwurf der BNetzA zu Vectoring zu überarbeiten sowie den Antrag der Telekom auf Teilwiderruf der Regulierungsverfügung über den Zugang zur TAL vom 21.03.2011 abzulehnen:

1. Der Entscheidungsentwurf geht allgemein davon aus, dass zwischen der Deutschen Telekom und den konkurrierenden Netzbetreibern eine ausgeglichene technische Ausgangssituation vorherrscht.
Dies ist jedoch nicht der Fall, denn es gibt lediglich eine sehr kleine, quantitativ zu vernachlässigende Anzahl an aktiven KvZ (Outdoor-DSLAM), die von der Konkurrenz betrieben werden, womit die Einführung von Vectoring einer Aussperrung der Konkurrenz gleich kommt.
Fast immer befindet sich die Technik der Konkurrenzanbieter ausschließlich im Kollokationsraum des Hauptverteiles.
Im Folgenden wird die eigene Technik der mit der Telekom in Konkurrenz stehenden Netzbetreiber auch als „Kollokationstechnik“ bezeichnet.

2. Der Einscheidungsentwurf lässt damit auch ungeklärt, was mit den bei der Konkurrenz geschalteten DSL-Anschlüssen passiert, die über keinen Outdoor-DSLAM, sondern über den Hauptverteiler versorgt werden und gleichzeitig in einem Gebiet liegen, in dem die Telekom den Einsatz von Vectoring beabsichtigt.
Vectoring funktioniert hier nicht, denn die TAL der diesem Telekom-KvZ nachgelagerten Anschlüsse der Telekom befinden sich im selben Kabelbündel wie die der durch Kollokationstechnik versorgten Anschlüsse der Konkurrenz.
Der Entscheidungsentwurf sieht hier vor, dass die Telekom diesen Anbieter den
Weiterbetrieb ihrer Anschlüsse untersagen darf.

3. Aus Punkt 2 folgt, dass bei bisher über Kollokationstechnik versorgten Anschlüsse im Falle eines Vectoring-Betriebes der Telekom auf ein Vorleistungs-Produkt der Telekom zurückgegriffen werden muss, um den Betrieb aufrecht zu erhalten.
Dies bedeutet sowohl für den Kunden als auch für den Kollokationsanbieter den
Verlust der technischen Kontrolle über den Anschluss an die Telekom.
Genau dies ist jedoch völlig inakzeptabel, da die Telekom die Schaltkriterien nach ihren eigenen Maßstäben festlegt und darauf weder Kunde, noch der dann anmietende Kollokationsanbieter Einfluss haben.
In der Vergangenheit konnten genau deshalb die Kollokationsanbieter dem Kunden insbesondere
in schlecht versorgten Gebieten ungleich höhere Datenraten zur Verfügung stellen als die Telekom dies bereit war zu tun.
Dieser massive Eingriff in die Netzneutralität kann auf keinen Fall unterstützt werden.
4. Auch Vectoring ist nicht in der Lage auf dem Land sowie in Stadtrandlagen die benötigten Bandbreiten dauerhaft zur Verfügung zu stellen.
Es muss davon ausgegangen werden, dass die meist in der Stadt befindlichen, aktiver KvZ
weiter außerhalb gelegene Ortsteile nicht ausreichend versorgen können.
Der Entscheidungsentwurf sieht vor, dass die Telekom einem Konkurrenzanbieter, der die Versorgung in diesen Ortsteilen gerne verbessern würde, die Installation eigener Technik dort untersagen kann, da in diesem Gebiet bereits Vectoring bereits aktiv ist,
wenn auch unzureichend.
Aufgrund der Monopolstellung fehlen der Telekom dann ihrerseits die Anreize die Versorgung in solchen Ortsteilen zu verbessern.
Somit würde auch der Breitbandausbau mit FTTC-Technik massiv behindert.
 
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