Frühstmöglich ist das Gleiche wie Sofort. Früher hieß es auf der Seite noch Sofort, nun heißt es Frühstmöglich."Frühstmöglich" = Deiner Vertragslaufzeit entsprechend (also wohl 05/09).
"Sofort" = sofort...
Muss nicht. Wenn eine Domain persönlich interessant ist, kann man einen Agent (etwa http://www.regfish.de/domains/backorder/) mit der Beobachtung beauftragen. Wenn - durch wessen Fehler auch immer - die Domain bei der denic (da gibts ja auch keine Authinfo) als gekündigt steht, holt sich der Agent das.Dieser Hans macht das professionell, wie es scheint
Damit ist es eindeutig das Du die Domain gekündigt hast mit frühstmöglich, was eben mit Eingang der Kündigung der Fall war. Ist also alles so gelaufen wie Du es beauftragt hast. Domain futsch.Nr. Domain/Artikel Aktion Datum
1. Meine Domain Kündigen frühestmöglich
Damit ist es eindeutig das Du die Domain gekündigt hast mit frühstmöglich, was eben mit Eingang der Kündigung der Fall war. Ist also alles so gelaufen wie Du es beauftragt hast. Domain futsch.
Nicht unbedingt. Wenn mir viel an der Domain liegt, könnte ich einen "Dispute" bei Denic anleiern und versuchen die Sachlage (Missverständnis) zu erläutern.Nu isse wech
Nene, so einfach ist das nicht, da die Auswahl nur "zum Vertragsende" und eben "Frühstmöglich" ist, also eigentlich nicht misszuverstehen. Siehe Bild"Frühstmöglich" = im Rahmen des Vertrages, "sofort" = Vertrag egal, es soll sofort geschehen.
Das ist auch nicht richtig, da die Domains ein Jahr im Voraus bei der Denic bezahlt werden und es kein Geld wiedergibt, wenn die Domain vorzeitig gekündigt wird.Bezahlt ist die Laufzeit ja bereits, also klar, dass der Vertragspartner sowas auch gerne sofort auflösen mag.
# Sofort
Die Kündigungsoption wird sofort nach dem Übermitteln der Daten durchgeführt. Die technische Durchführung nimmt ab diesem Zeitpunkt etwa zwei Tage in Anspruch. Eine schriftliche Bestätigung Ihrerseits ist in diesem Fall nicht nötig. Diese Option steht Ihnen nur bei Stornierungen von Artikeln oder Domains zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Bei kostenpflichtigen On-Artikeln/-Domains erfolgt keine Erstattung des vorbezahlten Abrechnungszeitraums.
# Frühstmöglich
Die ausgewählte Kündigungsoption wird durchgeführt sobald das Bestätigungsformular bei uns eingetroffen und bearbeitet wurde. Die technische Durchführung nimmt ab diesem Zeitpunkt etwa zwei Tage in Anspruch.
Bitte beachten Sie: Bei kostenpflichtigen On-Artikeln/-Domains erfolgt keine Erstattung des vorbezahlten Abrechnungszeitraums.
Keine Chance!Tja dann sollte ich es mal mit BGB § 119 probieren. Anfechtbarkeit wegen Irrtums.
Dazu gibts den "Dispute" bei der Denic.BGB § 119 probieren. Anfechtbarkeit wegen Irrtums
Keine Chance!
Den Fehler hast Du selber begangen und wirst ihn ausbaden müssen. Hier wird Dir kein Anwalt oder Gericht helfen, vor allem weil jeder Punkt zweifelsfrei kommentiert ist. Wenn Du blind drückst und nicht liest, hast Du Pech gehabt.