Domain gekündigt

Meinst du etwa das Formular, das ich 1und1 zwecks Bestätigung zugefaxt habe?
 
da sollte es z.B. auch draufstehen
 
Was ist der Unterschied zwischen der Auswahl "Sofort" und Frühestmöglich"?
 
"Frühstmöglich" = Deiner Vertragslaufzeit entsprechend (also wohl 05/09).
"Sofort" = sofort...
 
Dieser Hans macht das professionell, wie es scheint
Muss nicht. Wenn eine Domain persönlich interessant ist, kann man einen Agent (etwa http://www.regfish.de/domains/backorder/) mit der Beobachtung beauftragen. Wenn - durch wessen Fehler auch immer - die Domain bei der denic (da gibts ja auch keine Authinfo) als gekündigt steht, holt sich der Agent das.

UdS: An der Domain gabs wohl Interesse.
 
Also ich habe das Blättchen mit diesem Authentifizierungscode herausgesucht...

es steht folgendes...

Nr. Domain/Artikel Aktion Datum
1. Meine Domain Kündigen frühestmöglich
(Art. Id.: xxx)

2. (Art. Id.: xxx) Deaktivierung 14.05.09

...und nu?
 
Nr. Domain/Artikel Aktion Datum
1. Meine Domain Kündigen frühestmöglich
Damit ist es eindeutig das Du die Domain gekündigt hast mit frühstmöglich, was eben mit Eingang der Kündigung der Fall war. Ist also alles so gelaufen wie Du es beauftragt hast. Domain futsch.
 
@ rosx1:

Dem "normalen" Sprachverständnis nach würde ich das auch so sehen. Wenn aber in einem Kündigungsprozess diese Auswahl besteht, bleibt nur diese Interpretation. "Frühstmöglich" = im Rahmen des Vertrages, "sofort" = Vertrag egal, es soll sofort geschehen.

Bezahlt ist die Laufzeit ja bereits, also klar, dass der Vertragspartner sowas auch gerne sofort auflösen mag.
 
Damit ist es eindeutig das Du die Domain gekündigt hast mit frühstmöglich, was eben mit Eingang der Kündigung der Fall war. Ist also alles so gelaufen wie Du es beauftragt hast. Domain futsch.

Unter frühestmöglich verstehe ich genauso wie Christoph sprich der Vertragslaufzeit entsprechend. Mein Gott ich bin doch kein Jurist um "Sofort" von "Frühestmöglich" unterscheiden zu können.
 
Ich würde ja zu gerne mal genau die Seite sehen, wo das steht mit der Auswahl. Wenn es nur diese 2 Optionen gibt, ist meine Interpretation wohl nicht verkehrt, denn "frühstmöglich" beinhaltet nun mal eine Unterscheidung zu "sofort" oder auch "unverzüglich"/ "umgehend", wie auch immer. Und ich weiß, dass diese Begriffe im BGB fein unterschieden werden.

Wenn aber hier "frühstmöglich" de facto wie "sofort" behandelt wurde, stellt das für mich eine Irreführung dar und dagegen kann man was unternehmen.

Am besten wird wohl sein, Du strengst mal eine schriftliche Korrespondenz mit 1&1 an.
 
"Frühstmöglich" = im Rahmen des Vertrages, "sofort" = Vertrag egal, es soll sofort geschehen.
Nene, so einfach ist das nicht, da die Auswahl nur "zum Vertragsende" und eben "Frühstmöglich" ist, also eigentlich nicht misszuverstehen. Siehe Bild

Bezahlt ist die Laufzeit ja bereits, also klar, dass der Vertragspartner sowas auch gerne sofort auflösen mag.
Das ist auch nicht richtig, da die Domains ein Jahr im Voraus bei der Denic bezahlt werden und es kein Geld wiedergibt, wenn die Domain vorzeitig gekündigt wird.

P.S.
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, gibt es ja das nette Fragezeichen dadrüber. Dort heißt es denn unmissverständlich:

# Sofort
Die Kündigungsoption wird sofort nach dem Übermitteln der Daten durchgeführt. Die technische Durchführung nimmt ab diesem Zeitpunkt etwa zwei Tage in Anspruch. Eine schriftliche Bestätigung Ihrerseits ist in diesem Fall nicht nötig. Diese Option steht Ihnen nur bei Stornierungen von Artikeln oder Domains zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Bei kostenpflichtigen On-Artikeln/-Domains erfolgt keine Erstattung des vorbezahlten Abrechnungszeitraums.

# Frühstmöglich
Die ausgewählte Kündigungsoption wird durchgeführt sobald das Bestätigungsformular bei uns eingetroffen und bearbeitet wurde. Die technische Durchführung nimmt ab diesem Zeitpunkt etwa zwei Tage in Anspruch.
Bitte beachten Sie: Bei kostenpflichtigen On-Artikeln/-Domains erfolgt keine Erstattung des vorbezahlten Abrechnungszeitraums.
 

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Ahaaaa! Das sieht ja schon ganz anders aus! Demnach gibt es keinen Zweifel am Zeitpunkt der Domain-Freigabe. Ich ging von "frühstmöglich" und "sofort" aus, wie geschildert. "Vertragsende" und "Frühstmöglich" sind natürlich eindeutig.

Mit "Vertragspartner" meinte ich hier den Domain-Hoster, dem es ja durchaus recht sein kann, wenn der Kunde vorher die Domain umzieht, eben weil die Laufzeit schon bezahlt wurde. Dass es kein Geld zurück gibt, ist mir klar.

Nun denn, aber bei den beiden Optionen ist für mich der Fall auch klar: Domain futsch!

Nachtrag:

Frühstmöglich" behinhaltet demnach wohl noch die Chance, einen KK-Antrag einzureichen, also die Wahrung eines "Zukunftsinteresses" an der Domain. "Sofort" impliziert demnach wohl ein Verzichtswollen, aber "Sofort" sehe ich da auch nicht.
 
Tja dann sollte ich es mal mit BGB § 119 probieren. Anfechtbarkeit wegen Irrtums.
 
Tja dann sollte ich es mal mit BGB § 119 probieren. Anfechtbarkeit wegen Irrtums.
Keine Chance!
Den Fehler hast Du selber begangen und wirst ihn ausbaden müssen. Hier wird Dir kein Anwalt oder Gericht helfen, vor allem weil jeder Punkt zweifelsfrei kommentiert ist. Wenn Du blind drückst und nicht liest, hast Du Pech gehabt.
 
CLOSE und "Früstmöglich" heisst eigentlich sofort (maxium 2 Tage). Diese "Sofortoption" ist auch gut und wichtig. Klar zahlt die Denic nix zurück, aber das "Sofort-Close" ist (egal wie lange die Domain bezahlt ist) oftmals die einzige Möglichkeit Verfügungen (Marken-Patent-oder-was-auch-immer-Schutz) der Gerichte nachzukommen, oder solchen Verfahren aus den Weg zu gehen.

BGB § 119 probieren. Anfechtbarkeit wegen Irrtums
Dazu gibts den "Dispute" bei der Denic.
 
Keine Chance!
Den Fehler hast Du selber begangen und wirst ihn ausbaden müssen. Hier wird Dir kein Anwalt oder Gericht helfen, vor allem weil jeder Punkt zweifelsfrei kommentiert ist. Wenn Du blind drückst und nicht liest, hast Du Pech gehabt.

1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

Es freut mich ja, dass für dich als Vertreter von 1und1 alles so eindeutig ist!
 
@fantozzi: Ist die Domain jetzt für dich wichtig? Wenn ja, informiere zuerst Denic.

Siehe Anlage
 

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